nnz-doku: Wie weiter?
Dienstag, 09. November 2004, 10:07 Uhr
Nordhausen (nnz). Die ersten Ein-Euro-Jobs sind im Landkreis Nordhausen angelaufen. Für sie verantwortlich ist die Agentur für Arbeit. Das wird sich im kommenden Jahr ändern, dann hat die Arbeitsgemeinschaft ARGE das Sagen. Und da wollen die Kommunen im Landkreis Nordhäuser ein Wörtchen mitreden. Sie haben einen Brief geschrieben...
Und zwar an die Chefin der Agentur für Arbeit und an Landrat Joachim Claus (CDU). Die nnz veröffentlicht in ihrer doku-Reihe das Schreiben.
Sehr geehrte Frau Dr. Simon, sehr geehrter Herr Landrat Claus,
angesichts der Tatsache, dass im Jahr 2004 ein überwiegender Teil der Gemeinden und Städte die Trägerschaft für Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung an die BINO Nordhausen (Lift gGmbH, Horizont e.V. u.a.) übertragen hat und nach einigen offensichtlich nicht vermeidbaren Anlaufproblemen nunmehr ein praktikables Handling gefunden wurde, bitten wir um Berücksichtigung einiger unesres Erachtens wichtiger Aspekte insbesondere bei der anstehenden Haushaltsplanung der ARGE des Landkreises Nordhausen für das Jahr 2005:
- Bereits im Jahr 2004 lag die Anzahl bereitgestellter Arbeitsgelegenheiten in den Kommunen des Landkreises Nordhausen weit über der Anzahl bewilligter Maßnahmen (nur ca. 5% der ALH-Empfänger). Entsprechend der geltenden Gesetzlichkeiten ist u.E. eine Zuweisung in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung für bis zu 20% der ALG-II-Empfänger möglich und auch erwünscht.
Dies entspricht nach derzeitiger Einschätzung einer voraussichtlichen Anzahl im Landkreis Nordhausen von ca. 1200 Arbeitsgelegenheiten. Diese Anzahl würde wohl auch erforderlich sein, um die Zielstellung des Gesetzgebers (Verbesserung der Eingliederungschancen und -möglichkeiten Langzeitarbeitsloser) erreichen zu können. Aus diesem Grund bitten wir Sie um vollständige Ausschöpfung der gegebenen Möglichkeiten im Bezug auf Finanzierung der erforderlichen Anzahl von Arbeitsgelegenheiten in unserem Landkreis.
Wir bitten Sie als einen der Träger der ARGE um unbedingte Beachtung dieser Tatsache bei der Aufstellung des Haushaltes für das Jahr 2005 der ARGE.
- Außerdem bitten wir zukünftig um flächendeckende Zuweisung von Teilnehmern für Arbeitsgelegenheiten. Ein großer Teil der Kommunen und Vereine beklagt derzeit eine zu geringe oder gar fehlende Zuweisung von Teilnehmern, die ihren Wohnsitz in der jeweiligen Kommune haben. Gerade das Wirtschaftlichkeitsprinzip sowie die Steigerung der Motivation Langzeitarbeitsloser erfordern im Bezug auf Akzeptanz der 1-Euro-Jobs eine Wahrung des Wohnortprinzips.
Es hätte eine fatale Auswirkung auf die Motivation, wenn ein arbeitswilliger ALH-Empfänger (oder künftig ALG-II-Empfänger) mit 1-Euro-Job im Endeffekt draufzahlen müsste.
- Auch bitten wir um Prüfung inwieweit eine Zuweisung von Teilnehmern in die Arbeitsgelegenheiten frühzeitiger von statten gehen könnte. Bisher werden viele Teilnehmer sehr kurzfristig zugewiesen, wodurch ein ordnungsgemäßer Beginn der Maßnahme problematisch ist.- Im Bezug auf die Positiv/Negativliste für zulässige Tätigkeiten bitten wir Sie ebenfalls um Überprüfung und Beratung mit den zuständigen Stellen (Kammern). Die auszuführenden Tätigkeiten einer Arbeitsgelegenheit sollen einerseits der Allgemeinheit zu Gute kommen und andererseits arbeitsmarkt- und wirtschaftsneutral wirken.
