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Neues aus der Agentur

Mittwoch, 29. Dezember 2004, 06:59 Uhr
Nordhausen (nnz). Nicht nur mit dem Arbeitslosengeld II wartet ab Januar die Nordhäuser Agentur für Arbeit auf. Auch in punkto Vermittlungsgutscheine gibt es Neuigkeiten.


Bereits nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit können Arbeitslose künftig einen Vermittlungsgutschein von der Agentur für Arbeit erhalten. Bisher war immer ein Zeitraum von drei Monaten Arbeitslosigkeit erforderlich. Einen Vermittlungsgutschein erhalten Arbeitslose, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und nicht von der Arbeitsagentur oder einem privaten Vermittler in ein Arbeitsverhältnis vermittelt worden sind. Zusätzlich zum Dienstleistungsangebot der Agentur für Arbeit Nordhausen besteht damit für Arbeitslose noch eher die Möglichkeit einen privaten Vermittler ihrer Wahl mit der Vermittlung zu beauftragen.

Immerhin wurden seit April 2002 rund 10.000 dieser Gutscheine von der Nordhäuser Agentur ausgehändigt und über 2.100 eingelöst. „Jeder Einzelne hat damit wieder eine berufliche Perspektive und den Weg aus der Arbeitslosigkeit gefunden“, teilt Geschäftsführer Operativ Helmut Ahr mit. Ab Januar 2005 werden die Vermittlungsgutscheine einheitlich über 2.000 Euro ausgestellt. Die Auszahlung erfolgt in Raten. Für die erste Auszahlung ist Erfordernis, dass das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis zunächst mindestens sechs Wochen bestanden hat.

Grundsätzlich ist außerdem darauf zu achten, dass bei dem künftigen Arbeitgeber innerhalb der letzten vier Jahre nicht schon ein Beschäftigungsverhältnis von drei oder mehr Monaten bestanden hat.
Autor: nnz

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