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Neue Wohnung nur mit einer SCHUFA Auskunft?

Donnerstag, 17. Juni 2021, 20:13 Uhr
Die SCHUFA Auskunft kommt bei vielen Belangen zum Tragen: Für den neuen Arbeitgeber, den ersten Handyvertrag und der Beantragung des ersten Girokontos. Weiterhin ist ein positiver SCHUFA Eintrag auch die Voraussetzung für eine neue Wohnung. Doch was verbirgt sich hinter der Bezeichnung “SCHUFA” und welche Daten werden registriert? Im folgenden Artikel klären wir Sie auf!


Was genau ist eine SCHUFA Auskunft?
Der Begriff “SCHUFA” ist in aller Munde und ein großer Bestandteil unseres alltäglichen Lebens. Dennoch ist nur wenigen Menschen bewusst, was mit der SCHUFA-Auskunft wirklich gemeint ist. Dieser Ausdruck steht generell, für eine Anhäufung verschiedener Informationen. Die gesammelten Daten beziehen sich stets auf Personen und sollen Aufschluss über deren Zahlungsfähigkeit geben.

Warum braucht man die Auskunft?
Vor allem Unternehmen und Vermieter nutzen die Auskunft gerne, um sicherzustellen, dass der Kunde oder zukünftige Mieter in der Lage ist, die anfallenden Rechnungen zu begleichen. Auch die Bank greift auf diese Methode zurück, um die Kreditwürdigkeit des Antragstellers zu prüfen. SCHUFA fungiert also als Sicherheit für Dienstleister unterschiedlicher Branchen. Die Abfrage kann jedoch nur mit dem Einverständnis des Kunden eingeholt werden. Verweigert dieser die Einsicht wird der Kaufvertrag oder das Mietverhältnis allerdings nicht gewährleistet.

Mieterselbstauskunft
Neben Banken, Vermietern, Arbeitgebern und Unternehmen können sich auch Privatpersonen über die eigene Bonität informieren. Die Selbstauskunft ist ein unantastbares Recht, das in der Datenschutzgrundverordnung festgelegt ist. Auf der Webseite https://selbstauskunft.de/ wird ein Antragsformular bereitgestellt, um die Mieterselbstauskunft zu erhalten. Der Prozess gestaltet sich rasch und ohne Hindernisse. Mit nur wenigen Klicks erhalten Sie innerhalb kürzester Zeit alle Daten. Im Gegensatz zu anderen Anbietern ist es nicht nötig, über den Personalausweis in digitaler Form zu verfügen und auf die Homepage zu laden. Die Auskunft erfolgt auch nicht über den Postweg, wodurch man sich eine lange Wartezeit ersparen kann.

Welche Daten registriert die SCHUFA?
Die SCHUFA erstellt zu jedem deutschen Verbraucher ein umfassendes Netzwerk an Daten. Unter anderem werden folgende Informationen gesammelt:
• Vollständiger Name
• Geburtstag
• Geschlecht
• Aktuelle und vergangene Anschriften
• Kredite
• Leasingverträge
• Eröffnete Girokonten
• Handy- und Telekommunikationsverträge
• Offenstehende Forderungen
• etc.

Positiv und negativ - So bewertet die SCHUFA
Kommt ein Vertrag zustande, wird dies von der SCHUFA als positiv bewertet. Schließlich sagt dies aus, dass das Unternehmen so viel Vertrauen in die Zuverlässigkeit und Zahlungsfähigkeit des Kunden setzt, dass Produkte und Dienstleistungen bereitgestellt werden. Allerdings kommt es immer wieder vor, dass Kunden sich nicht länger imstande sehen, den Forderungen nachzukommen. Rechnungen und Raten werden nicht mehr beglichen und führen zu einem negativen SCHUFA-Eintrag.

Was ist der SCHUFA Score?
SCHUFA nutzt nun diese positiven oder negativen Einträge, um ein individuelles Profil der Privatpersonen zu erstellen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch vom SCHUFA-Score. Für diesen Zweck wurde eine Skala zwischen 1 und 100 erstellt. Je höher der Wert ausgefüllt, desto kreditwürdiger wird eine Person eingestuft. Der Score soll jedoch nur als Orientierung fungieren. Die Aufgabe der SCHUFA liegt lediglich in der Sammlung der Informationen. Sie ist nicht befugt, Vorschriften zu machen. Die Entscheidung, ob ein Kaufvertrag oder ein Kredit bewilligt liegt, bleibt also weiterhin in den Händen der Unternehmen, Vermieter und Banken.

Wann werden Einträge gelöscht?
Es können keine allgemeingültigen Aussagen getroffen werden, wann Einträge aus der SCHUFA-Auskunft verbannt werden. Während Onlineshops und Versandhäuser die Einträge nach dem Begleichen der offenen Forderungen löschen, können bei anderen Dienstleistern Jahre vergehen. Haben Sie beispielsweise Ihren Kredit nicht ordnungsgemäß abbezahlt, müssen drei volle Jahre vergehen, bis sämtliche Spuren beseitigt werden. Sollten die Vertragspartner selbst nach mehreren Jahren die Rechnung nicht begleichen können, wird nach Ablauf des vierten Kalenderjahres die Speicherung vom SCHUFA-Verzeichnis entfernt.
Autor: djd

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