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nnz-doku: Beide Standorte erhalten

Mittwoch, 16. März 2005, 08:38 Uhr
Nordhausen/Sollstedt (nnz). Die Diskussion zur Fortschreibung der Schulnetzplanung ist im vollen Gange. Besonders prekär ist die Situation in Sollstedt. Dort soll vermutlich die Regelschule dicht gemacht werden. Jetzt hat die Gemeinde eine Stellungnahme abgegeben. Die veröffentlicht die nnz in der doku-Reihe.


1. Grundschule Sollstedt
Das grundsätzliche Benehmen wird hergestellt, den Grundschulstandort Sollstedt zu erhalten. Der Erweiterung des Grundschulbezirkes um die Gemeinden Obergebra und Niedergebra wird ebenfalls zugestimmt. Kein Einverständnis besteht mit der Absicht, die Gemeinde Großlohra (derzeit zum Grundschulbezirk Niedergebra zugehörig) auszugliedern und diese Grundschulkinder künftig in der Grundschule Wipperdorf zu beschulen.

Soweit hier bekannt ist, hat die Gemeinde Großlohra bisher keine Forderung erhoben, auf Grund ihrer Zugehörigkeit zur VG „Hainleite“ eine Änderung des Grundschulbezirks zum Territorium der VG vorzunehmen. Dies geht auch weder aus den Planunterlagen hervor, noch stellt diese Tatsache u.E. eine schlüssige Begründung dar. Z.B. in den Fällen Ober- und Niedergebra (zu Sollstedt), Etzelsrode, Friedrichsthal oder Kehmstedt (erfüllte Gemeinden von Bleicherode) sowie Pützlingen (OT von Werther) oder Schiedungen (OT von Hohenstein) zu Wipperdorf wurde bei der Schulnetzplanung die jeweilige Zugehörigkeit zu einer Verwaltungseinheit vollkommen vernachlässigt. Wir halten es für sinnvoller und vor allem wirtschaftlicher, die einzurichtende Linie für den Schülertransport von Niedergebra bis nach Großlohra zu erweitern, als eine separate Buslinie von Großlohra nach Wipperdorf einzurichten.

Die vorgelegte Konzeption enthält keinerlei Angaben darüber, wie viele Grundschüler aus Großlohra in den kommenden Jahren jeweils eingeschult werden. Auf Seite 55 ist die (neue) Variante für die Grundschule Sollstedt mit Gebra, ohne Großlohra dargestellt, auf Seite 56 befinden sich die Angaben der Grundschule Wipperdorf mit den Gemeinden Wipperdorf, Etzelsrode, Friedrichsthal, Kehmstedt, Pützlingen und Schiedungen. Die Unterlagen sind daher unvollständig und bedürfen somit der Ergänzung.


2. Regelschule Sollstedt
Zur Aufhebung der Regelschule Sollstedt besteht grundsätzlich kein Einvernehmen. Bezüglich der rechtlichen Grundlagen, auf die sich die vorliegende Schulnetzplanung stützt, treten erhebliche Bedenken auf. In der Einleitung wird ausgeführt, dass die ehemalige Richtlinie zur Schulnetzplanung mit dem Titel: “Schulentwicklungsplanung der Schulen in öffentlicher Trägerschaft und Verfahren der Errichtung, Veränderung oder Aufhebung von Schulen“ vom 16.01.1995 außer Kraft gesetzt und nach § 41 Abs. 2 des Thüringer Schulgesetzes das Fachministerium verpflichtet wurde, Festlegungen über die Anzahl von Parallelklassen sowie zu den Grundsätzen der Klassen- und Kursbildung zu machen.

Im Folgenden wird dargelegt, dass als Grundlage der eigenen Planungsunterlagen und Berechnungen für die verschiedenen Schularten diese außer Kraft gesetzte Richtlinie diente. Es muss also in Zweifel gezogen werden, dass die erstellte Schulnetzplanung mit den (nach den gewonnenen neueren Erkenntnissen – z.B. nach Auswertung der PISA-Ergebnisse) nunmehr anzuwendenden bzw. einzuhaltenden Vorgaben des Fachministeriums im Einklang steht.

