Nun beschlossene Sache
Stadt baut die Feuerwache selbst
Dienstag, 30. Oktober 2018, 21:06 Uhr
Am Abend hat der Stadtrat in seiner 44. Sitzung der Errichtung der Feuerwache durch die Stadt Nordhausen am Standort Zorgestraße 1 zugestimmt. Wir berichteten kurz im Live-Ticker und können hier weitere Informationen nachreichen...
Hier soll gebaut werden (Foto: Google Earth)
Grafik: Google Earth
Diese Möglichkeit wurde am 23. Oktober in der letzten und entscheidenden Elefantenrunde zwischen Thüringer Innenministerium, dem Landesverwaltungsamt, Landratsamt Nordhausen und der Stadt Nordhausen getroffen.
Es wurde vereinbart und nun durch den Stadtrat beschlossen, dass die Stadt Nordhausen die Baumaßnahme mit der, bereits mit Stadtratsbeschluss vom September legitimierten, kleineren U-Variante nun als Bauherr selbst durchführt.
Ich freue mich vor allem für die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren und unsere städtischen Berufsfeuerwehrleute. Mit der neuen Feuerwache erhalten sie ein modernes und zweckmäßiges Gebäude und entsprechend der aktuellen Bedürfnissen, modernste Arbeitsbedingungen, so Buchmann.
Die Neuorientierung in der Frage der Durchführung der Baumaßnahme ist ein Ergebnis von intensiven Gesprächen zwischen dem Thüringer Innenministerium, dem Landesverwaltungsamt und der Stadt Nordhausen. Da die Stadt nun deutlich vorzeitig zum 01.01.2019 aus der Haushaltskonsolidierung kommt, kann sie nun auch die wichtigste Baumaßnahme für die Stadt der letzten Jahre als Bauherrin selber ausführen und in die Pflichtaufgabe Brandschutz investieren. Damit endet eine jahrelange Hängepartie, ergänzt Buchmann.
Die Stadt Nordhausen wird nun zügig den Beschluss umsetzen und die notwendigen Abstimmungen mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt und Landratsamt Nordhausen treffen. Schnellstmöglich sollen dann die weiteren Maßnahmen zur Vorbereitung des Neubaus umgesetzt werden. Insgesamt werden sich die Kosten auf rund 15 Millionen Euro belaufen.
Hintergrund Neubau Feuerwache Nordhausen
Seit Jahren wird über den Neubau der Feuerwache in Nordhausen intensiv diskutiert. Zwischenzeitlich sollte die Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Nordhausen (SWG) mit der Durchführung des Vorhabens beauftragt werden. Die Stadt Nordhausen befand sich zu diesem Zeitpunkt in der pflichtigen Haushaltskonsolidierung, insoweit war es nicht möglich, für dieses Vorhaben einen Kredit aufzunehmen. Eine Ausnahmegenehmigung zur Kreditaufnahme war nicht avisiert.
Im Neubau der Feuerwache sollen die Beamten der Berufsfeuerwehr und die Kameradinnen und Kameraden Freiwilliger Feuerwehren eine gemeinsame Infrastruktur erhalten. Die derzeit separat genutzten Liegenschaften der besagten Feuerwehren sind als abgängig zu klassifizieren, beispielsweise ist das Gebäude der Berufsfeuerwehr aus dem Jahr 1936.
Sie entsprechen weder den aktuellen Bedürfnissen noch werden sie den minimalsten Anforderungen eines zeitgemäßen Arbeitsschutzes gerecht. Dem Fördermittelantrag der Stadt sowie dem Planungsentwurf liegt ein Funktional- und Raumprogramm zugrunde, das durch den Stadtrat und im weiteren Verlauf durch den Kreistag beschlossen wurde.
Der im Rahmen eines Architektenwettbewerb bepreiste und dem Fördermittelantrag zu Grunde gelegte Planungsentwurf wurde durch eine fachkundige Jury, bestehend unter anderem aus einem Mitarbeiter des zuständigen Thüringer Innenministeriums sowie des Landratsamtes Nordhausen, als die wirtschaftlichste und funktionalste Variante prämiert.
