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Niedrigste Anzahl seit 2002

Weniger Insolvenzverfahren in Thüringen im Jahr 2017

Sonnabend, 10. März 2018, 09:40 Uhr
Nach Angaben des Thüringer Landesamtes für Statistik entschieden die Thüringer Amtsgerichte im Jahr 2017 über 2 646 Insolvenzverfahren. Das ist seit Einführung der neuen Insolvenzordnung im Jahr 2001 der niedrigste Wert. Von den Insolvenzverfahren entfielen 12,2 Prozent auf Unternehmen und 87,8 Prozent auf übrige Schuldner...

Grafik (Foto: TLS) Grafik (Foto: TLS)
Das waren vor allem natürliche Personen als Gesellschafter, ehemals selbständig Tätige, private Verbraucher und Nachlässe. Die Gesamtzahl der Insolvenzverfahren sank im Vergleich mit dem Jahr zuvor um 202 Anträge bzw. 7,1 Prozent.

2 350 Verfahren bzw. 88,8 Prozent aller Insolvenzanträge wurden eröffnet. 247 Verfahren bzw. 9,3 Prozent wurden mangels Masse abgewiesen und 49 Verfahren bzw. 1,9 Prozent endeten mit der Annahme eines Schuldenbereinigungsplanes. Die voraussichtlichen Gläubigerforderungen bezifferten die Gerichte auf insgesamt rund 462 Millionen Euro. Pro Verfahren standen Forderungen von durchschnittlich 175 Tausend Euro aus.

2017 gab es mit 323 Unternehmensinsolvenzen 16 weniger als 2016 und so wenig wie noch nie in Thüringen. Diese insolventen Unternehmen beschäftigten zum Zeitpunkt des Antrages noch 2 284 Arbeitnehmer. Der wirtschaftliche Schwerpunkt der Unternehmensinsolvenzen lag mit je 55 Verfahren im Baugewerbe und im Bereich Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen, gefolgt vom Bereich der Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen mit 39 Verfahren.

Gegenüber 2016 reduzierte sich die Anzahl der Insolvenzen im Baugewerbe um elf Verfahren und im Bereich Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen um sieben Verfahren. Im Bereich der Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen gab es dreizehn Verfahren mehr.

Nach Rechtsformen betrachtet mussten im Jahr 2017 am häufigsten Gesellschaften mit beschränkter Haftung (146) und Einzelunternehmen (116) Insolvenz anmelden. Bei den übrigen Schuldnern wurden 2 323 Verfahren gemeldet. Das entsprach einem Rückgang um 186 Verfahren bzw. 7,4 Prozent im Vergleich zum Jahr 2016. Von 1 746 privaten Verbrauchern wurde im Jahr 2017 das Insolvenzrecht in Anspruch genommen. Das waren 76 Verfahren bzw. 4,2 Prozent weniger als im Jahr zuvor. Weitere 517 Verfahren betrafen ehemals selbständig Tätige, die die erneute Aufnahme eines früheren Insolvenzverfahrens beantragten. Im Jahr 2016 waren es 639 Verfahren.

Mit 130 Insolvenzfällen je 100 000 Einwohner wurde in den kreisfreien Städten des Freistaates öfter der Gang zum Insolvenzgericht angetreten als in den Landkreisen (119 Insolvenzfälle je 100 000 Einwohner). Die meisten Insolvenzfälle je 100 000 Einwohner wurden im Altenburger Land (187), sowie in den Städten Erfurt (167) und Suhl (152) registriert. Die wenigsten Fälle wurden im Landkreis Sömmerda (62), sowie in den Städten Jena (75) und Weimar (83) festgestellt.
Autor: red

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