Es gibt unseres Erachtens fast keine Leistungen in einer Kommune oder einem Verein, die nicht auch von wirtschaftlichen Unternehmen erbracht werden könnten, eine Drittvergabe erfolgt jedoch in den meisten Fällen aus den bekannten (finanziellen) Gründen nicht. Es sollte daher großzügiger und weitsichtiger ein Konsens gesucht werden. Eine kleine Kommune könnte zwar (theoretisch) z.B. die Grünlandpflege von einer Gartenbaufirma durchführen lassen, besitzt hierfür aber aufgrund der allgemein schlechten Haushaltslage nicht die erforderlichen Mittel. Andererseits rechnen sich solche Aufträge aufgrund des geringen Volumens für kommerzielle Betriebe aber kaum bzw. gar nicht. Die Folge ist derzeit, dass viele Grünflächen brachliegen und sich in einem desolaten Zustand befinden.
Der Allgemeinheit und dem Ansehen der Orte kann durch die Bereitstellung einer Arbeitsgelegenheit mit Aufwandsentschädigung geholfen werden, ohne dass dadurch der erste Arbeitsmarkt oder die Wirtschaft negativ beeinflusst werden würde.Wir hoffen auf eine weitere gute Zusammenarbeit. Insbesondere legen wir Wert auf die Feststellung, dass sich die Ausnutzung des Know-how der im Netzwerk BINO zusammengefassten Träger bei der Auswahl, dem Einsatz und der Betreuung Langzeitarbeitsloser sowohl für die Kommunen als auch u.E. für die Betroffenen als der richtige Weg erwiesen hat, so dass an einer Fortsetzung der gewählten Praxis im Interesse der zukünftigen Arbeitslosengeld-II-Empfänger ein großes Interesse besteht. Wir bitten um Berücksichtigung der durch uns vorgetragenen Anliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Hohberg, KreisverbandsvorsitzenderGemeinde- und Städtebund Thüringen, Kreisverband Nordhausen
Autor: nnzUnd zwar an die Chefin der Agentur für Arbeit und an Landrat Joachim Claus (CDU). Die nnz veröffentlicht in ihrer doku-Reihe das Schreiben.
Sehr geehrte Frau Dr. Simon, sehr geehrter Herr Landrat Claus,
angesichts der Tatsache, dass im Jahr 2004 ein überwiegender Teil der Gemeinden und Städte die Trägerschaft für Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung an die BINO Nordhausen (Lift gGmbH, Horizont e.V. u.a.) übertragen hat und nach einigen offensichtlich nicht vermeidbaren Anlaufproblemen nunmehr ein praktikables Handling gefunden wurde, bitten wir um Berücksichtigung einiger unesres Erachtens wichtiger Aspekte insbesondere bei der anstehenden Haushaltsplanung der ARGE des Landkreises Nordhausen für das Jahr 2005:
- Bereits im Jahr 2004 lag die Anzahl bereitgestellter Arbeitsgelegenheiten in den Kommunen des Landkreises Nordhausen weit über der Anzahl bewilligter Maßnahmen (nur ca. 5% der ALH-Empfänger). Entsprechend der geltenden Gesetzlichkeiten ist u.E. eine Zuweisung in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung für bis zu 20% der ALG-II-Empfänger möglich und auch erwünscht.
Dies entspricht nach derzeitiger Einschätzung einer voraussichtlichen Anzahl im Landkreis Nordhausen von ca. 1200 Arbeitsgelegenheiten. Diese Anzahl würde wohl auch erforderlich sein, um die Zielstellung des Gesetzgebers (Verbesserung der Eingliederungschancen und -möglichkeiten Langzeitarbeitsloser) erreichen zu können. Aus diesem Grund bitten wir Sie um vollständige Ausschöpfung der gegebenen Möglichkeiten im Bezug auf Finanzierung der erforderlichen Anzahl von Arbeitsgelegenheiten in unserem Landkreis.
