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Rechtliche Grundlagen und mehr

Informationen zur Kindertagespflege

Freitag, 26. April 2019, 11:30 Uhr
Das Landratsamt Nordhausen informiert am 9. Mai über die Arbeit als Kindertagespflegeperson und das Betreiben einer Kindertagespflegstelle. Los geht es...


... um 16 Uhr, im Historischen Landratsamt, Grimmelallee 23, Raum 009 im Erdgeschoss. Wer sich für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson interessiert, bekommt hier alle wichtigen Informationen zu den Voraussetzungen für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson und über erforderliche Bedingungen zur Eröffnung einer Kindertagespflegstelle, beispielsweise zum erforderlichen Grundqualifizierungskurs zur Anerkennung als Kindertagespflegeperson.

Ein solcher Kurs ist erforderlich, wenn der Berufsabschluss nicht dem Fachkräftegebot des Thüringer Kita-Gesetzes entspricht. Weiterhin wird es in der Veranstaltung um Grundlagen für die Tätigkeit einer Tagespflegeperson, um Formen der Kindertagespflege, den Versicherungsschutz, um die Erlaubnis zur Kindertagespflege, um räumliche und sächliche Grundvoraussetzungen gehen. Es wird natürlich ausreichend Zeit für Fragen und zum Austausch zur Verfügung stehen.
Autor: red

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