Angemerkt
Mehr Transparenz und mehr Kosten
Freitag, 26. Oktober 2018, 16:28 Uhr
Unverständnis über die Darstellung zum Kita-Gesetz von Katja Mitteldorf herrscht beim Gemeinde- und Städtebund im Landkreis Nordhausen. Nach Meinung derer Mitglieder müsste die Überschrift ihrer Pressemitteilung lauten: Kita Gesetz sorgt für mehr Transparenz und höhere Kosten…
Grafik (Foto: Gemeinde- und Städtebund)
So müsste die korrekte Überschrift in Ihrer Pressemeldung lauten, sehr geehrte Frau Mitteldorf. Das, was Sie wohlformuliert kundtun, ist leider etwas an der Realität vorbei. Gestatten Sie mir als Vorsitzender des Gemeinde und Städtebundes vom Kreisverband Nordhausen einige Ausführungen.
Im Kreisverband Nordhausen wurde eine umfangreiche Ermittlung der Kostenentwicklung und Zusammenhänge durchgeführt.
Alle Kommunen von Kindertagesstätten beteiligten sich. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Kommunen allein für 53 Prozent der Kosten aufkommen. In Thüringen gilt die Drittelregelung für die Finanzierung einer Kindertagesstätte. Das bedeutet, der Freistaat, die Kommunen und die Eltern beteiligen sich je zu einem Drittel an den Betriebskosten. Betriebskosten sind nach dem Kitagesetz alle Kosten für Betreuung und Unterhaltung (§22/I ThürKitaG).
Für den Landkreis Nordhausen würde dies bedeuten, bei durchschnittlichen Platzkosten von rund 900 Euro pro Kind und pro Monat trägt der Freistaat 300 Euro, die Kommune 300 Euro und die Eltern zahlen einen Beitrag von 300 Euro. Soweit die angedachte Theorie des Gesetzgebers, also auch von Ihnen. Ich kann Ihnen versichern, dass sich die Kommunen ihrer Verantwortung gegenüber den Eltern sehr wohl bewusst sind und diese Beiträge in keiner Kita im Landkreis Nordhausen erhoben werden, nach meinem derzeitigen Kenntnisstand.
Dies bedeutet aber, dass alle Gemeinden den fehlenden Anteil aus ihren Haushalten stemmen.
Es ist richtig wenn Sie schreiben, dass zuvor die Kosten für die Zubereitung der Verpflegung in den allgemeinen Betriebskosten enthalten waren. Nun haben Sie aber in dem neuen Kita Gesetz eine konkrete Formulierung beschlossen, wonach diese Kosten gesondert ermittelt und in Rechnung gestellt werden (§29/III ThürKitaG). Hieran wiederum beteiligt sich der Freistaat nicht, da es keine Betriebskosten sind.
Ich finde es daher sehr befremdlich wenn Sie jetzt kundtun, dass die Elternbeiträge deshalb gesenkt werden müssen. Dann sollten Sie auch ehrlicherweise den Eltern mitteilen, dass Sie und die Regierung davon ausgehen, dass die Eltern den vollen Beitrag zahlen sollen, nämlich genau dieses Drittel. Die stetigen Erhöhungen in den Betriebskosten hängen ursächlich mit dem Kitagesetz zusammen. 90 Prozent der Betriebskosten sind auf Personalkosten zurückzuführen, welche auch auf die Veränderungen im Betreuungsschlüssel zurückzuführen sind.
Tabelle (Foto: Gemeinde- und Städtebund)
Zur besseren Veranschaulichung sehen Sie hier eine Übersicht zu den Finanzierungskosten im Landkreis Nordhausen beigefügt. Ferner werden Sie, mit Blick auf die Grafik feststellen, dass auch beim Freistaat Thüringen noch Synergien vorhanden sind, um sich in die Finanzierung einzubringen. Für die Kommunen stellt es einen immer größeren Kraftakt dar, die Pflichtaufgabe nach Maßgabe des von Ihnen mitbeschlossenen Gesetzes zu erfüllen und die Eltern nicht im gewünschten Umfang zu beteiligen.
