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Geldfluß an andere Einrichtungen?

Mittwoch, 29. August 2001, 14:42 Uhr
Nordhausen (nnz). Im Landkreis Nordhausen flattern gegenwärtig anonyme oder mit Absender versehene Strafanzeigen hin und her. Sie alle haben direkt oder indirekt mit dem Rettungszweckverband im Landkreis Nordhausen zu tun. Erst zu Beginn dieser Woche erhielt die Staatsanwaltschaft Mühlhausen einen Brief. Inhalt? Natürlich eine Anzeige...


Oberstaatsanwalt Petri bestätigte heute den Eingang eines entsprechenden Schreibens. Überschrift: „Anzeige zur Überprüfung eines Sachverhalts auf strafbares Verhalten der Beteiligten Landrat Claus (Landkreis Nordhausen), Stefan Nüßle (ehem. Johanniter-Unfall-Hilfe Vorstand, Nordhausen), Geschäftsführer Weith (DRK Kreisverband Nordhausen e.V.) und andere.

In den Jahren 1997 bis 1999 sollen zusätzliche Einnahmen des Zweckverbandes durch innerbetriebliche Transporte in Höhe von mehreren 100.000 Mark erwirtschaftet worden sein. Diese Transportleistungen müssen mit bereits durch die Krankenkassen bezahlten Fahrzeugen und Personal durchgeführt worden sein, mutmaßt der Anzeigenerstatter. Weiter heißt es: „Die Verbandsräte haben sich dann geeinigt und diese Gelder an sich oder Dritte oder an Einrichtungen von ihnen, die mit dem Rettungsdienst nichts zu tun hatten, ausgeschüttet. Es sollten Projekte bedacht werden, die im Interesse des Landkreises lagen und für die Haushaltsmittel nicht bereit gestellt werden konnten“.

Der anonyme Anzeigenerstatter hat nach nnz-Informationen herausragende Kenntnis von den Vorgängen innerhalb der JUH. So ist er der Meinung, dass während des Kündigungsschutzverfahrens beim Arbeitsgericht Nordhausen „Nüßle gegen Johanniter“ öffentlich geworden sei, dass Stefan Nüßle als Verbandsrat dem Christlichen Schulzentrum e.V. Nordhausen in der Zeit von 1997 bis 1999 Gelder in Höhe von 300.000 Mark habe zukommen lassen. Gelder, die möglicherweise den Johannitern, dem Zweckverband oder den Krankenkassen zugestanden haben sollen.

Das Hauen und Stechen im Rettungsdienstzweckverband geht also munter weiter. Nun müssen die Ergebnisse der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Mühlhausen abgewartet werden. Bleibt wieder die Frage: Ist der Rettungsdienstzweckverband noch zu retten?
Autor: nnz

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