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Gefahr in Bielener Kiesgewässern

Krebspest im Möwensee

Freitag, 13. Juli 2018, 16:54 Uhr
Haben Sie schon mal was von der Krebspest gehört oder gelesen? Nein? Sollten Sie aber, denn die ist in einem See bei Nordhausen ausgebrochen...

Die Allgemeinverfügung (Foto: nnz) Die Allgemeinverfügung (Foto: nnz) Die Allgemeinverfügung ist an der einzig legalen Zufahrt zum Areal des Möwensees angebracht. Das Betreten des Uferbereiches und das Baden in dem See sind seit Jahren verboten

Da sich der Möwensee in unmittelbarer Nähe zum Bielener See und dem Strandbad sowie zum Forellensee befindet, hat das Landratsamt Nordhausen eine Allgemeinverfügung erlassen. Mit der ist jegliche Nutzung wie zum Beispiel Tauchen, Surfen oder Baden im Möwensee verboten.

Die Krebspest wird von Experten als eine der gefährlichsten und gefürchtetsten Krankheiten, die Flusskrebse befallen. Zum ersten Mal sei der Signalkrebs 1960 aus Nordamerika aus nach Europa gebracht worden, um den heimischen Edelkrebs zu ersetzen. Als Überträger der Krebspest, gegen die er selbst resistent ist, gefährdet der amerikanisch Flusskrebs die europäischen Krebstpopulationen.

Die Verbreitung der Krebspest findet nach Verlassen eines (verendeten) Wirtes im Gewässer durch Anhaftungen der selbstbeweglichen Zoosporen statt. Eine Übertragung zwischen Gewässern bedarf spezieller Krankheitsüberträger.

Mehr Informationen zur Krebspest finden Sie hier.
Autor: nnz

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