"Kill Bill" im Kyffhäuserkreis
Donnerstag, 07. Oktober 2004, 13:30 Uhr
Nordhausen/Sondershausen (nnz). Der Film Kill Bill beschreibt die brutale und blutige Rache einer jungen Frau. Nichts anderes trug sich Mai vergangenen Jahres in Immenrode im Kyffhäuserkreis zu, wobei es hierbei glücklicherweise nicht zu Toten gekommen ist...
Harald S. (27, Name geändert) hatte als ungebetener Gast am Abend zuvor ein harmloses Familientreffen von Bikern besucht. Hierbei war er durch Pöbeleien unangenehm aufgefallen, so dass zwei Männer ihn vor die Tür bringen mußten. Nicht ganz sanft, wie sich tags darauf herausstellte. Harald S. mußte mit Kopfverletzungen im Krankenhaus behandelt werden. Den Satz vom Vorabend: Ich komme wieder und mache euch fertig, sollten die Teilnehmer der Veranstaltung jedoch nicht vergessen. S. kam nämlich am 24. Mai 2003 mit acht Kameraden wieder, wobei einer, eine durchtrainierte Kampfmaschine, sofort auf die Gäste losging und jeden, der ihm in den Weg kam, niederschlug und niedertrat.
Dem Zeugen B. schlug er eine Bierflasche an den Kopf, so dass dieser dadurch teilweise sein Gehör verloren hat, ein paar Zentimeter tiefer getroffen, wäre dieser Zeuge gestorben. Den Kopf des D. schlug dieser Schläger, der bislang nicht zu ermitteln war, mehrmals auf den Betonboden und brach ihm dadurch unter anderem das Nasenbein. So ging es weiteren Zeugen, während S. immer die Personen mit den Worten: Das ist der Nächste vorgab.
So landete der Fall wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung vor dem Sondershäuser Amtsrichter Christian Kropp. Kropp, der bei den Angeklagten in Thüringen wegen seiner Härte und seiner unorthodoxen Methoden gefürchtet ist, machte mit dem Kill Bill aus dem Kyffhäuserkreis wenig Federlesens: Gegen den vorbestraften und nicht geständigen jungen Mann, der im Gerichtssaal gelangweilt den Schilderungen seiner Opfer folgte, verhängte Kropp die für einen Amtsrichter höchstmögliche Freiheitsstrafe: 4 Jahre.
Dies ist die bislang an einem Amtsgericht in Thüringen höchste verhängte Strafe. Zugleich erließ der Richter gegen Harald S. im Gerichtssaal Haftbefehl, wobei der junge Mann zusammenbrach. Denn aufgrund der Strafhöhe ist mit einer Flucht des Angeklagten zu rechnen. Zudem hatte er auf Zeugen versucht, Druck auszuüben. Es ist mit einem Rechtsmittel des Angeklagten zu rechnen.
Autor: nnzHarald S. (27, Name geändert) hatte als ungebetener Gast am Abend zuvor ein harmloses Familientreffen von Bikern besucht. Hierbei war er durch Pöbeleien unangenehm aufgefallen, so dass zwei Männer ihn vor die Tür bringen mußten. Nicht ganz sanft, wie sich tags darauf herausstellte. Harald S. mußte mit Kopfverletzungen im Krankenhaus behandelt werden. Den Satz vom Vorabend: Ich komme wieder und mache euch fertig, sollten die Teilnehmer der Veranstaltung jedoch nicht vergessen. S. kam nämlich am 24. Mai 2003 mit acht Kameraden wieder, wobei einer, eine durchtrainierte Kampfmaschine, sofort auf die Gäste losging und jeden, der ihm in den Weg kam, niederschlug und niedertrat.
Dem Zeugen B. schlug er eine Bierflasche an den Kopf, so dass dieser dadurch teilweise sein Gehör verloren hat, ein paar Zentimeter tiefer getroffen, wäre dieser Zeuge gestorben. Den Kopf des D. schlug dieser Schläger, der bislang nicht zu ermitteln war, mehrmals auf den Betonboden und brach ihm dadurch unter anderem das Nasenbein. So ging es weiteren Zeugen, während S. immer die Personen mit den Worten: Das ist der Nächste vorgab.
So landete der Fall wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung vor dem Sondershäuser Amtsrichter Christian Kropp. Kropp, der bei den Angeklagten in Thüringen wegen seiner Härte und seiner unorthodoxen Methoden gefürchtet ist, machte mit dem Kill Bill aus dem Kyffhäuserkreis wenig Federlesens: Gegen den vorbestraften und nicht geständigen jungen Mann, der im Gerichtssaal gelangweilt den Schilderungen seiner Opfer folgte, verhängte Kropp die für einen Amtsrichter höchstmögliche Freiheitsstrafe: 4 Jahre.
Dies ist die bislang an einem Amtsgericht in Thüringen höchste verhängte Strafe. Zugleich erließ der Richter gegen Harald S. im Gerichtssaal Haftbefehl, wobei der junge Mann zusammenbrach. Denn aufgrund der Strafhöhe ist mit einer Flucht des Angeklagten zu rechnen. Zudem hatte er auf Zeugen versucht, Druck auszuüben. Es ist mit einem Rechtsmittel des Angeklagten zu rechnen.
