Zu Unrecht Sozialhilfe?
Mittwoch, 24. November 2004, 09:32 Uhr
Nordhausen (nnz). Immer wieder hatte die nnz über die Probleme bei der Gewährung von Sozialhilfe berichtet. Die Unterstützung muß gezahlt werden, wenn eine Bedürftigkeit nachgewiesen wird. Manchmal wird auch betrogen. Dann landet das alles vor Gericht. Zum Beispiel vor dem Amtsgericht in Nordhausen...
Ein Ehepaar aus dem Landkreis Nordhausen muß sich morgen vor dem Nordhäuser Amtsgericht wegen Betrugs und Beihilfe zum Betrug verantworten. Die 38jährige Frau soll sich zwischen Mai 1999 und Mitte 2003 Sozialhilfeleistungen in Höhe von mehr als 25.000 Euro erschlichen haben. Sei soll verschwiegen haben, daß sie seit Mai 1999 mit einem gleichaltrigen Mann in einer eheähnlichen Beziehung zusammen gelebt habe. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft soll der Mann, der der Beihilfe zum Betrug angeklagt ist, 1999 in die Wohnung der Frau eingezogen sein. Erst Mitte des vergangenen Jahres hatten die beiden geheiratet.
Bei Besuchen von Mitarbeitern des Sozialamtes soll der Mann mehrfach versichert haben, daß er nicht in einer häuslichen Gemeinschaft mit der Angeklagten gelebt habe. Das Ehepaar hat die erhobenen Vorwürfe mehrfach abgestritten, demnach soll der Mann erst nach der Heirat in die Wohnung der Frau gezogen sein. Beide Angeklagte sind bereits wegen Vermögensdelikten strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Autor: nnzEin Ehepaar aus dem Landkreis Nordhausen muß sich morgen vor dem Nordhäuser Amtsgericht wegen Betrugs und Beihilfe zum Betrug verantworten. Die 38jährige Frau soll sich zwischen Mai 1999 und Mitte 2003 Sozialhilfeleistungen in Höhe von mehr als 25.000 Euro erschlichen haben. Sei soll verschwiegen haben, daß sie seit Mai 1999 mit einem gleichaltrigen Mann in einer eheähnlichen Beziehung zusammen gelebt habe. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft soll der Mann, der der Beihilfe zum Betrug angeklagt ist, 1999 in die Wohnung der Frau eingezogen sein. Erst Mitte des vergangenen Jahres hatten die beiden geheiratet.
Bei Besuchen von Mitarbeitern des Sozialamtes soll der Mann mehrfach versichert haben, daß er nicht in einer häuslichen Gemeinschaft mit der Angeklagten gelebt habe. Das Ehepaar hat die erhobenen Vorwürfe mehrfach abgestritten, demnach soll der Mann erst nach der Heirat in die Wohnung der Frau gezogen sein. Beide Angeklagte sind bereits wegen Vermögensdelikten strafrechtlich in Erscheinung getreten.
