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Bau des Parkdecks „Am Petersberg“

Hardrath: "Verkehrsplanerisch nicht geprüft"

Mittwoch, 03. April 2019, 10:54 Uhr
Der Nordhäuser Stadtrat hat Ende März beschlossen, mehrere Flurstücke der Straße am Petersberg einzuziehen. Gemäß § 8 des Thüringer Straßengesetzes ist dieses Vorhaben nur möglich, wenn es dafür überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls gibt, dazu müssten jedoch vor der Beschlussfassung insbesondere verkehrliche, verkehrsplanerische und städtebauliche Belange Berücksichtigung finden, meint Marcel Hardrath...


Im Beschluss des Stadtrates finden sich keine Angaben zur Berücksichtigung dieser Belange (siehe Anlage) und damit sind die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einziehung nicht erfüllt.

Eine Planung zu den verkehrlichen Auswirkungen, insbesondere einer Zufahrt/Ausfahrt in die Töpferstraße, konnte von der Stadt Nordhausen auch nicht geprüft werden, da es im zuständigen Stadtplanungsamt bereits seit mehreren Jahren keinen Verkehrsplaner mehr gibt.

Gemäß Thüringer Straßengesetz gehen die verkehrlichen Belange bei einer Einziehung von Verkehrsflächen vor den wirtschaftlichen Interessen privater oder kommunaler Unternehmen.

Die Planungen zu einem Theateranbau und der damit verbundene Wegfall von rund 20 Stellplätzen könnte auch durch eine Ertüchtigung auf dem August-Bebel-Platz gelöst werden und stellt damit einen geringeren Eingriff in den Verkehr dar, als die Errichtung eines neuen Parkdecks, da am August-Bebel-Platz die Anbindung an die bestehende Straßenbahnlinie 2 zum Theater besteht. Für Theaterbesucher ist zudem die Nutzung der Straßenbahn in der Tarifzone 1 im Preis der Eintrittskarte bereits enthalten.

Vergleicht man allein die reine Fußwegentfernung zwischen August-Bebel-Platz und Haupteingang des Theaters (380 m) mit der Entfernung vom geplanten Parkdeck und Haupteingang (200 m), kann man nicht ruhigen Gewissens eine 1,5 Millionen Euro für 180 m weniger Fußweg investieren.

In den vergangenen Jahren wurde das Gebiet rund um den Kornmarkt für Fußverkehr und ÖPNV optimiert, die Errichtung eines weiteren Parkhauses neben dem am Bürgerhaus, der Marktpassage und der Kreissparkasse ist verkehrspolitisch nicht durchdacht und geprüft.

Die Nordhäuser Innenstadt ist in diesem Bereich bereits hervorragend mit Straßenbahn, Bus und KFZ erreichbar, zudem gibt es dort auch ein Carsharingangebot in der Hundgasse, am Kino. Dort war die SWG im Jahr 2017 Mitinitiator, mit Aussage in Zukunft damit Stellplätze einzusparen.

Bestehende Flächen wie der August-Bebel-Platz sollten genutzt und verbessert werden, bevor neue Flächenversiegelungen, Straßeneinziehungen und damit zusätzliches Verkehr generiert wird.

Daher erhebe ich hiermit Einwendungen gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 des Thüringer Straßengesetzes.
Marcel Hardrath, Rodishain
Autor: red

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