Entsprechend den ebenfalls in der Einleitung dargestellten „Grundlagen der Schulnetzplanung“ hat der Begriff „Schulentwicklungsplanung“ seit 1996 einen neuen inhaltlichen Bezug erhalten. Unter „Schulentwicklung“ würde heute vor allem die inhaltliche Profilierung mit dem Blick auf besondere Angebotsformen, Unterrichtsgestaltung und Orientierungen der Einzelschule verstanden. Dem gegenüber finden sich in der vorgelegten Planung kaum Aussagen zu inhaltlichen Profilierungen einzelner Schulen, mit Ausnahme der Regelschule Sollstedt, dem jedoch keinerlei Wichtung beigemessen wurde. Die Tatsache, dass sich die Regelschule Sollstedt mit dem mehrfach bundes- und landsweit ausgezeichneten „Energieprojekt“ inhaltlich über die Maßen profiliert hat und damit besondere Angebote zur Unterrichtsgestaltung und auch zu außerschulischer Arbeit unterbreitet hat, wird mit dem Vorhaben als ausreichend berücksichtigt betrachtet, dass dieses Projekt das Schulprofil der neuen Regelschule Bleicherode maßgeblich bestimmen soll.

Die Schulnetzplanung sollte immer in Verbindung mit Schulentwicklungsplanung erarbeitet werden, was eine enge Kooperation des Schulverwaltungsamtes des Schulträgers (verantwortlich für die Immobilen sowie den Schülertransport) mit dem Schulamt (Fachbehörde für die Schulaufsicht, für Lehrplaninhalte und Schulmodelle) voraussetzt. Eine Stellungnahme des Schulamtes zur vorliegenden Schulnetzplanung ist daher für die Beschlussfassung sowohl des Kreistages Nordhausen als auch der betroffenen Schul-Standortgemeinden unabdingbar.

Zur Begründung der Aufgabe des Regelschulstandortes Sollstedt dient allein die Tatsache der rückläufigen Schülerzahlen. Das Gleiche trifft jedoch auch uneingeschränkt auf den Schulstandort Bleicherode zu, der sich ebenfalls, bereits seit 1995 erkennbar, eine Entwicklung an die Grenze zur Zweizügigkeit vollzieht. Nur auf Grund der Berücksichtigung der Bedeutung der Stadt Bleicherode für das Umland wird es als zwingend erforderlich dargestellt, deren Schulbezirk zu erweitern, um den Regelschulstandort erhalten zu können. Dem gegenüber wird der Bedeutung der Regelschule Sollstedt als weicher Standortfaktor für die künftige kommunale Entwicklung der Gemeinde Sollstedt keinerlei Beachtung geschenkt. So findet auch die Transportentfernung für die Regelschüler aus Rehungen mit keinem Wort Erwähnung, die künftig ca. 13 km betragen würde. Dieser Wert stellt die maximale Entfernung von Wohnort und Schulstandort dar, der in der Regel unterschritten werden soll.

Der Schulstandort Sollstedt soll nach der Konzeption erhalten bleiben. Sowohl für die Regelschule Bleicherode als auch für die Regelschule Sollstedt besteht „deutlicher“ bzw. „vergleichsweise hoher“ Sanierungsbedarf. Dabei wurde bereits mehrfach kritisiert, dass zu den zu erwartenden Kosten bisher keinerlei Aussagen vorliegen. Das Gleiche gilt für die mit einer eventuellen Schließung des Regelschulstandortes Sollstedt verbundenen höheren Kosten für Schülertransporte und den künftigen Betrieb der Grundschule, die dann mit ca. 150 Kindern in 7 bis 8 Klassen das gesamte Objekt (mit 24 Unterrichtsräumen im Altbau zzgl. Anbau) nutzt.

Insgesamt wird eingeschätzt, dass sich die Schulnetzplanung des Landkreises Nordhausen für die kommenden Jahre ausschließlich auf Auswertungen vorliegender demografischer Daten und Annahmen stützt und zu inhaltlichen Schwerpunkten der Schulentwicklung keine Aussagen gemacht werden. Alternative Schulformen, wie z.B. ein Schulverbund oder Schulmodelle, wie beispielsweise die Regelschule unter veränderten Bedingungen (kleine Regelschule) wurden weder auf ihre Machbarkeit hin untersucht noch dem Kreistag als mögliche Alternativen benannt. Die Schulnetzplanung weist daher qualitativ grobe Mängel auf.
Nachtrag: Diese Stellungnahme wurde durch den Gemeinderat einstimmig beschlossen.
Autor: nnz

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