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Garagengemeinschaft Stresemannring

"Liegenschaftsamt will uns weiter enteignen"

Freitag, 08. September 2017, 07:00 Uhr
Sie sind immer noch unzufrieden - die Mitglieder der Garagengemeinschaft am Nordhäuser Stresemannring. Vor allem mit der Haltung der Stadtverwaltung. Am Mittwochabend kamen sie wieder zusammen...

Hauptversammlung der Garagengemeinschaft (Foto: nnz) Hauptversammlung der Garagengemeinschaft (Foto: nnz)

Im Gegensatz zum vergangenen Jahr war die Hauptversammlung unter freiem Himmel technisch besser ausgerüstet. Mikrofon, Verstärker und Lautsprecher brachten die Bedenken und den Groll der Garagenbesitzer lauter zu Gehör.

Siegfried Beyer trug erneut die Bedenken der Mitglieder vor und erläuterte noch einmal den Sachstand. Laut BGB haben die Garageneigentümer, die zu DDR-Zeiten ihre Garagen in Eigenleistung auf volkseigenem Grund und Boden gebaut hatten, mit der Stadt als neuen Grundstücksbesitzerin Pachtverträge abgeschlossen. Das war im Jahr 1991. Diese Pachtverträge hat die Stadt nach Gesetzeslage zum Jahr 2022 gekündigt.

Stirbt nun ein Garagenbesitzer und/oder wird die Garage vererbt, dann fällt das Eigentum automatisch an die Stadt als Grundstückseigentümer. Aus den Pächtern werden im positiven Fall Mieter. Das haben viele Mitglieder akzeptiert, was aber nicht hingenommen wird ist der Umstand, dass sie für den Verlust ihren Eigentums nicht entschädigt werden. Sie fühlen sich enteignet, weil der neue Besitzer, also die Kommune, Erlöse mit der Vermietung erwirtschaftet.

Den Gang vors Gericht wagte bislang noch keiner der Betroffenen, denn dessen Mühlen mahlen langsam und eine Kommune kann sich bedenkenlos durch alle Instanzen klagen, ohne auf die Kosten achten zu müssen. Diese Trumpf würde man im Liegenschaftsamt des Rathauses ausspielen.

Eigentlich hatte die Gemeinschaft Bürgermeisterin Jutta Krauth eingeladen. Die machte jedoch gerade in Nordhausen-Ost Wahlkampf und ließ sich durch Bauamtsleiter Jens Kohlhause vertreten. Der kann Gesetze nicht ändern, sagte aber zu, dass vor 2022 keine Garage gekündigt werde. Zudem könne er sich kaum vorstellen, dass das Areal am Stresemannring anders als im Flächennutzungsplan vorgesehen, genutzt werden kann. Momentan sei es als Verkehrsfläche ausgewiesen.

Doch Kohlhause gab auch zu bedenken, dass Pläne geändert werden können. Dann wiederum müssten sich die einstigen Besitzer, die nun nur noch Mieter sind von ihrem einstigen Eigentum gänzlich verabschieden. Für viele von ihnen sei dann die Enteignung perfekt.
Peter-Stefan Greiner
Autor: red

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