Spenden statt knallen
Mittwoch, 22. Dezember 2004, 10:16 Uhr
Nordhausen (nnz). Mit Blick auf den bevorstehenden Jahreswechsel gibt es immer wieder Aufrufe. So sollten die Menschen nicht allzu viel Geld für Silvester-Böller ausgeben, sondern das Geld lieber spenden. Auch Thüringens Sozialminister Dr. Klaus Zeh hat eine Bitte.
Dr. Klaus Zeh (CDU) dieThüringer Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, in dieser Zeit auch an die sozial Schwachen zu denken. "Viele Thüringer haben ihre soziale Verantwortung bereits bewiesen und für gemeinnützige Zwecke gespendet. Für die bisherige große Spendenbereitschaft der Menschen in unserem Freistaat danke ich allen Bürgern herzlich!" In diesem Zusammenhang rief Minister Dr. Zeh dazu auf, in diesem Jahr teilweise oder sogar ganz auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten:
"Niemand soll die Freude an Silvester verlieren. Gerade in schwierigen Zeiten sollte jedoch jeder darüber nachdenken, das übliche Feuerwerk zu reduzieren und stattdessen an soziale
Einrichtungen in unserem Land zu spenden. Böller und Raketen sind ein paar Sekunden lang zu hören und zu sehen. Durch Spenden hingegen kann Mitmenschen oft dauerhaft geholfen werden."
Zugleich warnte der Minister vor Gefahren durch den leichtsinnigen Umgang mit Feuerwerkskörpern: "Alljährlich kommen Menschen an Silvester zu Schaden und erleiden irreparable Gesundheitsschäden - ein hoher Preis für ein kurzes Vergnügen. Wer zu Silvester ein Feuerwerk zünden will, sollte im eigenen Interesse bestimmte Regeln beachten."
Die gängigen Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen vom 29. Dezember bis zum 31. Dezember an Personen ab dem 18. Lebensjahr verkauft und nur von solchen abgebrannt werden. Alle Feuerwerkskörper müssen eine Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) tragen, die auf der Verpackung deutlich erkennbar sein muss und aus der Abkürzung BAM sowie einer Buchstaben- und Zahlenkombination besteht (Beispiel: BAM-P II-0537).
Für Feuerwerkskörper der Klasse II ist außerdem vom Hersteller eine Gebrauchsanweisung mitzuliefern. Der Vertrieb ist nur innerhalb von Verkaufsräumen und unter Aufsicht von Verkaufspersonal zulässig. Abbrennen darf man Feuerwerkskörper der Klasse II nur in der Zeit vom
31.12.2004 bis zum 01.01.2005. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist ein Zünden nicht erlaubt. Besondere Rücksicht sollte auf kleine Kinder und ältere Menschen, aber auch auf Haustiere genommen werden.
Keinesfalls dürfen Feuerwerkskörper selbst gebastelt werden, da es dabei zu lebensgefährlichen Zwischenfällen kommen kann. Weggeworfene und scheinbar noch nicht gezündete Feuerwerkskörper sollte man liegen lassen, da auch von ihnen unberechenbare Gefahren ausgehen können.
Autor: nnzDr. Klaus Zeh (CDU) dieThüringer Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, in dieser Zeit auch an die sozial Schwachen zu denken. "Viele Thüringer haben ihre soziale Verantwortung bereits bewiesen und für gemeinnützige Zwecke gespendet. Für die bisherige große Spendenbereitschaft der Menschen in unserem Freistaat danke ich allen Bürgern herzlich!" In diesem Zusammenhang rief Minister Dr. Zeh dazu auf, in diesem Jahr teilweise oder sogar ganz auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten:
"Niemand soll die Freude an Silvester verlieren. Gerade in schwierigen Zeiten sollte jedoch jeder darüber nachdenken, das übliche Feuerwerk zu reduzieren und stattdessen an soziale
Einrichtungen in unserem Land zu spenden. Böller und Raketen sind ein paar Sekunden lang zu hören und zu sehen. Durch Spenden hingegen kann Mitmenschen oft dauerhaft geholfen werden."
Zugleich warnte der Minister vor Gefahren durch den leichtsinnigen Umgang mit Feuerwerkskörpern: "Alljährlich kommen Menschen an Silvester zu Schaden und erleiden irreparable Gesundheitsschäden - ein hoher Preis für ein kurzes Vergnügen. Wer zu Silvester ein Feuerwerk zünden will, sollte im eigenen Interesse bestimmte Regeln beachten."
Die gängigen Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen vom 29. Dezember bis zum 31. Dezember an Personen ab dem 18. Lebensjahr verkauft und nur von solchen abgebrannt werden. Alle Feuerwerkskörper müssen eine Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) tragen, die auf der Verpackung deutlich erkennbar sein muss und aus der Abkürzung BAM sowie einer Buchstaben- und Zahlenkombination besteht (Beispiel: BAM-P II-0537).
Für Feuerwerkskörper der Klasse II ist außerdem vom Hersteller eine Gebrauchsanweisung mitzuliefern. Der Vertrieb ist nur innerhalb von Verkaufsräumen und unter Aufsicht von Verkaufspersonal zulässig. Abbrennen darf man Feuerwerkskörper der Klasse II nur in der Zeit vom
31.12.2004 bis zum 01.01.2005. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist ein Zünden nicht erlaubt. Besondere Rücksicht sollte auf kleine Kinder und ältere Menschen, aber auch auf Haustiere genommen werden.
Keinesfalls dürfen Feuerwerkskörper selbst gebastelt werden, da es dabei zu lebensgefährlichen Zwischenfällen kommen kann. Weggeworfene und scheinbar noch nicht gezündete Feuerwerkskörper sollte man liegen lassen, da auch von ihnen unberechenbare Gefahren ausgehen können.
