Betriebe erschweren Besetzung
Mittwoch, 15. August 2001, 10:03 Uhr
Nordhausen (nnz). Bei der Meldung offener Stellen verweigern viele Betriebe der Region dem Arbeitsamt die notwendigen Angaben zu Lohn und Gehalt sowie zur geplanten Arbeitszeit und Einsatzort. Das jedenfalls behauptet der Kreisvorsitzende des DGB, Ulrich Hannemann.
Gewerkschaftliche Recherchen hätten ergeben, dass im Arbeitsamtsbezirk Nordhausen lediglich unter 20 Prozent der von den Betrieben gemeldeten offenen Stellen konkrete Angaben hierzu gemacht würden. Auch bei gezielten Nachfragen der Vermittler des Arbeitsamtes würden diese Angaben teils verweigert. Für Arbeitslose und Vermittlungsfachkräfte seien diese Informationen jedoch sehr wichtig, damit ermittelt werden könne, welcher Bewerber für die Stelle geeignet sei. Allzu häufig werde leider über Arbeitslose und Arbeitsamt lamentiert, statt die für eine bessere Vermittlung notwendigen Informationen bereitzustellen.
Hannemann befürchtet, dass einige Betriebe diese Angaben deshalb verweigern, weil sie bei Neubesetzungen die Löhne möglichst drücken oder gar Lohndumping betreiben wollen. Das Arbeitsamt fördere dies zum Teil sogar ohne konkretes Wissen. Selbst im Baugewerbe verweigerten Betriebe Angaben zum zu zahlenden Arbeitsentgelt, obwohl die tariflichen Mindestlohnvereinbarungen allgemeinverbindlich sind und damit für jedermann gelten. In rund jedem dritten vom Arbeitsamt am Bau aufgegriffenen Fall müsse bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, weil der Mindestlohn nicht gezahlt werde, so Hannemann. Bundesweit seien so allein am Bau Geldbußen in Höhe von 134 Millionen Mark verhängt worden.
Um eine Aushöhlung sozialer und tariflicher Errungenschaften entgegenzuwirken, sollten - so Hannemann - die Arbeitsämter gesetzlich wieder dazu angehalten werden, auf die Einhaltung tariflicher bzw. der meist niedrigeren ortsüblichen Entlohnung zu achten. Aktuell können die Arbeitsämter Stellenangebote nur dann ablehnen, wenn erkennbar gegen die guten Sitten verstoßen werde. Diese greife meist dann, wenn Hungerlöhne gezahlt würden.
An die seriösen Betriebe, die kein Lohndumping betreiben wollen, appellierte Hannemann, dass sie dem Arbeitsamt die Stellen möglichst rechtzeitig melden und auch die notwendigen Informationen zu Lohn- und Arbeitszeit nicht länger verweigern sollten, damit auch tatsächlich die geeignetsten Bewerber vorgeschlagen werden können.
Autor: nnzGewerkschaftliche Recherchen hätten ergeben, dass im Arbeitsamtsbezirk Nordhausen lediglich unter 20 Prozent der von den Betrieben gemeldeten offenen Stellen konkrete Angaben hierzu gemacht würden. Auch bei gezielten Nachfragen der Vermittler des Arbeitsamtes würden diese Angaben teils verweigert. Für Arbeitslose und Vermittlungsfachkräfte seien diese Informationen jedoch sehr wichtig, damit ermittelt werden könne, welcher Bewerber für die Stelle geeignet sei. Allzu häufig werde leider über Arbeitslose und Arbeitsamt lamentiert, statt die für eine bessere Vermittlung notwendigen Informationen bereitzustellen.
Hannemann befürchtet, dass einige Betriebe diese Angaben deshalb verweigern, weil sie bei Neubesetzungen die Löhne möglichst drücken oder gar Lohndumping betreiben wollen. Das Arbeitsamt fördere dies zum Teil sogar ohne konkretes Wissen. Selbst im Baugewerbe verweigerten Betriebe Angaben zum zu zahlenden Arbeitsentgelt, obwohl die tariflichen Mindestlohnvereinbarungen allgemeinverbindlich sind und damit für jedermann gelten. In rund jedem dritten vom Arbeitsamt am Bau aufgegriffenen Fall müsse bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, weil der Mindestlohn nicht gezahlt werde, so Hannemann. Bundesweit seien so allein am Bau Geldbußen in Höhe von 134 Millionen Mark verhängt worden.
Um eine Aushöhlung sozialer und tariflicher Errungenschaften entgegenzuwirken, sollten - so Hannemann - die Arbeitsämter gesetzlich wieder dazu angehalten werden, auf die Einhaltung tariflicher bzw. der meist niedrigeren ortsüblichen Entlohnung zu achten. Aktuell können die Arbeitsämter Stellenangebote nur dann ablehnen, wenn erkennbar gegen die guten Sitten verstoßen werde. Diese greife meist dann, wenn Hungerlöhne gezahlt würden.
An die seriösen Betriebe, die kein Lohndumping betreiben wollen, appellierte Hannemann, dass sie dem Arbeitsamt die Stellen möglichst rechtzeitig melden und auch die notwendigen Informationen zu Lohn- und Arbeitszeit nicht länger verweigern sollten, damit auch tatsächlich die geeignetsten Bewerber vorgeschlagen werden können.
