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Die Geschichte eines unsinnigen Verbotes

Donnerstag, 14. Januar 2021, 07:03 Uhr
Seit einigen Jahrzehnten unterliegt die Hanfpflanze (Cannabis) in vielen Ländern der Welt einem Verbot. Dieses ist teils partiell ausgeprägt, teils werden hohe Strafen bei Zuwiderhandlung ausgesprochen. Oftmals widersprechen sich bestimmte Gesetzesbeschlüsse diametral. So ist der Anbau, der Kauf & Verkauf sowie der Besitz in Deutschland verboten, weil die Bevölkerung an Leib und Seele vor der Gefahr geschützt werden muss. Auf der anderen Seite...


... ist der staatliche Anbau zu medizinischen Zwecken erlaubt. Seit 2017 kann Cannabis auf Rezept verschrieben werden, um vor allem in der Schmerztherapie und der Stressbewältigung Wirkung zu zeigen.


Somit ist Hanf für die Einen ein Teufelszeug, während es für die Anderen einen Heilsbringer darstellt, welcher laut führendem Online-Portal Cannaconnection entscheidend zu einer Verbesserung der Lebensqualität beiträgt.

Hanf, eine Pflanze von großem Nutzen
Angefacht wurde die turnusmäßig wiederkehrende Diskussion um die Legalisierung mit dem Auftreten von CBD (Cannabidiol). Die Substanz wird aus der weiblichen Hanfpflanze gewonnen und zeitigt entspannende und anti-inflammatorische Wirkungen, ohne zu berauschen. Dagegen fällt der Wirkstoff THC (Tetrahydrocannabinol) wegen seiner psychoaktiven Effekte unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

Jahrtausende lang stellten diese nur einen Nebeneffekt dar. Diente die Hanfpflanze doch als vielseitige Nutzpflanze zur Gewinnung von schmerzlindernden Substanzen, zur Textilgewinnung, zur Papierherstellung und zur Produktion von Speiseölen. Außerdem können nachwachsende Energiequellen erschlossen werden. Die zahlreichen positiven Eigenschaften waren dafür ursächlich, dass Hanf in der Versenkung verschwand. Der Prozess nahm seinen Anfang in den 30er-Jahren in den Vereinigten Staaten. Dort standen der kleinen Pflanze mächtige wirtschaftliche Interessenverbände gegenüber. Diese fanden nach Ende der Prohibitionszeit einen Verbündeten in der Politik und das Unheil nahm seinen Lauf.

Verbot aus wirtschaftlichen Interessen
Zu besagter Zeit sahen sowohl die mächtigen Baumwollpflanzer als auch die finanzstarke Holzindustrie ihre Pfründe in Gefahr. Kann aus Hanf doch hochwertiges Papier und robuster Stoff hergestellt werden. Die aufkommende Kunstfaserherstellung mit ihren Nylonprodukten zitterte um ihre Absatzmärkte. Gleiches galt für die mächtige Pharmalobby, die ein günstiges Naturheilmittel wegen ihrer Schmerzmittelpatente nicht gebrauchen konnte. Gerade wurde Aspirin erfunden und versprach hohe Gewinne.
Die größten Verluste aber fürchteten die Erdölraffinerien. Henry Ford dachte zu Beginn der Dreißiger Jahre laut darüber nach, den Dieselmotor zu protegieren und dafür in Hanföle als Treibstoff zu investieren. Diese mächtigen Interessenverbände hätten es aber wohl nicht geschafft, Hanf so zu kriminalisieren und zu marginalisieren, dass die Auswirkungen des Verbotes bis heute spürbar sind. Dafür brauchte es mächtigen Beistand aus der Politik.

Der Hexenjäger
Dieser trat in Form des Harry J. Anslinger auf den Plan, zur damaligen Zeit Minister für Prohibition, welches dem einflussreichen Federal Bureau of Narcotics (FBN) vorstand. Die dreizehnjährige Phase des amerikanischen Alkoholverbots neigte sich seinem Ende zu. Es war augenscheinlich, dass mit dem Verbot keines der erwünschten Ziele erreicht werden konnte. 1933 fiel das Prohibitionsgesetz und Mr. Anslinger stand einer riesigen Behörde vor, die von einem auf den anderen Tag arbeitslos wurde. Er erinnerte sich der psychoaktiven Effekte des THC und erkor die Cannabispflanze zum Staatsfeind Nummer eins.

Mit Werbekampagnen und Verleumdungen, wie sie eines Donald Trump zu Ehre gereichen würden, zog er ins Feld. Mithilfe des Zeitungsmoguls Randolph Hearst gelang es ihm, Cannabis entscheidend zu verteufeln. Wahlweise wurden Horrorgeschichten über Cannabiskonsumenten mit teilweise rassistischem Hintergrund kolportiert. Hasch sei eine Droge der Mexikaner und Schwarzen, die im Rausch, angetrieben von sexuellen Fantasien, zu den brutalsten Verbrechen fähig seien. Die Leute glaubten ihm und das Verbot kam. Damit war der Prozess noch nicht zu Ende. 1947 wurde Anslinger in die Drogenkommission der Vereinten Nationen berufen. Das unter seiner Ägide verfasste und bis heute gültige Dokument zum Einheitsabkommen über Betäubungsmittel aus dem Jahre 1961 internationalisierte das Verbot und bestimmt bis heute weitgehend das Verhalten der Weltgemeinschaft.

Cannabis Legalisierung noch nicht absehbar
Zwar sind mit Uruguay, Kanada, Portugal und der Schweiz sowie einigen US-amerikanischen Bundesstaaten einige Verfechter einer Legalisierung erkennbar, aber solange mächtige Länder wie China und Russland an der repressiven Politik festhalten, wird eine Legalisierung nur im Schneckentempo oder auf nationaler Ebene vorankommen.

In Deutschland besteht dazu in der jetzigen Verteilung des Bundestags ein Patt. Grüne, Linke, FDP und Teile der SPD stehen einer Liberalisierung nicht im Wege. Da die christlichen Parteien einem Verbot aufgeschlossen gegenüberstehen, ist hierzulande erst nach der Bundestagswahl im Herbst mit Veränderungen zu rechnen.

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Autor: khh

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