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Alles klar?

Dienstag, 09. November 2004, 17:01 Uhr
Nordhausen (nnz). In den Höhenlagen des Thüringer Waldes und auch dem Brocken sind die ersten Flocken gefallen. Der Winter steht vor der Tür und damit auch die Frage: Sind die Kommunen für den „Winterkampf“ gerüstet? Eine antwort erhielt die nnz heute aus Nordhausen.


„Das Schneeräumen auf den Straßen erledigen in unserem Auftrag die Stadtwerke mit fünf Fahrzeugen. Dazu kommen knapp 30 Mitarbeiter von Bauhof und vom Amt für Umwelt und Grünordnung, die zum Beispiel Treppen, Brücken, Fußgängerschutzwege oder Gehwege ohne Anlieger frei von Eis und Schnee und damit sicher halten“. sagte der städtische Bauamtsleiter Jens Kohlhause mit Blick auf den bevorstehenden Winter der nnz. Ab 4 Uhr sei der Winterdienst in Bereitschaft und bei extremer Witterung 24 Stunden im Einsatz.

Bei der Straßenberäumung hätten Steigungen, Bundes- und Landstraßen Priorität, dann folgten verkehrswichtige, beziehungsweise viel befahrene Straße und zum Schluss „der Rest“. Darüber hinaus sei die Stadt in der Pflicht bei gefährlichen und verkehrswichtigen Stellen. „Wir bitten allerdings um Verständnis: Es ist einfach nicht möglich, im Winter Straßenbedingungen wie im Sommer herzustellen, darauf müssen sich die Autofahrer einstellen“, so Kohlhause.

Bundes- und Landesstraßen sowie Steigungen gehören zur sogenannten Räumstufe 1. Dazu gehören laut Kohlhause zum Beispiel Uferstraße, Grimmel- und Parkallee, Taschenberg, Beethovenring, Stolberger Straße, Leimbacher Straße und sämtliche Durchfahrten der Nordhäuser Ortsteile – die von der Thüringer Straßenwartungs- und Instandhaltungsgesellschaft im Auftrag der Stadt geräumt würden. Die Gesamtstrecke in dieser Kategorie sei rund 80 Kilometer lang, die Beräumung dauere knapp vier Stunden.

Unter die Räumstufe 2 fallen die verkehrswichtigen- bzw. stark befahrenen Straße. „Das sind zum Beispiel Hesseröder- und Neustadtstraße sowie alle Buslinien“, erklärte der Bauamtsleiter. Hier dauere die Beräumung länger als bei Kategorie 1, denn die Räumfahrzeuge könnten zum Beispiel wegen parkender Fahrzeuge nicht so schnell fahren, wie das auf Bundesstraßen möglich sei. Die Straßen der Räumstufe 3 würden nicht regelmäßig, sondern ab einer Schneehöhe von 20 Zentimeter und nur nach Anforderung abgefahren, so Kohlhause.

Bei Straßen in Wohngebieten ohne Gehwege müssten die Anwohner auf einer Breite von 2,50 Meter den Schnee auf der Fahrbahn beräumen. „Die Breite ist vorgeschrieben, Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge brauchen diesen Platz“, sagte Kohlhause. Wichtig sei, dass der Schnee hier nicht in die Straßenmitte, sondern an den Straßenrand geschoben werde. Kohlhause verweist auch auf die Streupflicht der Anwohner für die Gehwege: „Laut Straßenreinigungssatzung ist die Streupflicht auf die Eigentümer und Besitzer der anliegenden Grundstücke übertragen. Das heißt: Bei Schneefall oder Frost müssen die Gehwege an Werktagen von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr unverzüglich und sorgfältig von Schnee, Eis und Festgefrorenem gereinigt werden. Auf Gehwegen mit Bäumen darf kein Salz gestreut werden“, sagte Kohlhause. Auch nicht ausgebaute Gehwege und von Fußgängern benutzte Straßenabschnitte seien – mindestens 1,50 Meter breit - zu räumen. „Wir bitten bei Abwesenheit zum Beispiel den Nachbarn mit dem Räumen zu beauftragen – es ist im Interesse der Sicherheit für die Allgemeinheit!“
Autor: nnz

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