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Europäischer Gerichtshof mit Urteil

Gefahr für die Struktur der HVV?

Donnerstag, 11. April 2019, 07:00 Uhr
Es ist ein idealer Geld-Kreislauf innerhalb kommunaler Unternehmen im Landkreis Nordhausen. Die Energieversorgung gibt einen Teil ihrer Gewinne ab und subventioniert damit zum Beispiel den Öffentlichen Personennahverkehr. Doch es droht Ungemach aus Luxemburg...

Subventionierter ÖPNV (Foto: nnz) Subventionierter ÖPNV (Foto: nnz)
Dort hat der Europäische Gerichtshof seinen Sitz und der fällte aktuell unter anderem ein Urteil im Vergaberecht zum ÖPNV. Die Richter entschieden, dass Direktvergaben an Stadtwerketöchter nicht mehr möglich sind, wenn die Verkehrsunternehmen, im Nordhäuser Fall, die Verkehrsbetriebe Nordhausen (VBN) selbst keine finanziellen Risiken übernehmen. In Zukunft sind solche Direktvergaben von Transportleistungen nur in Verbindung mit Dienstleistungskonzessionen möglich und kommunale Verkehrsbetriebe müssen wirtschaftliche Risiken selbst tragen.

Welche Auswirkungen hat das auf die Betreibung von Straßenbahn und Bussen in Stadt und Landkreis Nordhausen? Das wollten wir von der Holding für Versorgung und Verkehr (HVV) wissen. Von der kommt Entwarnung, denn bei der von der Stadt und dem Landkreis Nordhausen im Juni 2017 beschlossenen Direktvergabe an die (VBN) handele es sich um eine solche Dienstleistungskonzession, teilt das Unternehmen mit und notiert weiter: "Für die VBN erfolgten dazu 2017 zwei unabhängige juristische Prüfungen. Eine Prüfung erfolgte durch einen externen, juristischen Berater der Stadtwerke Nordhausen - Holding für Versorgung und Verkehr GmbH (HVV) und eine zweite Prüfung direkt durch externe, juristische Berater der Stadt und des Landkreises Nordhausen. Beide Prüfungen haben die Vereinbarkeit mit den Vorgaben der EU-Verordnung bestätigt.
 
Die VBN unterliegt somit einem bereits bestehenden Öffentlichen Dienstauftrag-System, so dass im Moment keine Auswirkungen des Urteils auf die VBN gesehen werden."
Peter-Stefan Greiner
Autor: red

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