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JS-special: Handynutzung im Auto?

Freitag, 17. August 2001, 06:49 Uhr
Nordhausen (nnz). Knapp fünf Monate ist nun das das Handy-Verbot am Steuer in Kraft, dessen Missachtung seit April mit einem Verwarnungsgeld von 60 Mark geahndet wird. „nnz“ hat sich umgehört, welche Erfahrungen die Polizei bei den Kontrollen im fließenden Verkehr mit telefonierenden Autofahrern inzwischen gemacht hat.


Es ist mit der Handynutzung am Steuer eines Autos nicht anders wie mit vielen anderen Umständen, die „man“ zur Gewohnheit werden ließ, bevor man sie einschränkte oder verbot: einmal als angenehm oder bequem eingewurzelt, ist es schwer, ein Verbot durchzusetzen. Zumal sich jeder handy-nutzende Autofahrer einbildet, trotz Handbedienung jeder Eventualität im Verkehrsverlauf gewachsen zu sein. Auf keinem anderen Gebiet ist die Selbstein- oder -überschätzung des Menschen so tief verankert wie beim Autofahren.

Und schon deshalb ist es nicht verwunderlich, wenn erste Erfahrungen mit dem Handy-Verbot am Steuer durch die Polizei recht ernüchternd ausfallen. Zumal sich eine Überprüfung nach Angaben der Beamten äußerst schwierig gestaltet. Die Frage nach Erkenntnissen wurde von der Pressesprecherin der Polizeidirektion Nordhausen noch am positivsten beantwortet: „Eine eigene Statistik für derartige Ordnungswidrigkeiten wird hier nicht geführt, es herrscht jedoch der Eindruck vor, dass sich die Kraftfahrer im wesentlichen an das Verbot halten.“ Von Sachsen liegen dagegen erste gesicherte Erfahrungswerte vor: Dort wurden zwischen April und Juni 912 Verstöße gegen das Handy-Verbot registriert, fast die Hälfte davon im Großraum Dresden. Aus den meisten anderen Bundesländern liegen, ähnlich wie in Nordhausen, noch keine konkreten Zahlen vor, eine gesonderte Erfassung derartiger Delikte ist auch gar nicht vorgesehen.

Zum überwiegenden Teil stützen sich Angaben auch eher auf „rein optisches Empfinden“, wie es etwa der Polizeisprecher von Rostock, Siegfried Tom, ausdrückt. Darauf gestützt aber spricht er von einer „grauenhaften Vielzahl von Verstößen“. Weniger dramatisch sieht es da sein Hamburger Kollege Christoph Holstein: „Jeder, der mit einem Handy erwischt wird und 60 Mark berappen muss, wird sich danach schon überlegen, ob er das wieder tut.“ Um ihn aber zur Kasse bitten zu können, muss man ihn erst einmal nachweisen, dass er tatsächlich am Steuer telefoniert hat. Und das ist alles andere als einfach, wie Bernhard Witthaut von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) betont.

Autofahrer sind nach seinen Erfahrungen selten um Ausreden verlegen, wenn ihnen das Telefonieren am Steuer vorgeworfen wird. Sie hätten sich lediglich am Ohr gekratzt, ist noch die simpelste Ausrede. Aber in der Tat seien moderne Handys aus der Entfernung nicht leicht auszumachen. Da müsse ein Polizeifahrzeug schon recht dicht an den Verdächtigen heranfahren, der dann aber sein Telefon garantiert am Körper heruntergleiten lässt. Zwar könne man bei neueren Handys kontrollieren, wann das letzte Gespräch geführt wurde, aber eine derartige Überprüfung habe auch datenrechtliche Aspekte.

Witthaut erneuert die schon vor der Verabschiedung des Gesetzes erhobene Forderung, in allen Fahrzeugen serienmäßig Freisprechanlagen einzubauen. Darüber hinaus sei Aufklärung sicher hilfreicher als Bestrafung. Das sei realistischer als von der Polizei zu erwarten, den Autofahrern zwecks Kontrolle des Handy-Verbots ständig hinterher zu fahren. Auch der ADAC kritisiert, dass sich der Gesetzgeber viel zu stark auf das Telefonieren festgelegt habe. Navigationssysteme und Interneteinrichtungen seien von der Verordnung dagegen ausgenommen und deshalb theoretisch legal. Wollte man jedoch alles verbieten, was den Autofahrer eventuell vom Straßenverkehr ablenken könnte, würde man sehr schnell an die Grenzen gesetzlicher Regulierungsversuche stoßen.

Wie Witthaut plädiert auch Maurer vor allem für eine Aufklärungskampagne unter Autofahrern. „Kein Gespräch ist so wichtig, dass es nicht bis zum nächsten Parkplatz warten kann“, unterstreicht er die ADAC-Position. Vielleicht sollte es statt Verboten auch ein gesetzliches Gebot geben, wonach der Fahrer seine ungeteilte Aufmerksamkeit dem Verkehr zu widmen habe. Dass auch das reine Theorie ist, wird schon deutlich, wenn man an die vielen Gaffer aus Autos bei Verkehrsunfällen denkt. Auf jeden Fall aber herrscht unter den Experten aus Innenministerien und Polizeibehörden die einhellige Meinung vor, dass eine Verschärfung der Sanktionen bei Missachtung des Handy-Verbots zurzeit nicht sinnvoll ist. Deshalb soll erst einmal abgewartet werden, wie sich die neue Verordnung weiter bewährt.

Der Innenminister von Sachsen-Anhalt, Manfred Püchel, gibt als derzeitiger Chef der Innenministerkonferenz allerdings zu bedenken, dass man über Strafverschärfung reden müsse, falls sich die laxe Handhabung des Verbots nach den ersten erheblichen Anlaufschwierigkeiten fortsetzen sollte. Das erklärte er an Rande eines Fachmesse in Halberstadt.
Autor: nnz

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