Schon drei Tote durch legale Waffen
Donnerstag, 27. Januar 2005, 17:43 Uhr
Nordhausen (nnz). Nach dem Vorfall am Erfurter Gutenberg-Gymnasium wurde das Waffenrecht erheblich verschärft, dennoch werden solche Affekthandlungen wie am gestrigen Tag in Nordhausen wohl nicht ausgeschlossen bleiben. Einzelheiten wie immer mit einem einzigen Klick.
Nach Auskunft der Waffenbehörde im Landratsamt Nordhausen hatte sowohl der Todesschütze als auch der Getötete eine Waffenbesitzkarte. Beide besaßen als Sportschützen legal eine Pistole und einen Revolver. Der Täter wurde erst im November 2004 ohne Beanstandung überprüft, erklärte der 1. Beigeordnete des Landratsamtes, Matthias Jendricke (SPD). Die Überprüfung auf strafrechtliche Vorkommnisse der rund 1.400 Waffenbesitzinhabern wird seit dem neuen Waffengesetz alle drei Jahre durchgeführt. Psychologische Auffälligkeiten können wir nur bei begründeten Verdachtsfällen nachgehen, hierzu sind wir auf Hinweise der Schützenvereine oder des privaten Umfeldes angewiesen, erklärte Jendricke. Grundsätzlich hat sich die Weitergabe von Mitteilungen der Schützensportvereine an die Waffenbehörde im Zuge des neuen Waffengesetzes wesentlich verbessert, allerdings wird dies nicht weitere Affekthandlungen ausschließen können.
Im Landkreis Nordhausen existieren rund 4.000 legale Waffen. Die Sportschützen sind verpflichtet, diese Waffen in sicherer Verwahrung zu Hause (z. B. in einem Waffenschrank) aufzubewahren. Die Aufbewahrung einer Sportwaffe in den Geschäftsräumen, wie es offenbar bei dem Täter der Fall war, ist unzulässig, erklärte Jendricke.
Hinweise über die unzulässige Aufbewahrung von Waffen nimmt die Waffenbehörde des Landratsamtes entgegen und geht diesen Anzeigen nach. Seit Ende 2003 wurden sukzessive die Waffenbesitzkarteninhaber angeschrieben und der Nachweis über die sichere Aufbewahrung eingefordert. Die Zahl der Tötungen bzw. Selbsttötungen durch legale Waffen ist traurigerweise steigend. Im Jahr 2004 kam es im Landkreis zu zwei Selbsttötungen und im ersten Monat 2005 sind es mit dem gestrigen Vorfall bereits drei Tote.
Autor: nnzNach Auskunft der Waffenbehörde im Landratsamt Nordhausen hatte sowohl der Todesschütze als auch der Getötete eine Waffenbesitzkarte. Beide besaßen als Sportschützen legal eine Pistole und einen Revolver. Der Täter wurde erst im November 2004 ohne Beanstandung überprüft, erklärte der 1. Beigeordnete des Landratsamtes, Matthias Jendricke (SPD). Die Überprüfung auf strafrechtliche Vorkommnisse der rund 1.400 Waffenbesitzinhabern wird seit dem neuen Waffengesetz alle drei Jahre durchgeführt. Psychologische Auffälligkeiten können wir nur bei begründeten Verdachtsfällen nachgehen, hierzu sind wir auf Hinweise der Schützenvereine oder des privaten Umfeldes angewiesen, erklärte Jendricke. Grundsätzlich hat sich die Weitergabe von Mitteilungen der Schützensportvereine an die Waffenbehörde im Zuge des neuen Waffengesetzes wesentlich verbessert, allerdings wird dies nicht weitere Affekthandlungen ausschließen können.
Im Landkreis Nordhausen existieren rund 4.000 legale Waffen. Die Sportschützen sind verpflichtet, diese Waffen in sicherer Verwahrung zu Hause (z. B. in einem Waffenschrank) aufzubewahren. Die Aufbewahrung einer Sportwaffe in den Geschäftsräumen, wie es offenbar bei dem Täter der Fall war, ist unzulässig, erklärte Jendricke.
Hinweise über die unzulässige Aufbewahrung von Waffen nimmt die Waffenbehörde des Landratsamtes entgegen und geht diesen Anzeigen nach. Seit Ende 2003 wurden sukzessive die Waffenbesitzkarteninhaber angeschrieben und der Nachweis über die sichere Aufbewahrung eingefordert. Die Zahl der Tötungen bzw. Selbsttötungen durch legale Waffen ist traurigerweise steigend. Im Jahr 2004 kam es im Landkreis zu zwei Selbsttötungen und im ersten Monat 2005 sind es mit dem gestrigen Vorfall bereits drei Tote.
