nnz-online
Bündnis Grundeinkommen wird wählbar

Ein Kreuz für das Grundeinkommen

Freitag, 14. Juli 2017, 09:41 Uhr
Es ist geschafft! Das Bündnis Grundeinkommen wird es in Thüringen auf die Wahlliste für die kommende Bundestagswahl schaffen. Die nötigen Unterschriften hatte man schon vor einigen Wochen zusammen. Bevor man sein Kreuz im Herbst auch beim Bündnis Grundeinkommen wird setzen können, musste nur noch eine Hürde genommen werden...

Insgesamt 90 Tage lang waren 20 Helfer in ganz Thüringen unterwegs und warben dafür, das Grundeinkommen auf die Wahlzettel zu bringen. 2156 Stimmen hat man bekommen, 1843 hätte man maximal gebraucht. „Wir haben trotzdem noch weiter für das Grundeinkommen geworben“, sagt Susanne Schickschneit, Vorsitzende des Bündnisses.

Erfahrungsgemäß würden einige wenige Stimmen von den Meldebehörden und dem Landeswahlleiter aussortiert, so Schickschneit weiter, man habe ein Sicherheitspolster haben wollen. „Das es nun so viele Unterschriften mehr geworden sind, freut uns sehr. Es ist ein erster Erfolg für unsere junge Partei und einer für die unsere fleißigen Helfer größter Dank gebührt. Inzwischen hat das Bündnis alle Prüfungen bestanden und es ist amtlich: im September kann man seine Stimme auch für das Grundeinkommen einsetzen.

Mit der Unterschriftensammlung will man sich nicht zufrieden geben, das Ziel ist es über die Zweitstimme bei der Bundestagswahl genug Unterstützer und damit politische Relevanz zu finden um im Berliner Politbetrieb Druck auszuüben. „Das BGE gehört endlich auf die Agenda. Dafür und nur dafür treten wir an. Es ist an der Zeit das sich die große Politik endlich ernsthaft mit dem Thema befasst“, so Schickschneit weiter.

In den kommenden Wochen und Monaten will man über den Freistaat verteilt weitere Veranstaltungen und Informationsabende anbieten. Wer jetzt schon weitere Informationen rund um das Bedingungslose Grundeinkommen und das Bündnis haben möchte, wird unter www.buendnis-grundeinkommen.de fündig werden.
Autor: red

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2021 nnz-online.de