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Siedlung „Schern“:

Trinkwasseranschluss nur mit Landeshilfe möglich

Dienstag, 16. Januar 2018, 19:28 Uhr
Der Wasserverband Nordhausen (WVN) würde die fünf Häuser der abgelegenen Wohnsiedlung „Schern“ bei Großwechsungen grundsätzlich an sein Trinkwassernetz anschließen, hat dazu aber keinerlei rechtliche Grundlage...


„Ein hinzugezogenes Fachplanungsbüro kommt außerdem zu dem Ergebnis, dass der Anschluss an unser Trinkwassernetz nur unter einem hohen technischen und insbesondere hohem finanziellen Aufwand zu bewerkstelligen ist“, erläutert Wasserverbandsgeschäftsführerin Carmen Lis.

Die Gemeinde Werther hat den betroffenen Familien Hilfe zugesagt. „Bürgermeister Hans-Jürgen Weidt will in diesen Tagen noch einmal mit Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund Kontakt aufnehmen“, so die Wasserverbandschefin weiter. Deren Ministerium hatte Fördermittel für die betroffenen Anwohner in Aussicht gestellt, um den Bau einer Trinkwasserleitung finanzieren zu können. „Denn rein rechtlich besteht laut unserer Wasserbenutzungssatzung weder ein Anschluss- und Benutzungsrecht noch eine Versorgungspflicht des Wasserverbandes Nordhausen. Lediglich eine Sondervereinbarung, bei dem die Grundstückseigentümer am „Schern“ die Kosten für die Erschließung übernehmen, kann zustande kommen“, machte die Wasserverbandsgeschäftsführerin noch einmal deutlich.

Ein vom Wasserverband hinzugezogenes Ingenieurbüro hat verschiedene technische Varianten berechnet: Demnach sind bei einem Anschluss ans Trinkwassernetz mit geschätzten Kosten von rund 430 000 Euro netto zu rechnen. „Bezogen auf die 16 Menschen, die über die 3 Kilometer lange Leitung versorgt werden, sind das immense Kosten“, sagt Carmen Lis. Das allein bedeutet eine Investitionssumme von fast 30 000 Euro pro Person. Wie viel Geld das ist, wird deutlich, wenn man die jährliche Investitionssumme des Wasserverbandes von 5,5 Millionen Euro auf die rund 76 000 versorgten Menschen im Verbandsgebiet umrechnet: Das sind lediglich 72 Euro jährlich.

„Wir können zum einen eine solche Investition der Solidargemeinschaft nicht auferlegen. Zum anderen können wir die Trinkwassergebühren unserer Kunden nicht für die Finanzierung einer trinkwasserseitigen Erschließung des Weilers „Schern“ verwenden. Das würde aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage eine Veruntreuung der Gebühren vermuten lassen“, machte Lis deutlich. Kreditaufnahmen sind für diesen Zweck kommunalrechtlich nicht genehmigungsfähig.

Geschätzte weitere rund 150 Häuser gibt es laut Wasserverband im Landkreis Nordhausen, die sich im Außenbereich bzw. fernab des Trinkwassernetzes befinden und damit nicht an die öffentliche Wasserversorgung des WVN angeschlossen sind. Für den Verband und seine Mitglieder sei es finanziell nicht leistbar, all diese Häuser auf Verbandskosten an das Trinkwassernetz anzuschließen.

Hintergrund ist, dass vier von fünf Häusern in der Siedlung ihr Brunnenwasser seit eineinhalb Jahren nur noch als Brauchwasser nutzen dürfen, weil es neben einem zu hohen Nitrat- und Nitritgehalt auch mikrobiologische Belastungen aufweist. Die Belastung des Grundwassers ist durch eine Probe des Landratsamtes vor eineinhalb Jahren bekannt geworden, die das Wasser einer zugezogenen Familie untersuchte. Diese hat sich daraufhin an den Thüringer Petitionsausschuss gewandt.

„Wir gehen davon aus, dass die Belastung des Grundwassers mit Nitrat schon deutlich länger vorhanden ist. Rund um die Siedlung wird zumindest seit dem Ende des zweiten Weltkrieg intensive Landwirtschaft betrieben“, erläuterte Frau Lis.

Eines der Häuser verfügt ja auch schon seit Jahren über eine sogenannte Osmose-Anlage, mit deren Hilfe es möglich ist, die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung einzuhalten. Vor diesem Hintergrund müssten auch die anderen Häuser eigene Aufbereitungsanlagen errichten.
Generell sei der Anschluss an das Trinkwassernetz der Fünf-Häuser-Siedlung im Rahmen einer Sondervereinbarung jedoch möglich, sofern die Finanzierung über das Land Thüringen abgesichert ist: Es müsste eine zirka 3,1 Kilometer lange Leitung von Werther zum Schern gelegt werden. Wegen der Höhenlage der fünf Häuser muss zwingend auch eine Druckerhöhungsanlage gebaut werden.

Hintergrund

Die fünf Häuser der Siedlung „Schern“ liegen im Außenbereich der Gemeinde Werther, Ortsteil Großwechsungen. Sie wurden in den 1950er Jahren im Zuge der Bodenreform für sogenannte Neubauernfamilien errichtet, die Wasserversorgung erfolgt seit dem Bau bei allen Häusern über einen Hausbrunnen. Die Siedlung ist demnach nicht an das Trinkwassernetz (§ 3 der Wasserbenutzungssatzung) angeschlossen. „Nach heutiger Rechtslage würden Baugenehmigungen für Häuser in dieser Außenlage kaum mehr genehmigt“, sagt Carmen Lis.

In der Wasserbenutzungssatzung ist geregelt, dass es für Grundstücke im Außenbereich kein Anschluss- und Benutzungsrecht gibt. Dieses erstreckt sich nur auf Grundstücke, die bereits über eine Versorgungsleitung erschlossen sind. Lediglich wenn der Grundstückseigentümer beziehungsweise Investor die Investitionskosten für den Bau einer neuen Leitung übernimmt, ist der Anschluss ans Netz möglich. Dieses Verfahren gilt beispielsweise auch bei der Erschließung neuer Wohn- oder Industriegebiete.

Entgegen anderslautender Meinungen hätte auch das Geld der Gewinnausschüttung nicht für den Anschluss der Siedlung Schern verwendet werden können. Die an die 23 Mitgliedskommunen ausgeschütteten 1,19 Millionen hätten lediglich für Investitionen des WVN, nicht aber für solche Neuanschlüsse verwendet werden dürfen. Denn diese sind in solchen Fällen immer vom Grundstückseigentümer bzw. Investor zu zahlen.

Vorrangiges Ziel sei es, mit dem ausgeschütteten Geld die 23 Mitgliedskommunen finanziell kurzfristig zu unterstützen, um die kommunale Finanzierung bei gemeinschaftlichen Baumaßnahmen mit dem Wasserverband sicherzustellen.
Autor: red

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