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Oberbürgermeisterwahl in Nordhausen

Zeh-Rücktritt schon in der nächsten Woche

Dienstag, 09. Mai 2017, 18:42 Uhr
Im politischen Nordhausen hat man auf die Veröffentlichung des Rücktrittsschreibens von Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh gewartet. Der nnz liegt es vor. Darüber hinaus ein weiteres, ein aktuelles Schreiben an die Kommunalaufsicht, das Zeh heute der Kommunalaufsicht übergeben hatte:

Zeh im vergangenen Jahr an seinem Schreibtisch (Foto: nnz) Zeh im vergangenen Jahr an seinem Schreibtisch (Foto: nnz)

Sehr geehrter Herr Lorek,
sehr geehrter Herr Junker,

mit Schreiben vom 09.03.2017 habe ich die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zum 19.06.2017 beantragt.

Den Erklärungsinhalt habe ich mit Schreiben vom 07.04.2017 eindeutig klargestellt, deshalb bedarf es an sich keiner erneuten Antragstellung. Im Hinblick darauf, dass Sie eine solche aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen – erneut (mit Posteingang bei mir vom 04.05.2017) - für erforderlich halten, beantrage ich hiermit die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis nach § 20 ThürBeamtG (§ 23 BeamtStG) auf eigenen Antrag mit Wirkung zum 18.05.2017.

Mein gesundheitlicher Zustand erlaubt mir leider nicht, meine Amtsgeschäfte auch nur vorübergehend fortzuführen, dies dürfte Ihnen mittlerweile die Amtsärztin bestätigt haben.

Ich möchte nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass mich der Ablauf dieses Verfahrens sehr irritiert. Sie haben jegliches persönliches Gespräch mit Verweis auf eine ausdrückliche dienstliche Anweisung verweigert. Anderenfalls hätten alle eventuellen Unklarheiten bereits im März 2017 beseitigt sein können, als ich Sie um einen persönlichen Termin gebeten habe. Ein solcher Umgang ist mir in meiner bisherigen Laufbahn noch nicht begegnet. Ich bitte nunmehr umgehend, mir den Entlassungsbescheid mit Wirkung zum 18.05.2017 zukommen zu lassen.


Damit hat der Nordhäuser Oberbürgermeister dem Recht vermutlich Genüge getan. Juristisch kann das durch die nnz nicht beurteilt werden, der gesunde Menschenverstand beurteilt das aber dementsprechend. Man darf nun gespannt sein, welche Position die Kommunalaufsicht einnimmt, ob hier weiter auf der Bremse getreten werden kann oder darf?

Eigentlich dürfte es in diesem Land nicht so schwer sein, als kranker Beamter auf eigenen Wunsch hin entlassen zu werden. Das Geschmäckle an der Arbeit der Aufseher im Landratsamt bleibt bestehen.
Peter-Stefan Greiner
Autor: red

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