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Es darf gebrannt werden

Donnerstag, 03. März 2005, 12:18 Uhr
Nordhausen (nnz). Mitte März ist es wieder soweit. Die Herzen der Kleingärtner lachen, sie können lästige Abfälle verbrennen. Doch bevor gezündelt wird, müssen noch viele Vorschriften beachtet werden – vor allem in der Stadt Nordhausen.


Im Landkreis Nordhausen besteht in der Zeit vom 15.03.05 bis 28.03.05 die Möglichkeit, unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften (siehe Abfallfibel Seite 19) nach vorheriger Anzeige (mindestens 2 Werktage vor Beginn) trockenen unbelasteten Baum- und Strauchschnitt zu verbrennen. Die Anmeldung ist an die zuständige Gemeinde unter folgenden Telefonnummern: Bleicherode und OT Elende: 036338/35327, Niedergebra: 036338/62410 oder 44453, Obergebra: 036338/60227, Kehmstedt: 036338/63580, Lipprechterode: 036338/42706, Kleinbodungen: 036338/42929, Friedrichsthal: 036337/40304, Kraja: 036338/42517, Etzelsrode: 036337/40211, Gemeinde Sollstedt: 036338/3580, Gemeinde Hohenstein - OT Mackenrode: 036336/5170 Ellrich und Ortsteile: 036332/ 15124, Heringen: 036333/67260, Auleben: 036333/72252, Görsbach: 036333/70253, Hamma: 036333/70496, Urbach: 036333/70803, Uthleben: 036333/70219, Windehausen: 036333/70413, VG Hohnstein/Südharz - Sitz Ilfeld: 036331/37340, Gemeinde Werther: 03631/433714, VG Hainleite - Sitz Wolkramshausen: 036334/58014.

Eine Ausnahme macht wieder mal die Stadtverwaltung Nordhausen. Der reicht die telefonische Anmeldung nicht aus. Anmeldungen auf amtlichen Formularen sind schriftlich an das Amt für Recht, Ordnung und Sicherheit, Sachgebiet Bürgerservice, Markt 15 zu richten. Es darf natürlich auch gefaxt werden: 03631/696-525. Entsprechende Formulare sind im Landratsamt, Fachgebiet Abfallwirtschaft, und in der Stadtverwaltung erhältlich.

Der Fachbereich Umwelt- und Naturschutz des Landratsamtes weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine Verwertung der pflanzlichen Abfälle gesetzlich den Vorrang vor der Beseitigung durch Verbrennen besitzt. Alle Abfallbesitzer sollten daher zunächst prüfen, ob eine Eigenverwertung oder Anlieferung zur Grünabfallentsorgung erfolgen kann. Außerdem dürfen durch die Verbrennung keine erheblichen Belästigungen der Nachbarschaft hervorgerufen werden.

Angesichts der derzeitigen Witterungsverhältnisse ist daher besonders zu beachten, dass nur trockenes Material verbrannt werden darf, um die entstehende Rauchentwicklung so gering wie möglich zu halten. Der Fachbereich Umwelt- und Naturschutz wird entsprechende Kontrollen durchführen. Da es immer wieder zu Ordnungswidrigkeiten in erheblichem Ausmaß kommt, wurde für den Zeitraum der Brenntage ein Bereitschaftsdienst unter folgender Telefonnummer: 0174/3051146 eingerichtet.
Autor: nnz

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