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DGB gibt Tips

Montag, 25. Oktober 2004, 15:25 Uhr
Nordhausen (nnz). Hartz IV wird bald Wirklichkeit. Die Gewerkschafter konnten das auch nicht verhindern. Nun möchten sie allen Betroffenen Rat und Hilfe bieten, damit Berechtigte keine Leistungen verschenken müssen. Mehr Infos mit einem Klick.

Hartz IV als Begriff kennt fast jeder – aber viele wichtige Details des Gesetzes sind vielen Betroffenen noch unbekannt. Damit drohen Arbeitslose beim Ausfüllen der ALG II-Anträge unnötig Geld zu verschenken. Andere machen sich zu Unrecht Sorgen z.B. um vorhandene Erbstücke oder den PKW, die aber im gewissen Rahmen geschützt sind. Viele Fragen, jetzt gibt ein neuer Ratgeber des DGB konkrete Antworten.

So rät der DGB vor allem beim Abschluss der so genannten Eingliederungsvereinbarung, zu der jeder ALG II Empfänger nach dem 1. Januar verpflichtet ist, besondere Sorgfalt walten zu lassen. Wenn die in der Eingliederungsvereinbarung eingegangenen Verpflichtungen vom Arbeit Suchenden nicht eingehalten werden, kann die Agentur nämlich die Geldleistung mindern. Die Arbeitslosen sollen aber auch die Job-Center fordern. Eine Vereinbarung ist immer eine zweiseitige Angelegenheit. Auch die Job-Center müssen unterstützende Angebote machen, so kann z.B. eine Weiterbildung vereinbart werden oder auch die Übernahme von Bewerbungs- und Reisekosten.

Der Ratgeber erklärt die komplizierte Rechtsmaterie in möglichst einfacher Sprache. Die häufigsten Fragen von Arbeitslosen geben die Gliederung vor; z.B. Wer bekommt wie viel? Welches Vermögen wird angerechnet?

Darüber hinaus macht der DGB darauf aufmerksam, dass nicht alle Personen die bedürftig sind, automatisch Arbeitslosengeld II bekommen. Zu diesem Thema gibt ein zusätzlicher Flyer Hinweise. Betroffen sein können insbesondere Menschen mit einem Einkommen knapp oberhalb der bisherigen Sozialhilfe. Aber auch Niedrigverdiener haben oft einen ergänzenden Anspruch auf ALG II, ohne es zu wissen. Dies betrifft aber auch kinderreiche Familien oder Personen mit hohen Werbungskosten. Diese Personen müssen sich eigenständig um einen Antrag bemühen. Die Leistungen werden nicht rückwirkend gewährt.

Der DGB-Regionsvorsitzende Hannemann „Wir wollen mit dem Ratgeber und unseren anderen Informationsmaterialien praktische Hilfe für die Betroffenen leisten. Parallel dazu drängen wir weiter auf die Beseitigung der Schwachstellen im Gesetz.“

Der Ratgeber (68 Seiten im DIA-A 5-Format) ist erhältlich bei der DGB Region Nordthüringen, Neustadtstr. 6, 99734 Nordhausen zum Preis von 3,50 Euro, für Gewerkschaftsmitglieder kostenlos.
Der Flyer ist kostenlos erhältlich, auch im Internet (www.dgb.de).
Autor: nnz

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