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In aller Ausführlichkeit

Donnerstag, 01. Juni 2017, 11:37 Uhr
Nordhausen will Kreisstadt bleiben, das wurde zuletzt immer wieder deutlich gemacht. Mit der Argumentation des zuständigen Innenministeriums hat sich die Stadtverwaltung jetzt noch einmal in aller Ausführlichkeit befasst und wendet sich mit ihrer Sichtweise an den Städte- und Gemeindebund. Wir veröffentlichen den gesamten Bericht in unserer Dokumentations-Reihe...

Sehr geehrter Herr Rusch,

zum nunmehr vorliegenden Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen und zur Änderung anderer Gesetze, das uns im Rahmen der Anhörung der kommunalen Spitzenverbände zur Verfügung gestellt wurde, wird aus Sicht der Stadt Nordhausen nachfolgende Stellungnahme abgegeben.

Voranstellen möchte ich den Dank an den GStB Thüringen, der im Rahmen der äußerst kurzen Anhörung der kommunalen Spitzenverbände den Mitgliedern des Verbandes den Gesetzentwurf zur Verfügung gestellt hat und Gelegenheit gibt, sich zum Gesetzentwurf zu äußern. Befremdlich ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass vor dem Hintergrund der grundsätzlichen Bedeutung der geplanten Reform für die Gebietskörperschaften diese nicht direkt angehört werden, obwohl Artikel 92 (3) Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen eindeutig regelt: "Die betroffenen Gebietskörperschaften sind zu hören." Anders als nach Art. 91 (4) ist eine Anhörung der Spitzenverbände in diesem Zusammenhang nicht ausreichend.

Wir erwarten daher vom Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) als von der Entscheidung über den Kreissitz direkt betroffene Gebietskörperschaft eine verfassungsgemäße Anhörung. Wir bitten Sie daher, dies ausdrücklich bei der Landesregierung einzufordern.

Zum kompletten Dokument kommen Sie hier .
Autor: red

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