Im Nachgang musste dieser Entwurf aufgrund der negativen fachtechnischen Stellungnahme des Landratsamts Nordhausen weiter verkleinert werden, um eine positive Stellungnahme zu erreichen, die eine Grundlage der Diskussion mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt darstellte. Der aktuelle Entwurf wurde als kosten- und flächensparend eingeschätzt und ist förderfähig.
Autor: red
Hier soll gebaut werden (Foto: Google Earth)
Grafik: Google EarthDiese Möglichkeit wurde am 23. Oktober in der letzten und entscheidenden Elefantenrunde zwischen Thüringer Innenministerium, dem Landesverwaltungsamt, Landratsamt Nordhausen und der Stadt Nordhausen getroffen.
Es wurde vereinbart und nun durch den Stadtrat beschlossen, dass die Stadt Nordhausen die Baumaßnahme mit der, bereits mit Stadtratsbeschluss vom September legitimierten, kleineren U-Variante nun als Bauherr selbst durchführt.
Ich freue mich vor allem für die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren und unsere städtischen Berufsfeuerwehrleute. Mit der neuen Feuerwache erhalten sie ein modernes und zweckmäßiges Gebäude und entsprechend der aktuellen Bedürfnissen, modernste Arbeitsbedingungen, so Buchmann.
Die Neuorientierung in der Frage der Durchführung der Baumaßnahme ist ein Ergebnis von intensiven Gesprächen zwischen dem Thüringer Innenministerium, dem Landesverwaltungsamt und der Stadt Nordhausen. Da die Stadt nun deutlich vorzeitig zum 01.01.2019 aus der Haushaltskonsolidierung kommt, kann sie nun auch die wichtigste Baumaßnahme für die Stadt der letzten Jahre als Bauherrin selber ausführen und in die Pflichtaufgabe Brandschutz investieren. Damit endet eine jahrelange Hängepartie, ergänzt Buchmann.
Die Stadt Nordhausen wird nun zügig den Beschluss umsetzen und die notwendigen Abstimmungen mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt und Landratsamt Nordhausen treffen. Schnellstmöglich sollen dann die weiteren Maßnahmen zur Vorbereitung des Neubaus umgesetzt werden. Insgesamt werden sich die Kosten auf rund 15 Millionen Euro belaufen.
Hintergrund Neubau Feuerwache Nordhausen
Seit Jahren wird über den Neubau der Feuerwache in Nordhausen intensiv diskutiert. Zwischenzeitlich sollte die Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Nordhausen (SWG) mit der Durchführung des Vorhabens beauftragt werden. Die Stadt Nordhausen befand sich zu diesem Zeitpunkt in der pflichtigen Haushaltskonsolidierung, insoweit war es nicht möglich, für dieses Vorhaben einen Kredit aufzunehmen. Eine Ausnahmegenehmigung zur Kreditaufnahme war nicht avisiert.
Im Neubau der Feuerwache sollen die Beamten der Berufsfeuerwehr und die Kameradinnen und Kameraden Freiwilliger Feuerwehren eine gemeinsame Infrastruktur erhalten. Die derzeit separat genutzten Liegenschaften der besagten Feuerwehren sind als abgängig zu klassifizieren, beispielsweise ist das Gebäude der Berufsfeuerwehr aus dem Jahr 1936.
Sie entsprechen weder den aktuellen Bedürfnissen noch werden sie den minimalsten Anforderungen eines zeitgemäßen Arbeitsschutzes gerecht. Dem Fördermittelantrag der Stadt sowie dem Planungsentwurf liegt ein Funktional- und Raumprogramm zugrunde, das durch den Stadtrat und im weiteren Verlauf durch den Kreistag beschlossen wurde.
Der im Rahmen eines Architektenwettbewerb bepreiste und dem Fördermittelantrag zu Grunde gelegte Planungsentwurf wurde durch eine fachkundige Jury, bestehend unter anderem aus einem Mitarbeiter des zuständigen Thüringer Innenministeriums sowie des Landratsamtes Nordhausen, als die wirtschaftlichste und funktionalste Variante prämiert.
Im Nachgang musste dieser Entwurf aufgrund der negativen fachtechnischen Stellungnahme des Landratsamts Nordhausen weiter verkleinert werden, um eine positive Stellungnahme zu erreichen, die eine Grundlage der Diskussion mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt darstellte. Der aktuelle Entwurf wurde als kosten- und flächensparend eingeschätzt und ist förderfähig.
