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JUH-Landesverband hat reagiert

Mittwoch, 29. August 2001, 14:51 Uhr
Nordhausen (nnz). Gestern wurde bekannt, dass mehrere Krankenkassenverbände Strafanzeige gegen die Kreisverband Nordhausen der Johanniter-Unfall-Hilfe erstattet haben. Heute erreichte die nnz-Redaktion eine Stellungnahme des JUH-Landesverbandes....


Grundsätzlich begrüßt der Landesvorstand der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., dass mit dem Vorgehen der Krankenkassen zur Aufklärung der Vorkommnisse im Rettungsdienst-Zweckverband Nordhausen endlich beigetragen wird. Wir gehen davon aus, dass damit eine Aufklärung aller Vorgänge die nicht nur die JUH betreffen einhergehen wird. Wie gemeldet, sind auch mindestens gegen einen weiteren Träger des Rettungsdienstes im Zweckverband Nordhausen erhebliche weit über die gegen die JUH erhobenen Vorwürfe hinausgehend gegenüber den Krankenkassen angezeigt worden.

Auf Unverständnis ist jedoch die öffentlichkeitswirksame Ankündigung der Krankenkassen gestoßen. Landesvorstand Johannes Schulz-Schottler: „Selbstverständlich sind wir an einer rückhaltlosen Aufklärung interessiert, über die Motive der Einbindung der Öffentlichkeit durch die Krankenkassen kann nur spekuliert werden.“ Bei den Vorgängen um diese Strafanzeige wie auch bei allen anderen in den vergangenen Wochen erhobenen Vorwürfe gegenüber dem Johanniter-Kreisverband handelt es sich um Vergangenheitsbewältigung.

Die Vorgänge resultieren sämtlichst aus der Zeit des vorherigen Kreisvorstandes, Stefan Nüßle, der Ende 1999 vom Landesvorstand fristlos entlassen worden ist. Gegen diesen laufen zur Zeit weitere Ermittlungsverfahren wegen Betruges und Urkundenfälschung. Insofern stellt sich der Landesvorstand ausdrücklich vor seinen heutigen Kreisvorstand, der diese Probleme aus den Vorjahren aufzubereiten hat. Im Übrigen bezweifelt der Landesvorstand der JUH, dass diese von den Krankenkassen erhobenen Vorwürfe hinreichend stichhaltig sind. Interne Überprüfungen haben ergeben, dass weder im Bereich der Luftrettung noch im Bereich der bodengebundenen Rettung die vorgeworfenen Doppelabrechnungen vorgekommen sind.

Dazu liegen der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. ein Bestätigungsschreiben des Thüringer Innenministeriums zur Luftrettung und mehrfache Äußerungen des Zweckverbandsgeschäftsführers Uebner gegenüber den Krankenkassen vor. Direkte vertragliche Vereinbarungen mit den Kassen hat es auf Seiten der JUH nicht gegeben. Auf Grund eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Landkreis Nordhausen und der JUH wurde jährlich ein Budget zwischen diesen Vertragsparteien verhandelt, mit dem sämtliche Personal- und Sachkosten abgegolten wurden. Eine sogenannte Spitzabrechnung der tatsächlich vorgehaltenen Rettungsmittel war nicht vereinbart. Ebenso verhielt es sich in der Luftrettung.

Insofern kann es zu dem von den Krankenkassen erhobenen Vorwurf einer Doppelberechnung von Personal in der Luftrettung und am Boden schon auf Grund der vertraglichen Beziehungen nicht kommen. Der Landesvorstand der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. erhofft sich nun eine möglichst zügige und umfassende Aufklärung aller Vorgänge im Rettungsdienstzweckverband Nordhausen, um wieder zu einer sachlichen Arbeit auch auf der Leitungsebene zu kommen.
Autor: nnz

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