Fragen
Mittwoch, 24. November 2004, 11:03 Uhr
Nordhausen (nnz). Der Versand der Bescheide Arbeitslosengeld II hat begonnen. Die ersten der rund 18.000 Antragsteller des Agenturbezirkes Nordhausen haben bereits Mitteilung und damit Gewissheit über die Höhe ihrer künftigen Leistungen. Trotzdem gibt es noch viele Fragen...
Wie lange werde ich mein Geld beziehen?, diese und andere Fragen ergeben sich vor allem für diejenigen, deren Entscheidung noch aussteht. Grundsätzlich kann Arbeitslosengeld II unbegrenzt gewährt werden, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Hilfebedürftigkeit muss in zeitlich überschaubaren Abständen überprüft werden. Aus diesem Grund werden die Leistungen künftig für jeweils maximal sechs Monate bewilligt. Nur bei den erstmaligen Bewilligungen im kommenden Jahr 2005 erstrecken sich die Bewilligungsabschnitte gestaffelt auf drei bis sechs Monate. Damit wird das Verfahren für die weiteren Antragstellungen zeitlich entzerrt. Die Leistungen der Grundsicherung werden für jeden Monat im Voraus gezahlt, erstmals am 1. Januar 2005.
Für Bescheide mit der Aufschrift Vorläufig gilt: Die endgültige Entscheidung der Behörde abwarten. Möglicherweise sind noch Angaben für die abschließende Bearbeitung erforderlich. Bei Nachfragen zum Bescheid erteilen ab sofort die Mitarbeiter telefonisch unter der Tel Nr. 03631/650148 Auskunft. Für persönliche Vorsprachen ist eine Terminvereinbarung sinnvoll. In jedem Fall sollte zum Gesprächstermin der Bescheid mitgebracht werden.
Autor: nnzWie lange werde ich mein Geld beziehen?, diese und andere Fragen ergeben sich vor allem für diejenigen, deren Entscheidung noch aussteht. Grundsätzlich kann Arbeitslosengeld II unbegrenzt gewährt werden, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Hilfebedürftigkeit muss in zeitlich überschaubaren Abständen überprüft werden. Aus diesem Grund werden die Leistungen künftig für jeweils maximal sechs Monate bewilligt. Nur bei den erstmaligen Bewilligungen im kommenden Jahr 2005 erstrecken sich die Bewilligungsabschnitte gestaffelt auf drei bis sechs Monate. Damit wird das Verfahren für die weiteren Antragstellungen zeitlich entzerrt. Die Leistungen der Grundsicherung werden für jeden Monat im Voraus gezahlt, erstmals am 1. Januar 2005.
Für Bescheide mit der Aufschrift Vorläufig gilt: Die endgültige Entscheidung der Behörde abwarten. Möglicherweise sind noch Angaben für die abschließende Bearbeitung erforderlich. Bei Nachfragen zum Bescheid erteilen ab sofort die Mitarbeiter telefonisch unter der Tel Nr. 03631/650148 Auskunft. Für persönliche Vorsprachen ist eine Terminvereinbarung sinnvoll. In jedem Fall sollte zum Gesprächstermin der Bescheid mitgebracht werden.
