Artenschutz
Wie umgehen mit Waschbär, Schildkröte und Co.?
Samstag, 02. März 2019, 11:12 Uhr
Waschbär, das Streifenhörnchen, die Amerikanische Schmuckschildkröte, der Ochsenfrosch und die Wasserhyazinthe - das Thüringer Umweltministerium veröffentlicht für interessierte BürgerInnen sowie kommunale Behörden erstmals Managementpläne für weit verbreitete invasive Arten in Thüringen...
Die Dokumente enthalten Hinweise und Informationen zum Umgang mit den hierzulade neuen Tieren und Pflanzen und stehen auf der Internetseite des Thüringer Umweltministeriums zur Verfügung: http://bit.ly/invasiveArten
49 Tier- und Pflanzenarten umfasst die Liste der EU, die besonders ausbreitungsstarke gebietsfremde Tiere und Pflanzen umfasst. Bei diesen europaweit invasiven Arten wurden ein Stopp der Zucht und ein Verbot der Ausbringung in die Natur ausgesprochen. Alle Arten dürfen nicht mehr gehandelt werden.
Grund für die Listung dieser Tier- und Pflanzenarten ist ihre Bedrohung der heimischen Natur. Invasive Arten sind Pflanzen oder Tiere, die durch den Menschen in Lebensräume außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes eingebracht wurden, z.B. als zum Beispiel als Reisemitbringsel oder durch den Garten-Handel. Einige sind besonders wuchskräftig und vermehrungsfreudig, so dass sie sich auch außerhalb des Gartenzaunes oder der Voliere in der Natur ausbreiten.
Invasive Arten haben in ihrer neuen Umwelt oft keine natürlichen Feinde und etablieren sich so in der freien Natur. Invasiv werden sie deshalb genannt, weil manche Arten sich besonders stark ausbreiten und dadurch gebietsheimische Pflanzen oder Tiere verdrängen, die Lebensraumbedingungen verändern oder sich genetisch mit heimischen Arten vermischen. Deshalb gelten invasive Arten weltweit als Bedrohung der biologischen Vielfalt.
Seit 2016 wird in der EU eine Liste mit den Arten geführt, die europaweit als invasiv und für die Biodiversität bedrohlich eingeschätzt werden. In Thüringen werden von dieser Liste bisher 12 Arten häufig angetroffen: Mink, Marderhund, Waschbär, Nutria, Nilgans, Bisam, Blaubandbärbling, Kamberkrebs, Signalkrebs, Marmorkrebs, Roter Amerikanischer Sumpfkrebs sowie Riesenbärenklau und Drüsiges Springkraut.
Mit den Managementblättern sollen interessierten Bürgerinnen und Bürgern, aber auch Naturschutz-, Jagd und Fischereibehörden Maßnahmenvorschläge zur Eindämmung dieser Arten an die Hand gegeben werden. Dabei sollte gerade bei den weit verbreiteten Arten sinnvoll abgewogen werden, wo Maßnahmen langfristig auch effektiv sind, so dass es nicht zu einer Neubesiedelung kommt.
Für folgende invasive Arten wurden Managementblätter veröffentlicht:
In Thüringen sind für die invasiven Arten der EU-Liste nach § 29 Abs. 1 Thüringer Naturschutzgesetz die unteren Naturschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte erste Ansprechpartner.
Autor: redDie Dokumente enthalten Hinweise und Informationen zum Umgang mit den hierzulade neuen Tieren und Pflanzen und stehen auf der Internetseite des Thüringer Umweltministeriums zur Verfügung: http://bit.ly/invasiveArten
49 Tier- und Pflanzenarten umfasst die Liste der EU, die besonders ausbreitungsstarke gebietsfremde Tiere und Pflanzen umfasst. Bei diesen europaweit invasiven Arten wurden ein Stopp der Zucht und ein Verbot der Ausbringung in die Natur ausgesprochen. Alle Arten dürfen nicht mehr gehandelt werden.
Grund für die Listung dieser Tier- und Pflanzenarten ist ihre Bedrohung der heimischen Natur. Invasive Arten sind Pflanzen oder Tiere, die durch den Menschen in Lebensräume außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes eingebracht wurden, z.B. als zum Beispiel als Reisemitbringsel oder durch den Garten-Handel. Einige sind besonders wuchskräftig und vermehrungsfreudig, so dass sie sich auch außerhalb des Gartenzaunes oder der Voliere in der Natur ausbreiten.
Invasive Arten haben in ihrer neuen Umwelt oft keine natürlichen Feinde und etablieren sich so in der freien Natur. Invasiv werden sie deshalb genannt, weil manche Arten sich besonders stark ausbreiten und dadurch gebietsheimische Pflanzen oder Tiere verdrängen, die Lebensraumbedingungen verändern oder sich genetisch mit heimischen Arten vermischen. Deshalb gelten invasive Arten weltweit als Bedrohung der biologischen Vielfalt.
Seit 2016 wird in der EU eine Liste mit den Arten geführt, die europaweit als invasiv und für die Biodiversität bedrohlich eingeschätzt werden. In Thüringen werden von dieser Liste bisher 12 Arten häufig angetroffen: Mink, Marderhund, Waschbär, Nutria, Nilgans, Bisam, Blaubandbärbling, Kamberkrebs, Signalkrebs, Marmorkrebs, Roter Amerikanischer Sumpfkrebs sowie Riesenbärenklau und Drüsiges Springkraut.
Mit den Managementblättern sollen interessierten Bürgerinnen und Bürgern, aber auch Naturschutz-, Jagd und Fischereibehörden Maßnahmenvorschläge zur Eindämmung dieser Arten an die Hand gegeben werden. Dabei sollte gerade bei den weit verbreiteten Arten sinnvoll abgewogen werden, wo Maßnahmen langfristig auch effektiv sind, so dass es nicht zu einer Neubesiedelung kommt.
Für folgende invasive Arten wurden Managementblätter veröffentlicht:
- Chinesische Wollhandkrabbe (Eriocheir sinensis),
- Großer Wassernabel (Hydrocotyle ranunculoides),
- Wechselblatt-Wasserpest (Lagarosiphon major),
- Nordamerikanischer Ochsenfrosch (Lithobates catesbeianus),
- Großblütiges Heusenkraut (Ludwigia grandiflora),
- Gelbe Scheincalla (Lysichiton americanus),
- Nutria (Myocastor coypus),
- Brasilianisches Tausendblatt (Myriophyllum aquaticum),
- Kamberkrebs (Orconectes limosus),
- Signalkrebs (Pacifastacus leniu sculus),
- Roter Amerikanischer Sumpfkrebs (Procambarus clarkii),
- Marmorkrebs (Procambarus fallax f. virginalis),
- Waschbär (Procyon lotor),
- Blaubandbärbling (Pseudorasbora parva),
- Sibirisches Streifenhörnchen (Tamias sibiricus),
- Buchstaben - Schmuckschildkröte (Trachemys scripta).
In Thüringen sind für die invasiven Arten der EU-Liste nach § 29 Abs. 1 Thüringer Naturschutzgesetz die unteren Naturschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte erste Ansprechpartner.
