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Dauerhaft krank im Job: Was tun?

Freitag, 20. April 2018, 17:59 Uhr
Wenn man als Arbeitnehmer an einem grippalen Infekt erkrankt, ist das nicht weiter schlimm: Man meldet sich bei seinem Arbeitgeber arbeitsunfähig krank, geht zum Arzt und schickt dem Arbeitgeber und der Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Doch was, wenn die Krankheit länger andauert...


Wenn ein Arbeitnehmer in einem Jahr insgesamt länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist, sollte ihm der Arbeitgeber das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Dabei besprechen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und gegebenenfalls weitere Beteiligte, wie die schrittweise Wiedereingliederung des Arbeitnehmers in den Berufsalltag erfolgen soll.

Nimmt der Arbeitnehmer das BEM nicht wahr oder findet sich keine Möglichkeit zur Wiedereingliederung, ist eine Kündigung wegen Arbeitsunfähigkeit rechtens - allerdings erst, wenn die sogenannte Zumutbarkeitsgrenze überschritten wurde. Das Gericht bewertet diese normalerweise bei einem Ausfall von mehr als sechs Wochen über drei Jahre in Folge als erreicht.

Der Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht für sechs Wochen, es sei denn, der Tarif- oder Arbeitsvertrag enthält eine günstigere Regel. Danach ist die Krankenkasse für die Zahlung von Krankengeld zuständig. Dieses beträgt 70 Prozent des Bruttoeinkommens oder höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens. Die Kasse zahlt das Krankengeld bis zu 1,5 Jahre ab der erstmaligen Krankschreibung für dieselbe Erkrankung - auch dann, wenn der Arbeitnehmer in der Zwischenzeit eine Kündigung erhält. Bei einem Einkommen, das über 4.575 Euro brutto im Monat liegt, ist das Krankengeld gedeckelt. Zum Ende der Zahlungsdauer beantragt der Arbeitnehmer das Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld.

Was passiert, wenn ich dauerhaft erkrankt bin?

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, sichert sich für den Fall ab, dass er länger als sechs Wochen berufsunfähig wird und keine baldige Genesung in Sicht ist. Berufsunfähigkeit bedeutet in dem Fall, dass er den eigenen Beruf nicht mehr ausüben kann, auch wenn eine ganz andere, weniger belastende Tätigkeit womöglich noch ausführbar wäre. Wichtig beim Abschluss einer solchen Versicherung ist, dass sie keine Klausel zur sogenannten abstrakten Verweisbarkeit enthält.

Steht eine solche Klausel im Vertrag, kann die Versicherung die Zahlung verweigern, mit dem Verweis, der Betroffene könne theoretisch einen gleichwertigen Job ausüben - unabhängig davon, ob eine solche Position wirklich verfügbar ist. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne eine solche Klausel gibt es zum Beispiel von CosmosDirekt.

Wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung vorhanden ist, zahlt diese eine monatliche Rente, um die Erwerbslücke auszugleichen, die entsteht, wenn der Versicherte seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Das gilt auch dann, wenn der Versicherte noch Krankengeld oder Arbeitslosengeld erhält.
Autor: red

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