Grundschulen des Landkreises
Künftige ABC-Schützen jetzt anmelden
Freitag, 23. November 2018, 12:59 Uhr
Vom 3. bis 13. Dezember können Eltern ihre Kinder in den Grundschulen in Trägerschaft des Landkreises Nordhausen anmelden...
Bei der Schulanmeldung bringen die Eltern bitte die Geburtsurkunde mit. Nach dem Thüringer Schulgesetz werden alle Kinder, die bis zum 1. August des kommenden Jahres sechs Jahre alt werden, zur Einschulung angemeldet.
Ein Kind, das am 30. Juni mindestens fünf Jahre alt ist, kann auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. Alle zukünftigen ABC-Schützen gehen vorher zur Einschulungsuntersuchung, für die sich die Eltern jedoch nicht selbst anmelden müssen.
Die Einladung dafür erhalten sie vom Gesundheitsamt des Landkreises Nordhausen. Die Entscheidung, ob ein Kind eingeschult wird oder nicht, treffen nach der jeweiligen Empfehlung der Einschulungsuntersuchung die Eltern gemeinsam mit der Schule.
Hier die Anmeldungstermine der einzelnen Schulen.
Autor: redBei der Schulanmeldung bringen die Eltern bitte die Geburtsurkunde mit. Nach dem Thüringer Schulgesetz werden alle Kinder, die bis zum 1. August des kommenden Jahres sechs Jahre alt werden, zur Einschulung angemeldet.
Ein Kind, das am 30. Juni mindestens fünf Jahre alt ist, kann auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. Alle zukünftigen ABC-Schützen gehen vorher zur Einschulungsuntersuchung, für die sich die Eltern jedoch nicht selbst anmelden müssen.
Die Einladung dafür erhalten sie vom Gesundheitsamt des Landkreises Nordhausen. Die Entscheidung, ob ein Kind eingeschult wird oder nicht, treffen nach der jeweiligen Empfehlung der Einschulungsuntersuchung die Eltern gemeinsam mit der Schule.
Hier die Anmeldungstermine der einzelnen Schulen.
