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Kann Umfrage mit Ja oder Nein beantwortet werden?

Mittwoch, 10. Januar 2018, 10:33 Uhr
Meinungen von Lesern sind ein wichtiges Gut, um demokratisch zu erfassen, was in der Region zu definierten Fragen fernab von offizieller politischer Räson gedacht wird. Diesmal geht es um einen der gewichtigen Streitpunkte aktueller deutscher Politik. Denn, es ist auch aktuell ein zentraler Streitpunkt in den Sondierungen über eine mögliche neue große Koalition. Aber ist die Frage nur mit Ja oder Nein zu beantworten, Tim Schäfer denkt: nicht...


Nun, der Autor hat nicht die Grenzen 2015 geöffnet oder das jüngere Gesetz zum Aufenthalt im deutschen Bundestag beschlossen und rechtswirksam werden lassen. Das Recht auf Familienzusammenführung für Schutzberechtige sowie die Übergangsfrist für subsidiär Geschütze und Unbegleitete Minderjährige ist im Aufenthaltsgesetz geregelt, das 106 definierte Paragraphen (!) hat. Das Gesetz trat 2005 in Kraft. Ist also geltendes deutsches Recht. Vor dem Hintergrund europäischen Rechts der EU.

Aktuell hat man befristet auf den März 2018 diesen Teil des sogenannten Familiennachzugs bei subsidiärem Schutz ausgesetzt (schon seit 2016). Eine Rechtsänderung dazu jedoch nicht zielführend auf den Weg gebracht. Die Union will dies nun verlängern, jetzt. Aber, der Familiennachzug ist nur noch bis Mitte März ausgesetzt und insbesondere zwischen Union und SPD umstritten.

Der Begriff „subsidiär Geschützte“ bezeichnet Ausländer, die Abschiebungsschutz genießen, weil ihnen die konkrete Gefahr der Todesstrafe oder der Folter droht oder weil die Unzulässigkeit der Abschiebung aus der Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention resultiert. Subsidiärer Schutz wird auch gewährt, wenn bei Abschiebung eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht.

Der Status von subsidiär Geschützten wird durch das Zuwanderungsgesetz verbessert, indem diesen nunmehr eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden soll (§ 25 Abs. 3 AufenthG). Dies gilt nicht für Personen, die Menschenrechtsverletzungen oder ähnliche schwere Straftaten begangen haben. Eine Aufenthaltserlaubnis wird ebenfalls nicht erteilt, falls die Ausreise in einen anderen Staat möglich und zumutbar ist oder der Ausländer wiederholt oder gröblich gegen Mitwirkungspflichten verstoßen hat. Es ist also eben auch europäisches Menschenrecht tangiert.

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CDU/CSU wollen ihn weiter verlängern, die SPD lehnt dies ab. Hinzu kommt, dass sich das SPD-geführte Auswärtige Amt darauf vorbereitet, ab Mitte März wieder Visa auszustellen. Das Ministerium verweist zurecht dabei auf die geltende Rechtslage. Die Union erklärte es jedoch für falsch, dass deutsche Botschaften und Konsulate „jetzt schon“ Visa-Termine an Familienmitglieder von Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus für die Zeit nach dem 16. März vergäben.

Damit greife das Auswärtige Amt den laufenden Verhandlungen über eine mögliche Neuauflage der schwarz-roten Koalition vor. Ja klingt merkwürdig, das Gesetz gibt es ja seit 2005. Zu den Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus gehören auch viele Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien. Anders als Menschen, die als politisch Verfolgte oder nach der Genfer Konvention anerkannt werden, dürfen sie ihre Ehepartner und minderjährigen Kinder derzeit nicht zu sich holen. Der Familiennachzug von Eltern zu ihren Kindern ist generell nur für minderjährige Flüchtlinge erlaubt.

BAMF aktuell zu Familienasyl und Familiennachzug

Asylberechtigte Schutzberechtigte, denen die Flüchtlingseigenschaft oder subsidiärer Schutz zuerkannt worden ist, haben das Recht auf privilegierten Familiennachzug. Das bedeutet, dass kein Nachweis der Lebensunterhaltssicherung und ausreichenden Wohnraums als Voraussetzung für die Einreise der Familienangehörigen notwendig ist. Dies gilt für den Nachzug der Ehegattin bzw. des Ehegatten und der minderjährigen ledigen Kinder. Hierfür muss der entsprechende Antrag innerhalb von drei Monaten nach Anerkennung der Asylberechtigung oder der Zuerkennung der Schutzberechtigung bei der für den Aufenthaltsort der Familienangehörigen zuständigen deutschen Auslandsvertretung gestellt werden. Wird der Antrag später gestellt, besteht kein Anspruch auf den Nachzug, sondern die Auslandsvertretung entscheidet nach Ermessen.

Für den Familiennachzug zu Asylberechtigten und Schutzberechtigten aus Syrien sollte der Antrag über das Webportal des Auswärtigen Amtes elektronisch gestellt werden. Für subsidiär Schutzberechtigte deren Aufenthaltserlaubnis nach dem 17.03.2016 erteilt worden ist, gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren. In dieser Zeit kann kein Familiennachzug erfolgen. Nach dem 16. März 2018 ist ein Familiennachzug wieder erlaubt. In diesen Fällen beginnt die Drei-Monatsfrist für den privilegierten Familiennachzug ab dem 16.03.2018. In besonderen Härtefällen ist eine humanitäre Aufnahme von Familienangehörigen weiterhin möglich.

Solange das Asylverfahren läuft, kann grundsätzlich kein Familiennachzug erfolgen. Ist im Asylverfahren ein Abschiebungsverbot festgestellt worden, darf der Familiennachzug nur aus humanitären oder anderen wichtigen öffentlichen Gründen erfolgen.

Vor diesem Hintergrund hat der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) vorgeschlagen, den Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus auf Härtefälle zu beschränken. Außerdem sollten diejenigen ihre Angehörigen nachholen dürfen, die Wohnung und Arbeit vorweisen könnten. Der Autor will einen solchen Differenzierungsvorschlag unterstützen, aber wie realistisch ist das denn?

Jedenfalls sind solche Überlegungen oder Hintergründe wichtig, wenn die Leser abstimmen sollen, eine reine Abfrage nach Ja oder Nein ist hier nicht ausreichend.
Menschen, denen Folter, Verfolgung und sogar konkret die Todesstrafe droht sind schützenswert. Die Familien, die vor Ort noch sind, sind insbesondere doch auch dadurch gefährdet, daß der beamtenverdeutschte subsidiär Schutzberechtigte hier in Deutschland ist. Die unmittelbare Familie (Ehepartner, Kinder) ist doch genauso gefährdet, wie der subsidiär Schutzberechtigte.

Oder etwa nicht, wenn man sich die oben angeführte gesetzliche Definition vor Augen führt? Wir sollten nicht vergessen haben, was und wie es auch vielen Familien als Flüchtlinge oder Vertriebene nach dem II. Weltkrieg ergangen ist.
Tim Schäfer, Niedersachswerfen
Anmerkung der Redaktion:
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Autor: red

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