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Dienstag, 11. Januar 2005, 14:43 Uhr
Nordhausen (nnz). Ab Januar ist nicht nur das Arbeitslosengeld II Realität, es gibt auch andere Veränderungen. Informationen dazu bietet die nnz mit einem Klick an.


Arbeitslosengeld und Unterhaltsgeld werden ab Januar 2005 zu einer einheitlichen Versicherungsleistung zusammengeführt. Arbeitslose, welche sich in einer Weiterbildung befinden, bislang Unterhaltsgeld bezogen haben und ihr Arbeitslosengeld zuvor noch nicht verbraucht haben, erhalten ab 01. Januar 2005 „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“.

Ausnahme hierbei bilden die ehemaligen Arbeitslosenhilfeempfänger. Sie bekommen weiterhin Unterhaltsgeld in Höhe Arbeitslosenhilfe. Die entsprechenden Bescheide wird die Arbeitsagentur in den nächsten Tagen versenden. Grundsätzlich ist mit der Neuregelung eine Veränderung der Höhe der Leistung nicht verbunden. Die Überweisungsbeträge am Monatsende errechnen sich allerdings -und das ist neu- mit 30 Tagen pro Monat.

Der bisherige Arbeitslosengeldanspruch wird, wie in der Vergangenheit, um jeweils einen Tag für zwei Tage der Teilnahme an der Bildungsmaßnahme gemindert. Die übrigen Kosten, wie Fahrkosten oder Kinderbetreuungskosten werden wie gewohnt gezahlt.

Generell können Leistungen ab 2005 für Fortbildungswillige nur noch erbracht werden, wenn ein Arbeitslosengeldanspruch besteht.
Autor: nnz

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