nnz-Rückspiegel: 11. August 2000
Samstag, 11. August 2001, 19:01 Uhr
Nordhausen (nnz). Mehr als ein Jahr ist die nnz auf dem Nordhäuser Online-Markt. Wir haben für Sie mal in unserem Archiv gestöbert. In lockerer Folge stellen wir Ihnen Nachrichten zusammen, die genau vor einem Jahr in der nnz zu lesen waren. nnz wünscht viel Spaß.
Jungen Menschen eine Perspektive aufzeigen
Auf ein Jahr als Träger der freien Jugendhilfe kann der Lift e.V. zurückblicken. Der Lift e.V. hat sich damit auch im Bereich der jugendlichen Arbeitsförderung zu einem stabilen Partner im Landkreis Nordhausen entwickelt. In den letzten Jahren stellte sich für den Verein immer deutlicher heraus, daß Jugendliche zu den besonders benachteiligten Personengruppen gehören und insbesondere auch von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind. Mit der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe wurde ein Projekt gestartet, eine sogenannten Jugend-ABM. Zum jetzigen Zeitpunkt sind in drei Maßnahmen 48 junge Menschen mit einem Durchschnittsalter von 25 Jahren integriert. Weitere Vorhaben auf diesem Gebiet befinden sich nach Aussage des Vereins in Planung.
Im Landkreis werden Schöffen gesucht
In vier Gemeinden des Landkreises Nordhausen werden noch Schöffen gesucht. Betroffen sind die Kommunen Auleben, Urbach, Wipperdorf und Wolkramshausen. In Thüringen läuft derzeit die Vorbereitung auf die neue Amtsperiode der Schöffen auf Hochtouren, sie beginnt am 1. Januar 2001. Die Zeit drängt, denn die Vorschlagsfrist für die neuen Schöffen endet nach Angaben des Thüringer Justizministeriums am 30. August. Gerade in Zeiten, in denen in vielen Lebensbereichen Zivilcourage gefragt ist, halte ich es für unverzichtbar, daß sich möglichst viele Bürgerinnen und Bürger auch in der Rechtspflege engagieren und damit einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren unseres Gemeinwesens leisten, so Justizstaatsekretär Manfred Scherer gegenüber der NNZ.
Das Amt eines Schöffen geht über sechs Jahre, es kann ausschließlich von deutschen Staatsbürgern ausgeübt werden. Nicht in die Vorschlagsliste aufgenommen werden solche Personen, die am 1.1.2001 jünger als 25 Jahre oder älter als 70 Jahre als sein werden oder noch nicht ein Jahr in der jeweiligen Gemeinde wohnen.
Autor: nnzJungen Menschen eine Perspektive aufzeigen
Auf ein Jahr als Träger der freien Jugendhilfe kann der Lift e.V. zurückblicken. Der Lift e.V. hat sich damit auch im Bereich der jugendlichen Arbeitsförderung zu einem stabilen Partner im Landkreis Nordhausen entwickelt. In den letzten Jahren stellte sich für den Verein immer deutlicher heraus, daß Jugendliche zu den besonders benachteiligten Personengruppen gehören und insbesondere auch von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind. Mit der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe wurde ein Projekt gestartet, eine sogenannten Jugend-ABM. Zum jetzigen Zeitpunkt sind in drei Maßnahmen 48 junge Menschen mit einem Durchschnittsalter von 25 Jahren integriert. Weitere Vorhaben auf diesem Gebiet befinden sich nach Aussage des Vereins in Planung.
Im Landkreis werden Schöffen gesucht
In vier Gemeinden des Landkreises Nordhausen werden noch Schöffen gesucht. Betroffen sind die Kommunen Auleben, Urbach, Wipperdorf und Wolkramshausen. In Thüringen läuft derzeit die Vorbereitung auf die neue Amtsperiode der Schöffen auf Hochtouren, sie beginnt am 1. Januar 2001. Die Zeit drängt, denn die Vorschlagsfrist für die neuen Schöffen endet nach Angaben des Thüringer Justizministeriums am 30. August. Gerade in Zeiten, in denen in vielen Lebensbereichen Zivilcourage gefragt ist, halte ich es für unverzichtbar, daß sich möglichst viele Bürgerinnen und Bürger auch in der Rechtspflege engagieren und damit einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren unseres Gemeinwesens leisten, so Justizstaatsekretär Manfred Scherer gegenüber der NNZ.
Das Amt eines Schöffen geht über sechs Jahre, es kann ausschließlich von deutschen Staatsbürgern ausgeübt werden. Nicht in die Vorschlagsliste aufgenommen werden solche Personen, die am 1.1.2001 jünger als 25 Jahre oder älter als 70 Jahre als sein werden oder noch nicht ein Jahr in der jeweiligen Gemeinde wohnen.
