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Was ist zu beachten?

Startschuss für die Grillsaison

Sonnabend, 28. April 2018, 11:28 Uhr
Die Temperaturen steigen und so manch einem juckt es schon in den Fingern, das erste Steak auf den Grill zu legen. Aber wann und wo ist das Grillen erlaubt? Wie oft darf gegrillt und was muss beachtet werden? Diese Fragen beantwortet Markus Mingers, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer in Köln...

Grillen auf dem Balkon

„Grundsätzlich gibt es kein generelles Grillverbot genauso wenig aber eine generelle Grillerlaubnis. Man darf auf dem Balkon grillen, sofern es der Mietvertrag oder die Hausordnung nicht untersagen.“, beschreibt Mingers die aktuelle Rechtslage. Nachbarn müssen gelegentliches Grillen an lauen Sommerabenden dulden.

Natürlich sollte dann aber nicht die ganze Wohnung des Nachbarn voller Qualm stehen: Entstehen wesentliche Beeinträchtigungen kann ein Grillverbot juristisch tatsächlich in Betracht kommen. So entschieden die Richter am Landgericht München (Az.: I 15 S 22735/03). Hierbei kommt es laut dem Rechtsexperten vor allem auf die richtige Kommunikation an: „Ist eine der beiden Parteien unzufrieden, lässt sich meistens ein Kompromiss finden. Praktische Tipps wären die Verwendung von Aluschalen oder -folien, die die Qualmentwicklung verringern.“ Ist im Mietvertrag das Grillen untersagt, kann bei Zuwiderhandlung eine Kündigung des Mietverhältnisses erfolgen. Gibt es jedoch keine Beschwerden, darf ein Mieter so oft grillen, wie er möchte.

Holzkohle- oder Elektrogrill

Bei der Frage, ob ein Holzkohle- oder Elektrogriff zum Einsatz kommt, ist allgemein der Griff zum Elektrogrill ratsam. Die Verwendung eines Holzkohlegrills kann im Mietvertrag verboten werden – Grund dafür ist neben der Rauch- und Qualmentwicklung auch die potentielle Feuergefahr.

Grillen im Garten

Nicht nur Mieter, sondern auch Hauseigentümer sollten bei Grillpartys immer an die Nachbarn denken, damit diese sich von Lärm, Geruch oder Rauch nicht belästigt fühlen. Eine Entscheidung des OLG Bayern besagt zum Beispiel, dass das Grillen nur am äußersten Rand des Gartens erlaubt ist (Az.: 2Z BR 6/99). Die Entfernung vom Haus muss 25 Meter betragen und die Verwendung eines Holzkohlegrills sollte sich auf fünf Mal pro Jahr beschränken, da sich Nachbarn gestört fühlen könnten. Andere Gerichte waren in ihren Urteilen großzügiger und erlaubten zehn Grillabende mit Holzkohlegrill pro Jahr.

Die richtige Uhrzeit

Grundsätzlich ist es nicht entscheidend, wann gegrillt wird – von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr gilt jedoch die Nachtruhe. „In diesem Zeitraum sollten Lärm- und Geräuschpegel minimal sein. Bei besonderen Anlässen wie Geburtstag oder ähnlichem kann ein solcher Abend auch mal bis 24:00 Uhr ausgedehnt werden“, so Rechtsexperte Mingers zu den Grillzeiten. Das OLG Oldenburg entschied, dass eine längere Grillparty im Interesse der gegenseitigen Rücksichtnahme vorher angekündigt und nicht häufiger als vier Mal jährlich veranstaltet werden sollte (Az.: 13 U 53/02).

Sommergrillpartys an öffentlichen Plätzen

Gerade bei heißen Temperaturen ist es verlockend den Grill anzuwerfen, besonders an Orten wie dem städtischen Park oder einem Badesee. Aber auch hier ist es geboten, sich vorab gut über die Rechtslage zu informieren. Die Gemeinden und Städte können die Bestimmungen festlegen – eine allgemeine Regelung gibt es nicht. „An besonders gekennzeichneten Plätzen, zum Beispiel in Parks, darf Grillequipment unbesorgt aufgestellt werden. Beim Grillen abseits solcher Plätze kann die Strafe je nach Stadt jedoch sehr hoch ausfallen. In Berlin beispielsweise erwarten zuwiderhandelnde Personen Strafen von bis zu 5000 Euro“, warnt Markus Mingers. Wichtig ist auch, dass Müll und sämtliche Reste immer ordnungsgemäß entsorgt werden. „Im Zweifelsfall gilt: Lieber einmal zu viel nachfragen und informiert sein, denn Vorsicht ist besser als Nachsicht“, rät Mingers abschließend.
Quelle: www.mingers-kreuzer.de
Autor: red

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