Verwaltungsentscheidung
Montag, 07. Februar 2005, 16:38 Uhr
Nordhausen (nnz). Am Freitag voriger Woche zeigte sich die CDU-Fraktion des Nordhäuser Stadtrates entsetzt, weil die Stadtverwaltung die Essengeldzuschüsse für die Schülerspeisung gestrichen. Heute gab es dazu eine Reaktion aus dem Rathaus.
Nachdem sich der Freistaat Thüringen aus der Mit-Finanzierung des Essengeldes zurück gezogen hat, sah sich die Stadt Nordhausen gezwungen, den selben Schritt zu gehen. Damit hat sich die Stadt Nordhausen im Übrigen einer Verfahrensweise angeschlossen, die für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises längst gilt. Der Beschluss der Stadt Nordhausen, überhaupt einen Zuschuss zum Essengeld zu zahlen, war eine reine Verwaltungsentscheidung, an der der Stadtrat nicht beteiligt war und der deshalb bei der Entscheidung, den Zuschuss nicht mehr zu zahlen, auch nicht einbezogen wurde. Die Zahlung eines Essengeldzuschusses durch die Stadt Nordhausen wurde auf freiwilliger Basis geleistet.
Im Schreiben des Bürgermeisters wurde den Eltern der Grund- und Regelschülern der Stadt Nordhausen nun mitgeteilt, dass die Stadt diesen nicht mehr zahlen kann, weil sie ihn nicht mehr zahlen darf: Die Stadt Nordhausen hat aktuell – wie die meisten der anderen Thüringer Städte - keinen gültigen Haushalt, da die Höhe der Zuweisungen des Landes an die Kommunen voraussichtlich erst im Frühjahr 2005 fest stehen werden, wenn das Landesbudget durch den Landtag verabschiedet hat.
Damit gelten auch in Nordhausen die Regeln der Thüringer Kommunalordnung für die so genannte vorläufige Haushaltsführung die keinen Spielraum lassen: Freiwillige Leistungen dürfen praktisch nicht mehr geleistet werden. Der Essengeldzuschuss – als freiwillige Leistung - musste also vorerst gestrichen werden, zwingend. Den Stadträten ist es selbstverständlich frei gestellt, sich im Zuge der Haushaltsberatungen für eine Fortzahlung des Essengeld-Zuschusses zu entscheiden.
In der aktuellen Situation sah sich die Stadt allerdings verpflichtet, den Eltern die Streichung des Zuschusses anzukündigen - auch aus Gründen der Fairness , um sie so früh wie möglich auf eine finanzielle Mehrbelastung einzustellen.
Die Information des Ausschusses für Soziales, Kultur, Schulen und Sport ist unterblieben. Dieses Versäumnis bedauert Bürgermeister Klaus Wahlbuhl (SPD) ausdrücklich. Das geschah nicht absichtsvoll. Der Bürgermeister selbst konnte an der Ausschuss-Sitzung nicht teilnehmen. Zum Zeitpunkt der Sitzungen von Hauptausschuss bzw. Ältestenrat befand sich der Brief an die Eltern noch in der Entwurfphase.
Der endgültige Inhalt stand erst am Tag nach der Hauptausschusssitzung fest – insofern konnten zu beiden Sitzungen die Stadträte noch nicht informiert werden.
Autor: nnzNachdem sich der Freistaat Thüringen aus der Mit-Finanzierung des Essengeldes zurück gezogen hat, sah sich die Stadt Nordhausen gezwungen, den selben Schritt zu gehen. Damit hat sich die Stadt Nordhausen im Übrigen einer Verfahrensweise angeschlossen, die für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises längst gilt. Der Beschluss der Stadt Nordhausen, überhaupt einen Zuschuss zum Essengeld zu zahlen, war eine reine Verwaltungsentscheidung, an der der Stadtrat nicht beteiligt war und der deshalb bei der Entscheidung, den Zuschuss nicht mehr zu zahlen, auch nicht einbezogen wurde. Die Zahlung eines Essengeldzuschusses durch die Stadt Nordhausen wurde auf freiwilliger Basis geleistet.
Im Schreiben des Bürgermeisters wurde den Eltern der Grund- und Regelschülern der Stadt Nordhausen nun mitgeteilt, dass die Stadt diesen nicht mehr zahlen kann, weil sie ihn nicht mehr zahlen darf: Die Stadt Nordhausen hat aktuell – wie die meisten der anderen Thüringer Städte - keinen gültigen Haushalt, da die Höhe der Zuweisungen des Landes an die Kommunen voraussichtlich erst im Frühjahr 2005 fest stehen werden, wenn das Landesbudget durch den Landtag verabschiedet hat.
Damit gelten auch in Nordhausen die Regeln der Thüringer Kommunalordnung für die so genannte vorläufige Haushaltsführung die keinen Spielraum lassen: Freiwillige Leistungen dürfen praktisch nicht mehr geleistet werden. Der Essengeldzuschuss – als freiwillige Leistung - musste also vorerst gestrichen werden, zwingend. Den Stadträten ist es selbstverständlich frei gestellt, sich im Zuge der Haushaltsberatungen für eine Fortzahlung des Essengeld-Zuschusses zu entscheiden.
In der aktuellen Situation sah sich die Stadt allerdings verpflichtet, den Eltern die Streichung des Zuschusses anzukündigen - auch aus Gründen der Fairness , um sie so früh wie möglich auf eine finanzielle Mehrbelastung einzustellen.
Die Information des Ausschusses für Soziales, Kultur, Schulen und Sport ist unterblieben. Dieses Versäumnis bedauert Bürgermeister Klaus Wahlbuhl (SPD) ausdrücklich. Das geschah nicht absichtsvoll. Der Bürgermeister selbst konnte an der Ausschuss-Sitzung nicht teilnehmen. Zum Zeitpunkt der Sitzungen von Hauptausschuss bzw. Ältestenrat befand sich der Brief an die Eltern noch in der Entwurfphase.
Der endgültige Inhalt stand erst am Tag nach der Hauptausschusssitzung fest – insofern konnten zu beiden Sitzungen die Stadträte noch nicht informiert werden.
