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Ein Händedruck ist ihnen gewiß

Montag, 27. August 2001, 09:27 Uhr
Nordhausen (nnz). 36 auserwählte Thüringer durften am Wochenende Ministerpräsident Bernhard Vogel die Hand schütteln. Wie in den Erfurter Ministerium das Ehrenamt im Jahr des Ehrenamtes gehändelt wird, das belegt ein interessanter Briefwechsel.


Wie nnz bereits in der vergangenen Woche berichtete, gibt sich der Kreisverband Nordhausen des Gemeinde- und Städtebundes nicht damit zufrieden, dass einer Schiedsperson im Jahr lediglich 40 Mark an Entschädigung zustehen. So schrieb dessen Vorsitzender Jürgen Hohberg bereits am 11. April einen Brief an das Thüringer Justizministerium. Hier verweist Hohberg auf den seiner Meinung nach unhaltbaren Zustand, dass Schiedspersonen nicht nach der Thüringer Kommunalordnung, sondern nach Landesgesetz ihren Aufwand erstattet bekommen.

Die Schiedsstellen sind vom Land angehalten worden, wöchentlich Sprechstunden durchzuführen. In dem konkreten Fall wären das in einem Jahr 45 Sprechstunden, Weiterbildungen usw. mit einer Entschädigung von 40 Mark. Wörtlich schreibt Hohberg: „Da Gemeinden und Städte die Schiedspersonen für ihre ehrenamtliche Tätigkeit nicht entschädigen, bitten wir um Informationen, ob es entsprechende anderweitige gesetzliche Grundlagen für eine angemessene Entschädigung dieses Personenkreises gibt.“ Rund sechs Wochen nach dem ersten Brief erhielt Jürgen Hohberg Antwort vom leitenden Ministerialrat Dr. Faber. Der hatte den Hohberg-Brief an das Innenministerium weitergeleitet. „Bedauerlicherweise habe ich von dort noch keine Antwort erhalten. Ich bitte Sie insoweit noch um etwas Geduld“, rapportiert Dr. Faber am 29.5.2001. Mehr als zwei Monate später (7.8.2001) dann die zweite Reaktion aus dem Justizministerium. „Das Thüringer Schiedsstellengesetz sieht vor, dass die Schiedspersonen einen Teil der eingenommenen Gebühren erhalten. Damit wird ihre Tätigkeit abgegolten. Für eine weitere Tätigkeit, die wöchentlichen Sprechstunden, ist kein Ausgleich finanzieller Art vorgesehen“, so die Auskunft von Dr. Faber.

Mit Unverständnis reagierte man in Sollstedt. Mit einem weiteren Brief ließ sich der kreisliche Vorstand des kommunalen Verbandes nicht viel Zeit, einen Tag später ging die Post nach Erfurt ab. Vor allem im Zusammenhang mit dem „Jahr des Ehrenamtes“ war die Antwort aus Erfurt völlig unbefriedigend und so hält Hohberg eine Überarbeitung der Entschädigungsregelung für „zwingend erforderlich“. Jetzt schien Dr. Faber im Justizministerium doch ein wenig genervt bezüglich der Beharrlichkeit aus dem Landkreis Nordhausen. Nur fünf Tage ließ sich der Ministerialrat Zeit mit einer Antwort: „Ihr Hinweis darauf, dass gerade das Jahr 2001 zum Jahr des Ehrenamtes ausgerufen worden ist, gibt mir Veranlassung, meinerseits darauf hinzuweisen, dass sich eine ehrenamtliche Tätigkeit bisher dadurch ausgezeichnet hat, sich ohne Gegenleistung uneigennützig für das Gemeinwohl einzusetzen. ... So ist mir bei diversen Treffen mit den Schiedsfrauen und Schiedsmännern in Thüringen niemals der Wunsch nach einer entsprechenden finanziellen Entschädigung vorgetragen worden.“

Jürgen Hohberg hat auf diesen Brief noch einmal reagiert, nach dem er ihn doch ein paar Tage lang „verdauen“ musste. Er hält eine Entschädigung der „Ehrenämtler“ zwingend für nötig, auch durch das Land Thüringen. Hohberg hofft, dass eventuell die gesetzlichen Grundlagen dafür geändert werden. Über den Gemeinde- und Städtebund will er entsprechend wirksam werden. Für seinen Job als Bürgermeister der Gemeinde Sollstedt ist er bereits tätig geworden. Am 21. September hat er über 100 „Ehrenämtler“ der Region zu einer Festveranstaltung in die Festhalle nach Sollstedt eingeladen.
Aktuell: Nach Ansicht von Thüringens Sozialminister Frank-Michael Pietzsch müssten die Rahmenbedingungen für die rund 700.000 ehrenamtlich tätigen Menschen im Land verbessert werden. Pietzsch forderte dies während der 1. Landesehrenamtskonferenz heute in Weimar. Zur Förderung des Ehrenamtes seien im Thüringer Haushalt mehr als zwei Millionen Mark eingeplant.
Autor: nnz

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