Antwort aus dem Rathaus
Brücke hat keine Priorität
Mittwoch, 24. Mai 2017, 17:36 Uhr
Eine nnz-Leserin hatte heute in unserem Forum die Sperrung der Fußgängerbrücke am Kohnstein beklagt und die Redaktion gebeten: "Könnten sie die Verantwortlichen um eine Stellungnahme bitten?" Jetzt kam die Antwort aus dem Rathaus...
Die Fußgängerbrücke musste wegen massiver Schäden an der Brückenkonstruktion gesperrt werden. Es bestand erhebliche Gefahr für Fußgänger und Radfahrer. Es wird um Verständnis gebeten.
Die Brücke ist nachhaltig geschädigt: Es sind die Widerlager unterspült, Stützen, Haupt-,Längs-und Querträger weisen starken Blätterrost aus, der schon zu Materialverlusten von mehr als 30% geführt hat. Eine Reparatur war nicht mehr möglich.
Eine grundsätzliche Instandsetzung bei bestehender Struktur ist allerdings auch nicht möglich, da rechtliche Vorschriften festlegen, dass Brücken mit einer Breite von 1,10 Meter zu schmal sind, um nach jetzigen Standard als Fußgänger/Radfahrbrücke weiter genutzt werden zu können. Fußgängerbrücken müssen mindestens eine Breite von 2 Meter haben.
Viele der 101 Brücken in der Stadt und den Ortsteilen müssen saniert werden. Entsprechend der Prioritätenliste (Kriterien u.a.: Umfang der Schäden, Verkehrswichtigkeit) ist mit einem kurzfristigen Ersatzneubau der Fußgängerbrücke am Kohnstein leider auch nicht zu rechnen.
Aktuell bestehen die Prioritäten unter anderem wie folgt:
Autor: redDie Fußgängerbrücke musste wegen massiver Schäden an der Brückenkonstruktion gesperrt werden. Es bestand erhebliche Gefahr für Fußgänger und Radfahrer. Es wird um Verständnis gebeten.
Die Brücke ist nachhaltig geschädigt: Es sind die Widerlager unterspült, Stützen, Haupt-,Längs-und Querträger weisen starken Blätterrost aus, der schon zu Materialverlusten von mehr als 30% geführt hat. Eine Reparatur war nicht mehr möglich.
Eine grundsätzliche Instandsetzung bei bestehender Struktur ist allerdings auch nicht möglich, da rechtliche Vorschriften festlegen, dass Brücken mit einer Breite von 1,10 Meter zu schmal sind, um nach jetzigen Standard als Fußgänger/Radfahrbrücke weiter genutzt werden zu können. Fußgängerbrücken müssen mindestens eine Breite von 2 Meter haben.
Viele der 101 Brücken in der Stadt und den Ortsteilen müssen saniert werden. Entsprechend der Prioritätenliste (Kriterien u.a.: Umfang der Schäden, Verkehrswichtigkeit) ist mit einem kurzfristigen Ersatzneubau der Fußgängerbrücke am Kohnstein leider auch nicht zu rechnen.
Aktuell bestehen die Prioritäten unter anderem wie folgt:
- Brücke Bielen – hier ist Baubeginn noch in diesem Jahr
- Grimmelbrücke
- Gerhart-Hauptmann-Brücke,
- Brücke Kleinwechsunger Straße in Hesserode sowie
- zahlreiche kleinere Brücken in den Ortsteilen.
