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nnz-Notizen aus dem Stadtrat (2)

Donnerstag, 02. Dezember 2004, 15:36 Uhr
Nordhausen (nnz). Die nnz-Redaktion hat weitere kurze Meldungen aus dem Nordhäuser Stadtrat für Sie aufbereitet. Dabei geht es um einen „nachträglichen“ Haushalt und den Wochenmarkt.


Nachtrag verabschiedet
Die Nordhäuser Stadträte haben gestern den Nachtragshaushalt 2004 verabschiedet. Der Finanzausschuss hatte seine Zustimmung bereits gegeben. Mit dem Nachtrag erhöht sich das Gesamthaushaltsvolumen von 57 Millionen auf 61,5 Millionen Euro, dabei sinkt der Verwaltungshaushalt von 50,1 Millionen auf 48,8 Millionen Euro. Der Vermögenshaushalt steigt von 6,8 Millionen auf 12,6 Millionen Euro. Der Nachtrag ist nötig, weil im Ursprungs-Haushalt trotz alle Sparmaßnahmen ein Fehlbetrag entstanden war, weil bisher nicht veranschlagte bzw. zusätzliche erhebliche Ausgaben geleistet und aus dem Vermögenshaushalt bisher nicht veranschlagte Investitionen gezahlt werden müssen.


Wochenmarkt auf Rathausplatz
In 1. Lesung lag gestern den Stadträten der Entwurf der neuen Markt- und Marktgebührensatzung vor. Beide Satzungen sollen noch vor der endgültigen Beschlussfassung im Februar-Stadtrat mit Bürgern, Händlern und Nordhäuser Geschäftsleuten in einem „Nordhäuser Stadtgespräch“ diskutiert werden, sagte Oberbürgermeisterin Barbara Rinke. Vor der Beschlussfassung sollen die Satzungen auch noch einmal in den betreffenden Stadtrats-Ausschüssen beraten werden. Die Marksatzung sieht u.a. vor, dass der Wochenmarkt künftig auf dem Rathausplatz stattfindet, donnerstags von 7 bis 18 Uhr und samstags von 7 bis 14 Uhr. Aus besonderem Anlass – zum Beispiel bei Oster-, Martini- oder Weihnachtsmarkt - kann die Stadt Nordhausen die Marktplätze und –zeiten abweichend festsetzen.

Auf dem Markt sind ausschließlich Lebensmittel, Produkte des Obst- und Gartenbaus, der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei sowie rohe Naturerzeugnisse – außer größerem Vieh – zugelassen. Mit der neuen Marktgebührensatzung soll – wie in der Thüringer Kommunalordnung vorgeschrieben – eine Kostendeckung erreicht werden. Die Verkaufsplatzgebühr wird nach der Frontlänge des Standes berechnet und beträgt 3,90 Euro je angefangenen Meter. Der Stand darf dabei maximal drei Meter tief sein. Wer seine Gebühr im Voraus – am 1. des Monats für den ganzen Monat – entrichtet, dem gewährt die Stadt einen Nachlass von 20 Prozent der Monatsgebühr.
Autor: nnz

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