nnz-Forum
Umgang ist demütigend und nicht hinnehmbar
Donnerstag, 11. Mai 2017, 12:27 Uhr
Was hier seit Monaten in Nordhausen mit dem Oberbürgermeister geschieht, ist demütigend und nicht mehr hinnehmbar. Der Bürger schüttelt nur noch den Kopf, meint zumindest die CDU-Stadtratsfraktion...
Am 8. März erklärte der Oberbürgermeister Dr. Zeh öffentlich seine Amtsniederlegung zum 19. Juni aus gesundheitlichen Gründen. Herr Dr. Zeh wollte einen geordneten Übergang auf das höchste Amt dieser Stadt, … darauf haben die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt ein Anrecht.
Am 9. März teilte Dr. Zeh dies der Kommunalaufsicht mit: Die Amtsniederlegung erfolgt somit per 19. Juni 2017.! Weiter heißt es in dem Schreiben: Ich bitte Sie hiermit, den Wahltermin innerhalb dieser Zeit gemäß ThürKWG § 25 rechtzeitig festzusetzen. Dieser Bitte folgte die Kommunalaufsicht und forderte die Stadt Nordhausen telefonisch auf, einen Wahltermin zu benennen. Am 15. März gab die Stadt den Wahltermin 11. Juni bekannt. Der Wahlleiter wurde bestimmt. Doch dann blieb es ruhig im Landratsamt.
Dem Oberbürgermeister wurde ein persönliches Gespräch zur Klärung des weiteren Prozedere auf dessen Anfrage vom 13. März verweigert. Erst Anfang April erhält Dr. Zeh ein Schreiben mit dem Hinweis, sich doch dem Amtsarzt vorzustellen. Bürgermeisterin Krauth (SPD) forderte das Landratsamt wiederholt auf, den Wahltermin zu genehmigen. Dr. Zeh stellte mit einem zweiten Schreiben vom 7. April an das Landratsamt noch einmal klar, dass er eine Entlassung aus dem Dienst auf eigenen Antrag gemäß § 20 ThürBG wünsche.
Doch die dem Landrat Jendricke dienstlich unterstellte Kommunalaufsicht teilte mit, dass das beamtenrechtliche Verfahren für den Ruhestand von Dr. Zeh noch nicht abgeschlossen sei. Sie verwies darauf, dass man sich mit dem Landesverwaltungsamt zur Festlegung des Wahltermins beraten wolle. Jedoch stellte der Innenstaatssekretär Götze im Landtag richtig, dass zur Genehmigung des Wahltermins die Kommunalaufsicht allein zuständig sei! Auch der Gemeinde- und Städtebund befasste sich mit der Thematik. Auch er kam zu dem Ergebnis, dass umgehend Wahlen stattzufinden hätten.
ALLE befassen sich mit diesem Thema – nur nicht das Landratsamt! Hier ticken die Uhren anders. Zur Krönung behauptete der Landrat am 28. April, … dass kein Rücktrittsschreiben zu finden ist! In Oberlehrermanier sagte er: Bislang habe Dr. Klaus Zeh seinen Rücktritt nicht ausdrücklich formuliert.
Hier muss man sich fragen, auf welcher Grundlage dann das beamtenrechtliche Verfahren eingeleitet, der Oberbürgermeister zum Amtsarzt zitiert und warum die Stadt aufgefordert wurde, einen Wahltermin zu benennen, wenn nie ein ausdrücklich formuliertes Schreiben eingegangen ist?! Es ist ein Skandal, dass der Landrat Jendricke mit dieser öffentlichen Äußerung außerdem gegen datenschutzrechtliche Belange von Dr. Zeh verstieß.
Das Ganze geschieht zu Lasten der Wahl und der Kontinuität der Amtsführung einer großen Stadt und das auch noch während der so wichtigen Gebietsreform. Das ist unerhört! Das stinkt zum Himmel und ist ganz offensichtlich manipuliert worden.
Nun hat der Oberbürgermeister ein drittes Schreiben an das Landratsamt gerichtet, in dem er die Verfahrensweise und den Umgang mit seiner Person kritisiert. Von einem Weg ebnen oder gar Einlenken, wie es anderweitig behauptet wurde, kann keine Rede sein. Die Fehler lagen nicht beim Oberbürgermeister, sondern beim Landratsamt. Dieses hatte jedes Gespräch mit Dr. Zeh abgelehnt, um dann zwei Monate später zu sagen, dass gar kein Rücktritt beantragt sei. Dieser Umgang mit Dr. Zeh ist würdelos und ohne Beispiel!
In diesem dritten Schreiben hat Dr. Zeh unmissverständlich mitgeteilt, dass er nun zum 18. Mai sein Amt niederlegt. Die CDU fordert daher von der Kommunalaufsicht, dem Gesetz entsprechend umgehend einen Wahltermin bekannt zu geben. Wenn man alle nötigen Fristen einhält, ist eine Oberbürgermeisterwahl noch im August nach den Ferien möglich. Selbst die Stichwahl kann dann noch im August stattfinden. Der Bürger hat ein Recht auf die kontinuierliche Besetzung der politischen Führung der Stadt Nordhausen.
