nnz-online
Nordhausen muss Kreisstadt bleiben

Wir sind gehört worden

Dienstag, 02. Mai 2017, 13:47 Uhr
Am Ende musste niemand im Regen stehen bleiben, auch wenn das Erfurter Wetter heute wohl einen Hang zum symbolischen hatte. Am Vormittag waren Politik und Bürgerschaft in der Landeshauptstadt vorstellig geworden, um für den Erhalt Nordhausens als Kreisstadt zu demonstrieren...

Nordhäuser Delegation zu Gast in der Erfurter Staatskanzlei (Foto: Angelo Glashagel) Nordhäuser Delegation zu Gast in der Erfurter Staatskanzlei (Foto: Angelo Glashagel)

Landratsamt und Rathaus standen heute in seltener Einigkeit vor der Thüringer Staatskanzlei und ließen den Regen über sich ergehen. Gekommen waren auch Bürgerinnen und Bürger, Stadt- und Kreisräte, Verbands- und Vereinsvertreter, die ehemalige Oberbürgermeisterin und selbst der Roland und König Heinrich.

Im Beisein von Kulturminister Benjamin Immanuel Hoff (Die Linke), Infrastrukturministerin Birgit Keller (Die Linke) und natürlich Innenminister Holger Poppenhäger (SPD) trug man der Landesregierung die Einwände der Nordhäuser zu den aktuellen Plänen der Kreisgebietsreform vor.

Unabhängig von der Frage des Kreissitzes werde Nordhausen gestärkt aus der Reform hervor gehen, sagte Poppenhäger, aus dessen Haus die jüngsten Vorschläge stammen. Ministerin Keller versicherte die Regierung würde die Reform nicht angehen, wenn sie nicht absolut nötig wäre und Minister Hoff versprach das man jederzeit bereit sei auch vor Ort in Nordhausen über die Reform und das weitere Verfahren zu diskutieren.

"Wir sind deutlich gehört worden", sagte Bürgermeisterin Jutta Krauth (SPD) nach dem Ende des offiziellen Empfangs, man werde weitermachen und dafür kämpfen das Nordhausen Kreisstadt bleibe. Wenn nötig, so werden man auch noch ein zweites oder drittes mal nach Erfurt fahren, bekräftigte auch Inge Klaan (CDU), die den Demonstrationszug zur Landeshauptstadt in die Wege geleitet hatte.
Angelo Glashagel
Autor: red

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2026 nnz-online.de