Man klagt mal wieder
Montag, 04. Oktober 2004, 07:52 Uhr
Nordhausen (nnz). Klagen der Stadt Nordhausen gegen die Kreisumlagebescheide aus dem Landratsamt haben im Landkreis Nordhausen mittlerweile Tradition. Und daran wird festgehalten …
Der Nordhäuser Stadtrat wird sich am Mittwoch nächster Woche mit der angestrebten aktuellen Klage der Stadtverwaltung gegen die Kreisumlage aus dem Jahr 2004 beschäftigen müssen. So habe der Landkreis mit seinem durch den Kreistag verabschiedeten Haushalt erneut geltendes Recht gebrochen und Haushaltsstellen rechtswidrig zur Berechnung der Kreisumlage herangezogen. Unter anderem handelt es sich um Haushaltsstellen, welche er im Rahmen der Schulumlage auf die kreisangehörigen Gemeinde hätte umlegen müssen, ist in der entsprechenden Beschlußvorlage zulesen. Dabei haben die Nordhäuser vor allem ein kritisches Auge auf Investitionen an Grund- und Regelschulen geworfen, die nur auf die Kommunen umzulegen sind, die nicht selbst Schulträger sind. Und da Nordhausen Träger der Grund- und Regelschulen ist, will die Stadt für diese Summen nicht aufkommen.
Auch sollen über die Kreisumlage staatliche Aufgaben finanziert worden sein, und zwar umzulässig. Die Aufzählung reicht von der Standesamtaufsicht, über das Bauordnungsamt bis hin zur Tierkörperbeseitigung. So wird die Stadt Nordhausen in nicht unerheblicher Weise zur Finanzierung dieser staatlichen Aufgaben herangezogen. Und das darf nicht sein, argumentieren die Rolandstädter Juristen.
Folgerichtig wird nun eine Klage erwogen, einen Widerspruch gegen den erlassenen Bescheid hatte die Stadtverwaltung prophylaktisch schon mal im Mai diesen Jahres eingelegt. Und der Vollständigkeit halber soll noch ergänzt werden, daß natürlich auch gegen die Kreisumlage des Jahres 2002 geklagt wird. Auch das sollen die Stadträte in der kommenden Woche auf den juristischen Weg bringen.
Autor: nnzDer Nordhäuser Stadtrat wird sich am Mittwoch nächster Woche mit der angestrebten aktuellen Klage der Stadtverwaltung gegen die Kreisumlage aus dem Jahr 2004 beschäftigen müssen. So habe der Landkreis mit seinem durch den Kreistag verabschiedeten Haushalt erneut geltendes Recht gebrochen und Haushaltsstellen rechtswidrig zur Berechnung der Kreisumlage herangezogen. Unter anderem handelt es sich um Haushaltsstellen, welche er im Rahmen der Schulumlage auf die kreisangehörigen Gemeinde hätte umlegen müssen, ist in der entsprechenden Beschlußvorlage zulesen. Dabei haben die Nordhäuser vor allem ein kritisches Auge auf Investitionen an Grund- und Regelschulen geworfen, die nur auf die Kommunen umzulegen sind, die nicht selbst Schulträger sind. Und da Nordhausen Träger der Grund- und Regelschulen ist, will die Stadt für diese Summen nicht aufkommen.
Auch sollen über die Kreisumlage staatliche Aufgaben finanziert worden sein, und zwar umzulässig. Die Aufzählung reicht von der Standesamtaufsicht, über das Bauordnungsamt bis hin zur Tierkörperbeseitigung. So wird die Stadt Nordhausen in nicht unerheblicher Weise zur Finanzierung dieser staatlichen Aufgaben herangezogen. Und das darf nicht sein, argumentieren die Rolandstädter Juristen.
Folgerichtig wird nun eine Klage erwogen, einen Widerspruch gegen den erlassenen Bescheid hatte die Stadtverwaltung prophylaktisch schon mal im Mai diesen Jahres eingelegt. Und der Vollständigkeit halber soll noch ergänzt werden, daß natürlich auch gegen die Kreisumlage des Jahres 2002 geklagt wird. Auch das sollen die Stadträte in der kommenden Woche auf den juristischen Weg bringen.
