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Stichtag 1. März

Grüne Kennzeichen für Mofa, Moped und Roller

Sonntag, 03. März 2019, 14:45 Uhr
Für Mofa- und Rollerfahrer gilt der Stichtag 1. März. Dann beginnt das neue Versicherungsjahr und die alten Nummernschilder haben ausgedient. Mofas und Roller dürfen dann nur mit den neuen grünen Versicherungskennzeichen auf die Straße. Darauf weist die SV SparkassenVersicherung (SV) hin...

Das Nummernschild ist der Nachweis für die Haftpflichtversicherung. „Und die ist gesetzliche Pflicht“, sagt Mirjam Dahnert, Leiterin der SV.

Ohne gültiges Kennzeichen dürfen motorisierte Zweiräder bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 Stundenkilometern nicht auf die Straße. Wer nach dem 1. März dennoch weiter mit dem alten Kennzeichen fährt, hat keinen Versicherungsschutz. Er muss bei einem Unfall die Kosten aus eigener Tasche bezahlen und macht sich strafbar. Das bedeutet für Besitzer von Mofa, Motorroller, Moped oder Mokick: Altes Kennzeichen abschrauben und neues grün-weißes montieren.

Die Nummernschilder gelten für ein Jahr und kosten bei der SV 66,66 Euro (Haftpflicht). „Wer erst später seinen Roller aus der Garage holt, zahlt entsprechend
weniger“, so Dahnert. Toll für SV Kunden: Bei der SV können sie die schadenfreie Zeit auf ein Auto oder Motorrad übertragen, wenn sie dies auch bei der SV versichern. Wer das Moped zusätzlich gegen Diebstahl versichern möchte, schließt eine Teilkaskoversicherung ab.

Mehr Informationen unter www.kskndh.de/moped. Dort kann das Mopedkennzeichen online bestellt werden.
Autor: red

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