nnz-online
Landratsamt will Ordnungsgelder verhängen

Strafen für zwei Kreistagsmitglieder

Freitag, 15. März 2019, 12:07 Uhr
Die Sitzung des Kreistages am 26. März wird sehr interessant, denn neben den sonst eher "üblichen" Beschlussvorlagen sollen auch in die drei Fällen Ordnungsgelder verhangen werden. Betroffen sind zwei Mitglieder des Kreistages...


Gegen Thomas Lindemann soll laut der Geschäftsordnung des Kreistages ein Ordnungsgeld von zweimal 175 Euro erhoben werden. Zur Begründung wird angeführt, dass Lindemann, der Anfang September im Kreistag nachgerückt war, an zwei Sitzungen des Gremiums im Dezember 2018 und im Februar 2019 unentschuldigt teilgenommen haben soll.

Während der Zeit seines Mandaten habe es fünf Sitzungen des Kreistages gegeben, an vier Sitzung habe er nicht teilgenommen, in zwei Fälle unentschuldigt.

Noch härter soll es Arndt Schelenhaus treffen. Der habe dreimal unentschuldigt zu Kreistagssitzungen gefehlt, hier soll er insgesamt 525 Euro zahlen. Hinzu kommen 320 Euro als Ordnungsgeld, weil er als Mitglied des Aufsichtsrates der Südharzwerke Nordhausen am 19. November vergangenen Jahres nicht teilgenommen habe. Weiter heißt es in der Begründung: "Herr Schelenhaus hat darüber hinaus in den vergangenen 4 Jahren nur an der Hälfte aller Aufsichtsratssitzungen im vollen Zeitumfang teilgenommen. Neben anderen Sitzungen unterblieb seine Teilnahme vollumfänglich bei den Sitzungen zum Wirtschaftsplan 2017, 2018 und 2019.

Im Gesamtzeitraum hat er nur in einem einzigen Fall eine Stimmbotschaft abgegeben. Herr Schelenhaus hat im Jahr 2018 an der Aufsichtsratssitzung vom 27.08.2018 letztmalig und auch hier nur zeitweise teilgenommen. An der Aufsichtsratssitzung am 19.11.2018 erfolgte von seiner Seite weder Teilnahme, noch Beratung oder Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan 2019. Es erfolgte zudem für diesen Beschluss auch keine Abgabe einer Stimmbotschaft (konkrete Stimmabgabe zu einzelnen Beschlussvorlagen durch schriftliches Mandat). An der entsprechenden Kreistagssitzung zur Verabschiedung des Wirtschaftsplanes der SHW am 18.12.2018 nahm er ebenfalls nicht teil. Da der Aufsichtsrat zu jeweils 50 % aus Vertretern des Landkreises und der Stadt Nordhausen besteht, wirkt sich eine regelmäßige Nichtteilnahme bei Beschlussfassung hinsichtlich der Interessen des Gesellschafters Landkreis Nordhausen negativ aus."

Sowohl Lindemann als auch Schelenhaus haben nun Gelegenheit sich schriftlich bis zum Mittag des 26. März oder mündlich im Rahmen der Kreistagssitzung zu äußern.
Autor: red

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2021 nnz-online.de