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Forstbetriebsgemeinschaften stellen sich vor

Viel Arbeit im "Wernaer Tal"

Montag, 11. Dezember 2017, 08:51 Uhr
Die Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) liegt im Norden unseres Landkreises und wird hoheitlich vom Forstrevier Ellrich betreut. Sie ist eine der größten FBG`n in unserem Territorium, mit einer Betriebsfläche von knapp 273 Hektar. Der Wald besteht aus einem großen zusammenhängenden Komplex, der sich nördlich der Ortschaft Werna befindet und im Norden bis an Sülzhayn heranreicht...


Das von der Fläche größte Mitglied der FBG ist die altrechtliche Interessenten-Genossenschaft (IG) A und B Werna mit rund 216 Hektar. Wann die IG gegründet wurde, lässt sich leider aktuell nicht belegen. Es existiert eine Satzung der IG, die auf eine Satzung aus dem Jahre 1882 verweist.

Aus einem Bescheid einer Verwaltungsstreitsache aus dem Jahr 1932 kann entnommen werden, dass der Reinertrag der IG in den Jahren 1850-1879 durchschnittlich 522 Reichsmark pro Jahr betrug. Daraus ist zu schlussfolgern, dass die IG- Gründung vor 1850 erfolgte.

Mit der Gründung der DDR änderte sich auch so einiges für die Waldgenossenschaft. Am 23.12.1971 kam es zur Umwandlung in eine Zwischengenossenschaftliche Einrichtung der Waldwirtschaft (ZEW). Die ZEW existierte nur bis 1975, dann ging die Waldbewirtschaftung in die Zuständigkeit des Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebes Nordhausen (StFB-Nordhausen) über. Mit der „Wende“ kündigte der StFB-Nordhausen den Nutzungsvertrag. Am 04.10 1990 wurde die Interessenten-Genossenschaft „Wernaer Tal“ wiedergegründet, bestehend aus den Eigentümern der ehemaligen zehn Ackerhofgrundstücke und der ehemaligen 32 Hintersassengrundstücke in Werna.

Die Erbengemeinschaft Oels mit Waldeigentum auf dem „Spitzen Klinz“ in der Gemarkung Sülzhayn und im Bereich „Rödichen“ in der Gemarkung Werna sowie die Bodenreformwaldbesitzer des „Junkerholzes“ aus Haferungen (18 Eigentümer) und Hochstedt (13 Eigentümer) schlossen sich an. Auf Antrag der IG wurde im Jahre 1993 den Waldeigentümern im selben Jahr die Anerkennung und Verleihung der Rechtsfähigkeit als Forstbetriebsgemeinschaft FBG ausgesprochen. Zum 01.01.1992 wurde der erste Jagdpachtvertrag abgeschlossen.

So manche interessanten Aufzeichnungen lassen sich aus dem alten Protokollbuch der IG aus der Zeit der Kriegs-und Nachkriegsjahre des 2. Weltkrieges entnehmen. In einer Versammlung mit 18 Mitgliedern wurden unter anderem zur Thematik Waldstreife bezüglich vorbeugender Brandbekämpfung infolge feindlicher Fliegergefahr, Aufträge an Mitglieder, Forstaufseher und Jagdaufseher erteilt. Im April 1941 sollten 4.500 Fichten in Lohnarbeit gepflanzt werden. Im April 1942 wählten die 33 stimmberechtigten Mitglieder einen neuen Vorstand mit August Scharfe als Vorsitzenden. In einer Versammlung des Jahres 1955 wurde darauf hingewiesen, dass jedes Mitglied verpflichtet ist, den angesetzten forstgenossenschaftlichen Dienst zu leisten.

Wenn dies nicht geschieht, sind 10 DM zu zahlen. Wer nicht bezahlt, bekommt keinen Holzanteil. Im Jahr 1957 gab der Revierförster bekannt, dass der Steinbruch, aus dem Sülzhayner Bürger Material entwendeten, der IG Werna gehört. Im Jahr 1958 wurde festgelegt, dass Kahlflächen und sonstige Flächen auf ca. 5 ha mit 20.000 Pflanzen aufzuforsten sind. Umfangreich wurde auch die Thematik Brennholzzuteilung mit den Mitgliedern debattiert. Wer eine falsche, ihm nicht zugeteilte Holzbank (mit Nummer gekennzeichnet) abfährt, zahlt 50 DM Strafe an die IG. Im Jahr 1968 wurde festgelegt, dass das unerlaubte Schlagen von Weihnachtsbäumen mit einer Geldstrafe geahndet wird. Fichtenschnittholz gibt es nur bei erfolgter Planerfüllung beim Fichtenholzeinschlag.
Die Mitglieder der FBG unternehmen seit dem Jahr 1992 auch gemeinsame Tagesausflüge, der zum Zusammenhalt der Waldinteressenten beitragen. Die Mitgliederversammlung wählt alle drei Jahre einen neuen Vorstand. Einmal im Jahr trifft sich die FBG „Wernaer Tal“ zu einem Wandernachmittag in ihrem Wald. Dabei werden aktuelle Sachthemen und anstehende Probleme praxisnah anhand von Waldbildern diskutiert.

Überhaupt ist die FBG sehr rührig, was die Unterstützung und Hilfe beim Ortsleben anbetrifft. Mit dem Harzklub arbeitet sie eng und unbürokratisch zusammen und hilft bei der Bereitstellung von Material und Arbeitskräften. Das Waldwegenetz mit seiner multifunktionalen Bedeutung entspricht den Anforderungen der Zeit. Viel Kraft und Geld wurde in der FBG dafür in die Hand genommen. So sind in den letzten 20 Jahren 9,7 km Hauptabfuhrwege neu gebaut bzw. instandgesetzt und ca.14 km Maschinenwege neu entstanden.

Entlang der Hauptwege und schönen Aussichtspunkte laden einige Waldschenken und Sitzgruppen den Waldbesucher zum Verweilen ein. Genannt sei hier beispielsgebend der schöne Rastplatz am Junkerholzteich. Entlang des Waldrandes führt auch der vor drei Jahren neu ausgebaute „Harzradrundweg“ von Sülzhayn kommend nach Appenrode über das Kehlholz mit dem Naturdenkmal „Kelle“.
Autor: red

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