Nachgefragt
Nordhausen hat immer noch einen Bedarf
Montag, 10. Juli 2017, 15:00 Uhr
Kaum eine Kommune in der Größenordnung wie Nordhausen bekommt ihren Haushalt ohne Bedarfszuweisung seitens des Landes "rund". Da macht Nordhausen keine Ausnahme, wie die nnz auf Nachfrage erfuhr...
Noch hüllt sich das Land in Schweigen, wenn es um die Hilfe für Nordhausen geht. Knapp 2,5 Millionen Euro hatte die Stadt an Bedarfszuweisung beim Freistaat beantragt, geschehen Ende vergangenen Jahres. Mittlerweile ist sogar der Haushalt der Verwaltung durch die Kommunalaufsicht genehmigt worden.
Allerdings gibt es nur wenig offizielle Signale aus Erfurt und Weimar, dort, wo das Landesverwaltungsamt seine Heimstatt hat. Und so hängen die Finanzer im Rathaus ein wenig im Unklaren herum und können auch zu den Auswirkungen keine Angaben machen, wenn die Zahlung nicht in der erforderlichen Höhe ausfällt oder gar gänzlich gestrichen wird.
Bemüht hat sich das Rathaus beim Land allemal, wie diese Abfolge aufzeigt:
Der SPD-regierte Unstrut-Hainich-Kreis musste indes nicht so lange warten. Der bekam Ende Juni die Mitteilung aus Weimar, dass seine Bedarfszuweisung genehmigt sei, immerhin Höhe der stolzen Summe von fast 11,7 Millionen Euro, das waren nur 30.000 weniger als beantragt.
Peter-Stefan Greiner
Autor: redNoch hüllt sich das Land in Schweigen, wenn es um die Hilfe für Nordhausen geht. Knapp 2,5 Millionen Euro hatte die Stadt an Bedarfszuweisung beim Freistaat beantragt, geschehen Ende vergangenen Jahres. Mittlerweile ist sogar der Haushalt der Verwaltung durch die Kommunalaufsicht genehmigt worden.
Allerdings gibt es nur wenig offizielle Signale aus Erfurt und Weimar, dort, wo das Landesverwaltungsamt seine Heimstatt hat. Und so hängen die Finanzer im Rathaus ein wenig im Unklaren herum und können auch zu den Auswirkungen keine Angaben machen, wenn die Zahlung nicht in der erforderlichen Höhe ausfällt oder gar gänzlich gestrichen wird.
Bemüht hat sich das Rathaus beim Land allemal, wie diese Abfolge aufzeigt:
- Am 13. Dezember 2016 wurde der Antrag auf Bedarfszuweisung gestellt.
- Dieser wurde im Beirat für kommunale Finanzen im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 04.04.2017 vorgestellt und behandelt.
- Mit Schreiben vom 09.05.2017 wurde die Stadt Nordhausen aufgefordert, eine schriftliche Stellungnahme zu aufgetretenen Fragen bis zum 24.05.2017 abzugeben.
- Nach Erhalt des Fragenkataloges vom 09.05.2017 wurde seitens der Stadt um ein klärendes Gespräch beim Thüringer Landesverwaltungsamtes gebeten, welches am 18.05.2017 in Weimar stattfand. Die umfangreiche schriftliche Stellungnahme wurde fristgerecht am 23.05.2017 an das Thüringer Landesverwaltungsamt gesandt.
- Zwischen den genannten Terminen wurden zahlreiche Telefonate zwischen der Stadtverwaltung Nordhausen und dem Thüringer Landesverwaltungsamt in Weimar geführt – zuletzt in der letzten Juniwoche. Ein abschließendes Ergebnis von Seiten des Thüringer Landesverwaltungsamtes liege noch nicht vor. Der Antrag auf Bedarfszuweisung der Stadt Nordhausen soll in der nächsten Sitzung des Beirats für kommunale Finanzen im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 22.08.2017 erneut behandelt werden.
Der SPD-regierte Unstrut-Hainich-Kreis musste indes nicht so lange warten. Der bekam Ende Juni die Mitteilung aus Weimar, dass seine Bedarfszuweisung genehmigt sei, immerhin Höhe der stolzen Summe von fast 11,7 Millionen Euro, das waren nur 30.000 weniger als beantragt.
Peter-Stefan Greiner
