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Geld vom Landkreis

Dienstag, 30. November 2004, 19:34 Uhr
Nordhausen (nnz). Die Mitglieder des Nordhäuser Kreistages haben heute einen Beschluß gefasst, der einen fürchterlichen Namen hat. Für viele Menschen im Landkreis hat er jedoch eine direkte Bedeutung...


Es ging um die „Verwaltungsvorschrift des Landkreises Nordhausen zur Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung bei der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung und bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende“. Mit normalen Worten erklärt: Der Kreistag hatte die Höhe der Miet- und Heizkostenzuschüsse für Empfänger von Arbeitslosengeld II beschlossen. Dieser Beschluß war zuvor vor allem mit den beiden großen Wohnungsunternehmen, der SWG und WBG diskutiert worden.

Und demnach stehen einem Ein-Personen-Haushalt ab dem 1. Januar 2005 genau 45 Quadratmeter Wohnfläche zu. Bei einem Zwei-Personen-Haushalt sind es 60 Quadratmeter und bei einem Drei-Personen-Haushalt 75 Quadratmeter. Je Quadratmeter zahlt dann das Landratsamt eine Aufwendung von 4,20 Euro. Bei den Heizkosten wird es komplizierter. Diese Zuschüsse richten sich nach dem Monat, der Haushaltsgröße und gewissen Anteilen. Ein Zwei- bis Drei-Personen-Haushalt bekommt zum Beispiel im Oktober 40 Euro Heizungsgeld, im Januar 80 Euro oder im März 60 Euro. Für die Monate Mai bis September ist keine Zahlung vorgesehen. Da ist mit niedrigen Temperaturen einfach nicht zu rechnen.
Autor: nnz

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