Gerne lade ich Sie zu einer der nächsten Sitzungen des Gemeinde und Städtebundes ein, um ihre Sichtweise den dort anwesenden Bürgermeistern mal darzulegen.
Stephan Klante
Autor: red
Grafik (Foto: Gemeinde- und Städtebund)
So müsste die korrekte Überschrift in Ihrer Pressemeldung lauten, sehr geehrte Frau Mitteldorf. Das, was Sie wohlformuliert kundtun, ist leider etwas an der Realität vorbei. Gestatten Sie mir als Vorsitzender des Gemeinde und Städtebundes vom Kreisverband Nordhausen einige Ausführungen.
Im Kreisverband Nordhausen wurde eine umfangreiche Ermittlung der Kostenentwicklung und Zusammenhänge durchgeführt.
Alle Kommunen von Kindertagesstätten beteiligten sich. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Kommunen allein für 53 Prozent der Kosten aufkommen. In Thüringen gilt die Drittelregelung für die Finanzierung einer Kindertagesstätte. Das bedeutet, der Freistaat, die Kommunen und die Eltern beteiligen sich je zu einem Drittel an den Betriebskosten. Betriebskosten sind nach dem Kitagesetz alle Kosten für Betreuung und Unterhaltung (§22/I ThürKitaG).
Für den Landkreis Nordhausen würde dies bedeuten, bei durchschnittlichen Platzkosten von rund 900 Euro pro Kind und pro Monat trägt der Freistaat 300 Euro, die Kommune 300 Euro und die Eltern zahlen einen Beitrag von 300 Euro. Soweit die angedachte Theorie des Gesetzgebers, also auch von Ihnen. Ich kann Ihnen versichern, dass sich die Kommunen ihrer Verantwortung gegenüber den Eltern sehr wohl bewusst sind und diese Beiträge in keiner Kita im Landkreis Nordhausen erhoben werden, nach meinem derzeitigen Kenntnisstand.
Dies bedeutet aber, dass alle Gemeinden den fehlenden Anteil aus ihren Haushalten stemmen.
Es ist richtig wenn Sie schreiben, dass zuvor die Kosten für die Zubereitung der Verpflegung in den allgemeinen Betriebskosten enthalten waren. Nun haben Sie aber in dem neuen Kita Gesetz eine konkrete Formulierung beschlossen, wonach diese Kosten gesondert ermittelt und in Rechnung gestellt werden (§29/III ThürKitaG). Hieran wiederum beteiligt sich der Freistaat nicht, da es keine Betriebskosten sind.
Ich finde es daher sehr befremdlich wenn Sie jetzt kundtun, dass die Elternbeiträge deshalb gesenkt werden müssen. Dann sollten Sie auch ehrlicherweise den Eltern mitteilen, dass Sie und die Regierung davon ausgehen, dass die Eltern den vollen Beitrag zahlen sollen, nämlich genau dieses Drittel. Die stetigen Erhöhungen in den Betriebskosten hängen ursächlich mit dem Kitagesetz zusammen. 90 Prozent der Betriebskosten sind auf Personalkosten zurückzuführen, welche auch auf die Veränderungen im Betreuungsschlüssel zurückzuführen sind.
Tabelle (Foto: Gemeinde- und Städtebund)
Zur besseren Veranschaulichung sehen Sie hier eine Übersicht zu den Finanzierungskosten im Landkreis Nordhausen beigefügt. Ferner werden Sie, mit Blick auf die Grafik feststellen, dass auch beim Freistaat Thüringen noch Synergien vorhanden sind, um sich in die Finanzierung einzubringen. Für die Kommunen stellt es einen immer größeren Kraftakt dar, die Pflichtaufgabe nach Maßgabe des von Ihnen mitbeschlossenen Gesetzes zu erfüllen und die Eltern nicht im gewünschten Umfang zu beteiligen.
Gerne lade ich Sie zu einer der nächsten Sitzungen des Gemeinde und Städtebundes ein, um ihre Sichtweise den dort anwesenden Bürgermeistern mal darzulegen.
Stephan Klante
