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Rund eine Million Euro bewilligt

Paukenschlag im Ausschuss

Dienstag, 20. Februar 2018, 17:37 Uhr
Die Stadt Nordhausen befindet sich in der vorläufigen Haushaltsführung und so müssen alle Ausgaben jenseits der 10.000 Euro durch den Finanzausschuss bestätigt werden. Doch nach diesem eher langweiligen Prozedere kam es dann zu einem Paukenschlag...


Doch erst einmal zu den zu beschließenden Ausgaben. Es waren rund 930.000 Euro, die durch den Ausschuss bewilligt werden mussten, alles Ausgaben, die unabdingbar seien, so die Begründung der Verwaltung.

Der dickste Brocken sind die 720.000 Euro für das Nordhäuser Theater. Damit soll die Erneuerung der Technik im Haus fortgeführt werden. Hierzu gibt es eine Fördermittelzusage des Landes über 100 Prozent.

Weitere 21.000 Euro stehen nun für Planungsleistungen in Vorbereitung der Sanierung des Sportplatzes "Am Salzagraben" zur Verfügung, ebenso können Spielgeräte für den Hort in der Förstemann-Schule in Höhe von 30.000 Euro angeschafft werden.

Für die Grünpflege am Ortseingang Krimderode stehen ebenfalls 30.000 Euro zur Verfügung und die Horte der Stadt können sich generell über mehr als 42.000 Euro Euro freuen, mit dem Beschäftigungsmaterial gekauft werden kann. Mehr als 16.000 wurden zudem für Lehr- und Unterrichtsmittel der Schulen in städtischer Trägerschaft "locker" gemacht.

Nun der Punkt „Sonstiges“. Hans-Georg Müller (SPD) will einen überarbeiteten Haushaltsplan von der Verwaltung vorgelegt bekommen. Hintergrund ist auch ein Bericht in der nnz, in dem der stellvertretende Vorsitzende des Finanzausschusses den „Arbeitshaushalt“ kritisierte. Damit sei der Haushalt der Stadt – vor allem durch die Höhe der Kreisumlage – bereits ad absurdum geführt. Kritisch bewertete Müller auch die Höhe des Kassenkredites, der müsste kleiner und dem Haushaltsvolumen angepasst werden.

Rainer Bachmann (Linke) verwies darauf, dass sich seine Fraktion der Beschlussfassung zum Haushalt enthalten habe. Im Übrigen stimmte er Müller zu. Oberbürgermeister Kai Buchmann verstand den Schritt des Landkreises in punkto Anhörung zur Kreisumlage nicht. Dieses Anhörungsprozedere gab es allerdings schon im vergangenen Jahr und ist die Folge eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts.
Peter-Stefan Greiner
Autor: psg

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