CDU-Fraktion im Nordhäuser Stadtrat
Am 8. März erklärte der Oberbürgermeister Dr. Zeh öffentlich seine Amtsniederlegung zum 19. Juni aus gesundheitlichen Gründen. Herr Dr. Zeh wollte einen geordneten Übergang auf das höchste Amt dieser Stadt, … darauf haben die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt ein Anrecht.
Am 9. März teilte Dr. Zeh dies der Kommunalaufsicht mit: Die Amtsniederlegung erfolgt somit per 19. Juni 2017.! Weiter heißt es in dem Schreiben: Ich bitte Sie hiermit, den Wahltermin innerhalb dieser Zeit gemäß ThürKWG § 25 rechtzeitig festzusetzen. Dieser Bitte folgte die Kommunalaufsicht und forderte die Stadt Nordhausen telefonisch auf, einen Wahltermin zu benennen. Am 15. März gab die Stadt den Wahltermin 11. Juni bekannt. Der Wahlleiter wurde bestimmt. Doch dann blieb es ruhig im Landratsamt.
Dem Oberbürgermeister wurde ein persönliches Gespräch zur Klärung des weiteren Prozedere auf dessen Anfrage vom 13. März verweigert. Erst Anfang April erhält Dr. Zeh ein Schreiben mit dem Hinweis, sich doch dem Amtsarzt vorzustellen. Bürgermeisterin Krauth (SPD) forderte das Landratsamt wiederholt auf, den Wahltermin zu genehmigen. Dr. Zeh stellte mit einem zweiten Schreiben vom 7. April an das Landratsamt noch einmal klar, dass er eine Entlassung aus dem Dienst auf eigenen Antrag gemäß § 20 ThürBG wünsche.
Doch die dem Landrat Jendricke dienstlich unterstellte Kommunalaufsicht teilte mit, dass das beamtenrechtliche Verfahren für den Ruhestand von Dr. Zeh noch nicht abgeschlossen sei. Sie verwies darauf, dass man sich mit dem Landesverwaltungsamt zur Festlegung des Wahltermins beraten wolle. Jedoch stellte der Innenstaatssekretär Götze im Landtag richtig, dass zur Genehmigung des Wahltermins die Kommunalaufsicht allein zuständig sei! Auch der Gemeinde- und Städtebund befasste sich mit der Thematik. Auch er kam zu dem Ergebnis, dass umgehend Wahlen stattzufinden hätten.
ALLE befassen sich mit diesem Thema – nur nicht das Landratsamt! Hier ticken die Uhren anders. Zur Krönung behauptete der Landrat am 28. April, … dass kein Rücktrittsschreiben zu finden ist! In Oberlehrermanier sagte er: Bislang habe Dr. Klaus Zeh seinen Rücktritt nicht ausdrücklich formuliert.
Hier muss man sich fragen, auf welcher Grundlage dann das beamtenrechtliche Verfahren eingeleitet, der Oberbürgermeister zum Amtsarzt zitiert und warum die Stadt aufgefordert wurde, einen Wahltermin zu benennen, wenn nie ein ausdrücklich formuliertes Schreiben eingegangen ist?! Es ist ein Skandal, dass der Landrat Jendricke mit dieser öffentlichen Äußerung außerdem gegen datenschutzrechtliche Belange von Dr. Zeh verstieß.
Das Ganze geschieht zu Lasten der Wahl und der Kontinuität der Amtsführung einer großen Stadt und das auch noch während der so wichtigen Gebietsreform. Das ist unerhört! Das stinkt zum Himmel und ist ganz offensichtlich manipuliert worden.
Nun hat der Oberbürgermeister ein drittes Schreiben an das Landratsamt gerichtet, in dem er die Verfahrensweise und den Umgang mit seiner Person kritisiert. Von einem Weg ebnen oder gar Einlenken, wie es anderweitig behauptet wurde, kann keine Rede sein. Die Fehler lagen nicht beim Oberbürgermeister, sondern beim Landratsamt. Dieses hatte jedes Gespräch mit Dr. Zeh abgelehnt, um dann zwei Monate später zu sagen, dass gar kein Rücktritt beantragt sei. Dieser Umgang mit Dr. Zeh ist würdelos und ohne Beispiel!
In diesem dritten Schreiben hat Dr. Zeh unmissverständlich mitgeteilt, dass er nun zum 18. Mai sein Amt niederlegt. Die CDU fordert daher von der Kommunalaufsicht, dem Gesetz entsprechend umgehend einen Wahltermin bekannt zu geben. Wenn man alle nötigen Fristen einhält, ist eine Oberbürgermeisterwahl noch im August nach den Ferien möglich. Selbst die Stichwahl kann dann noch im August stattfinden. Der Bürger hat ein Recht auf die kontinuierliche Besetzung der politischen Führung der Stadt Nordhausen.
CDU-Fraktion im Nordhäuser Stadtrat
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Autor: redDie im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