Wir bitten Sie als einen der Träger der ARGE um unbedingte Beachtung dieser Tatsache bei der Aufstellung des Haushaltes für das Jahr 2005 der ARGE.
- Außerdem bitten wir zukünftig um flächendeckende Zuweisung von Teilnehmern für Arbeitsgelegenheiten. Ein großer Teil der Kommunen und Vereine beklagt derzeit eine zu geringe oder gar fehlende Zuweisung von Teilnehmern, die ihren Wohnsitz in der jeweiligen Kommune haben. Gerade das Wirtschaftlichkeitsprinzip sowie die Steigerung der Motivation Langzeitarbeitsloser erfordern im Bezug auf Akzeptanz der 1-Euro-Jobs eine Wahrung des Wohnortprinzips.
Es hätte eine fatale Auswirkung auf die Motivation, wenn ein arbeitswilliger ALH-Empfänger (oder künftig ALG-II-Empfänger) mit 1-Euro-Job im Endeffekt draufzahlen müsste.
- Auch bitten wir um Prüfung inwieweit eine Zuweisung von Teilnehmern in die Arbeitsgelegenheiten frühzeitiger von statten gehen könnte. Bisher werden viele Teilnehmer sehr kurzfristig zugewiesen, wodurch ein ordnungsgemäßer Beginn der Maßnahme problematisch ist.- Im Bezug auf die Positiv/Negativliste für zulässige Tätigkeiten bitten wir Sie ebenfalls um Überprüfung und Beratung mit den zuständigen Stellen (Kammern). Die auszuführenden Tätigkeiten einer Arbeitsgelegenheit sollen einerseits der Allgemeinheit zu Gute kommen und andererseits arbeitsmarkt- und wirtschaftsneutral wirken.
Es gibt unseres Erachtens fast keine Leistungen in einer Kommune oder einem Verein, die nicht auch von wirtschaftlichen Unternehmen erbracht werden könnten, eine Drittvergabe erfolgt jedoch in den meisten Fällen aus den bekannten (finanziellen) Gründen nicht. Es sollte daher großzügiger und weitsichtiger ein Konsens gesucht werden. Eine kleine Kommune könnte zwar (theoretisch) z.B. die Grünlandpflege von einer Gartenbaufirma durchführen lassen, besitzt hierfür aber aufgrund der allgemein schlechten Haushaltslage nicht die erforderlichen Mittel. Andererseits rechnen sich solche Aufträge aufgrund des geringen Volumens für kommerzielle Betriebe aber kaum bzw. gar nicht. Die Folge ist derzeit, dass viele Grünflächen brachliegen und sich in einem desolaten Zustand befinden.
Der Allgemeinheit und dem Ansehen der Orte kann durch die Bereitstellung einer Arbeitsgelegenheit mit Aufwandsentschädigung geholfen werden, ohne dass dadurch der erste Arbeitsmarkt oder die Wirtschaft negativ beeinflusst werden würde.Wir hoffen auf eine weitere gute Zusammenarbeit. Insbesondere legen wir Wert auf die Feststellung, dass sich die Ausnutzung des Know-how der im Netzwerk BINO zusammengefassten Träger bei der Auswahl, dem Einsatz und der Betreuung Langzeitarbeitsloser sowohl für die Kommunen als auch u.E. für die Betroffenen als der richtige Weg erwiesen hat, so dass an einer Fortsetzung der gewählten Praxis im Interesse der zukünftigen Arbeitslosengeld-II-Empfänger ein großes Interesse besteht. Wir bitten um Berücksichtigung der durch uns vorgetragenen Anliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Hohberg, KreisverbandsvorsitzenderGemeinde- und Städtebund Thüringen, Kreisverband Nordhausen
