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Nach mehreren Gesprächen

Stadt akzeptiert

Mittwoch, 18. April 2018, 16:57 Uhr
Die nnz hatte in den zurückliegen Wochen mehrfach über die Kontroverse zwischen Land, Stadt und Landkreis zum Neubau einer Feuerwache berichtet. Nun scheint Bewegung in den komplizierten Ablauf zu kommen...


Heute hatte ein gemeinsames Gespräch zwischen den Fachebenen der Stadt Nordhausen und dem Landratsamt bzgl. der Feuerwache stattgefunden. Das Landratsamt hatte in der fachtechnischen Stellungnahme zum Förderantrag der Stadt vom 26. Juni vergangenen Jahres den im Wettbewerbsverfahren bepreisten Siegerentwurf in mehreren Punkten beanstandet.

Das jedoch wollte weder das Rathaus noch der Bauherr, die SWG so hinnehmen und Oberbürgermeister Kai Buchmann forderte gar vom Innenminister ein Machtwort. Nun aber heißt es: " Im Ergebnis der heutigen Besprechung hat die Stadt Nordhausen die beanstandeten Punkte vollständig akzeptiert. Mit diesem Vorschlag geht die Stadt weit über die bisherige Position hinaus, nicht zuletzt aufgrund der abgängigen alten Feuerwachen und im Sinn der freiwilligen und hauptamtlichen Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr. Damit stünde aus Sicht der Stadt einer positiven fachtechnischen Stellungnahme des Landratsamtes für den Fördermittelantrag vom 26.06.2017 nichts mehr entgegen." Wie die beanstandeten Punkte seitens des Landratsamtes umgesetzt werden können, das sollen weitere Beratungen aufzeigen.

Nach Informationen der nnz hatte es Ende vergangener Woche ein Gespräch im Landesverwaltungsamt mit OB Buchmann und Landrat Matthias Jendricke gegeben. Dabei sei seitens der Behörde in Weimar noch einmal mit Nachdruck darauf hingewiesen worden, dass der von der Stadt und der SWG angemeldete Flächenbedarf korrigiert werden solle und dass es einer Genehmigung für ein kreditähnliches Rechtsgeschäft (Mietvertrag zwischen Stadt und SWG) bedürfe.

Landrat Jendricke bestätigte die Informationen der nnz und wies darauf hin, dass die angemahnte Reduzierung der Flächen um 480 Quadratmeter lediglich zehn Prozent der einst geplanten Flächen ausmachen würde. Skeptisch zeigte sich Jendricke allerdings, ob es die Stadt und die SWG zeitlich schaffen würden, in den diesjährigen Förderzyklus seitens des Landes zu kommen. Alle Unterlagen müssten dann bis Anfang Mai im Landesverwaltungsamt vorliegen, damit der Präsident für das gesamte Verfahren eine Ausnahmegenehmigung erteilen könne. Grund: die finanzielle Situation der Stadt Nordhausen.
Peter-Stefan Greiner
Autor: red

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